Altersentlastungsbetrag

  • Ich habe mich gewundert, wieso bei Brutto/Netto-Rechnern das Alter mit abgefragt wird.

    Und ich bin dann auf den "Al­ters­ent­las­tungs­be­trag" gestossen, der mir bisher unbekannt war.


    Altersentlastungsbetrag: Wer profitiert & wie wird er berechnet?
    Wer im Alter noch arbeitet oder andere Einkünfte hat, kann zusätzlich den Al­ters­ent­las­tungs­be­trag in Anspruch nehmen. Voraussetzungen & Berechnung »
    www.finanztip.de


    Scheinbar will der Staat diese Entlastung wieder loswerden, denn die Entlastung läuft aus und wird für einen sanften Übergang für jüngere immer geringer, um schliesslich auf 0 % zu gehen.


    Wir haben ja zunehmend einen Fachkräftemangel, der mit dem Renteneintritt der Boomer verschärft wird.

    Und vermutlich deshalb ist der Altersentlastungsbetrag von "endet 2040" auf "endet 2058" verlängert worden(?)


    Was ich wirklich krass finde, das ist die altersabhängige Höhe zwischen 40 % und 0 %.

    Insbesondere, wenn ich daran denke, das ältere Arbeitnehmer und speziell Teil-Rentner bestimmt wesentlich besser gestellt sind, mit ihrere Rente, als jüngere. Diese Rentenbezieher kommen da noch einmal sehr viel besser weg.


    Im Hinblick auf den Fachkräftemangel und den Renteneintritt der Boomer verstehe ich nicht, warum man nicht wieder stärker auf den Altersentlastungsbetrag setzt und den Prozentwert wieder zunehmend erhöht?

    Die Verlängerung des Auslaufens des Altersentlastungsbetrags, mit einem dann immer noch vergleichsweise geringen Prozentsatz, dürfte da wenig bringen.

  • Ok, das ganze wird weniger dramatisch, dadurch dass ein Höchstbetrag angesetzt wird:

    Zitat
     

    Zunächst aber noch eine kurze Erklärung: Für den Al­ters­ent­las­tungs­be­trag gibt es neben dem persönlichen Prozentsatz auch einen persönlichen Höchstbetrag. Heißt beispielsweise: Wenn Du 1955 geboren bist, konntest Du ab 2020 16 Prozent Deiner entsprechenden Einkünfte steuerlich geltend machen. Allerdings nur bis zu dem Höchstbetrag von 760 Euro. Der Prozensatz und der Höchsbetrag werden einmal festgeschrieben und gelten dann bis an Dein Lebensende.

    Ausserdem wird dieser Höchstbetrag einmal festgeschrieben und gilt dann bis an das Lebensende. D.h. hier gibt es keine Inflationsanpassung, was m.E.n. ungerecht ist.

  • Zusatzfrage:

    Hat sich eigentlich an der Begründung für die Einführung des Alterentlastungebetrags etwas geändert, weswegen der Altersentlastungsbetrag ausläuft?

    (Bzw. an der Wirkung dieser Begründung?)



    Zitat

    Der Gesetzgeber hat den Altersentlastungsbetrag eingeführt, um eine gerechte Besteuerung im Alter zu gewährleisten. Im Gegensatz zu Leibrenten, die nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden, sowie Beamtenpensionen, von denen ein Versorgungsfreibetrag abgezogen wird, würden Arbeitnehmer, die nach Vollendung des 64. Lebensjahres Arbeitslohn beziehen, benachteiligt.

    D.h. endet auch der Vorteil der Leibrenten bzw. Beamtenpensionen 2040 bzw. 2058?

  • Das Ganze würde ich als Teil der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung sehen. (Die grosse Reform zum 01.01.2005.)


    Einen erneuten Systemwechsel erwarte ich da nicht.


    Hallo Referat Janders,

    Ach so. Diesen Kontext habe ich übersehen:

    Zitat

    Nach dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes verringert sich der Altersentlastungsbetrag ab 2005 jährlich.


    Danke!