SEPA Abbuchung ohne vorherige Rechnung? / Rücklastschrift

  • Hallo zusammen,


    ich habe meinen Stromanbieter gewechselt und dem alten, wie von dem gewünscht, meinen Zählerstand übermittelt, damit die Abschlussrechnung erstellt werden kann. Dann wurde, ohne dass eine Abschlussrechnung vorlag, ca. 400 Euro von meinem Konto abgebucht. Ich habe den Stromanbieter kontaktiert und um Klärung gebeten. Dieser hat darauf nicht reagiert. Daher habe ich ca. 6 Wochen nachdem die 400 Euro abgebucht wurden, diese wieder zurückgeholt über meine Bank. Inzwischen habe ich gleich zwei Abschlussrechnungen mit demselben Datum bekommen, die beide eine Gutschrift ausweisen (allerdings in unterschiedlicher Höhe). Der niedrigere Betrag wurde mir inzwischen auch überwiesen. Jetzt sollen allerdings die 400 Euro (inkl. zusätzlicher 8 Euro Gebühren "Kosten aus Rücklastschrift"!) wieder abgebucht werden. Wie seht ihr das, war die Abbuchung der 400 Euro überhaupt rechtmäßig? Ich hätte gerne erst mal geklärt, was jetzt nun korrekt ist und eine vernünftige Abschlussrechnung, bevor überhaupt noch etwas hin- und her gebucht wird und irgendwelche "Kosten aus Rücklastschrift" in Rechnung gestellt werden.


    (Generell scheint es mir bei dem Stromanbieter drunter und drüber zu gehen, z.B. hab ich Mails innerhalb von wenigen Tagen bekommen, die unterschiedliche Aussagen bzgl. Vertragsende und Datum zum Ablesen des Zählerstands, enthalten.)

  • Wenn Du eine nachvollziehbar korrekte Schlussrechnung bekommen hast, würde ich den Betrag manuell überweisen (natürlich ohne die Rücklastschriftgebühr, die Du nicht zu verantworten hast) und gleichzeitig per Mail und Fax (wenn nicht verfügbar Einschreiben Einwurf) das SEPA-Mandat widerrufen und auf Deine geleistete Zahlung des geschuldeten Betrages hinweisen.


    Weitere Abbuchungsversuche wären unzulässig und würdest Du jeweils wieder zurückgehen lassen. (Du kannst auch die Bank des Stromlieferanten auf die unzulässigen Abbucheng hinweisen. Der riskiert den Verlust der Abbuchungserlaubnis bei der Bank - für alle Kunden...) Danach: Stur bleiben. Wenn sie an Inkasso abgeben: Stur bleiben. Wenn ein gelber Brief kommt: Ankreuzen, dass die Forderung unberechtigt ist. Ansonsten: Stur bleiben.

  • Danke für Deine Antwort. Ich habe noch keine korrekte Schlussrechnung bekommen. Lediglich die beiden, mit dem selben Datum datierten Rechnungen, in denen unterschiedliche Guthabenbeträge ausgewiesen sind. Für mich ist das Ganze so nicht nachvollziehbar/korrekt.

  • Ohne korrekte Rechnung würde ich nur den unstrittigen Teil der Forderung zahlen und das in der Überweisung und dem Brief deutlich schreiben. Den kannst Du mit Zählerständen, Strompreis(en) und Vorauszahlungen recht genau selbst bestimmen. Das hat den Vorteil, dass sich der Streitwert verringert und es für den Anbieter uninteressanter wird zu klagen (und für Dich billiger, wenn er doch klagt). Wenn die Vorauszahlungen schon hoch genug waren, kann bei Deiner Rechnung auch 0 € bzw. Rückzahlung erwartet herauskommen. Dann natürlich kein Geld hinterherwerfen.

  • Ich habe meinen Stromanbieter gewechselt und dem alten, wie von dem gewünscht, meinen Zählerstand übermittelt, damit die Abschlussrechnung erstellt werden kann.

    Ich wechsele seit vielen Jahren jedes Jahr den Stromanbieter und kenne daher die Abläufe. Ich habe es mir angewöhnt, regelmäßig den Zählerstand abzulesen und quasi eine Rechnung ständig mitlaufen zu lassen. Mit minimalen Abweichungen weiß ich laufend, ob der Anbieter von mir Geld zu bekommen hat oder ich von ihm.


    Ich halte es für hilfreich, wenn man das so macht, und möchte meine Methode den Mitlesern hiermit nochmals ans Herz lesen.


    Gleich vorweg: Von welchem Anbieter sprechen wir hier? Manch ein Discount-Energieanbieter hat bekanntlich einen Ruf wie Donnerhall.

    Dann wurde, ohne dass eine Abschlussrechnung vorlag, ca. 400 Euro von meinem Konto abgebucht. Ich habe den Stromanbieter kontaktiert und um Klärung gebeten. Dieser hat darauf nicht reagiert. Daher habe ich ca. 6 Wochen nachdem die 400 Euro abgebucht wurden, diese wieder zurückgeholt über meine Bank.

    Das hätte ich auch so gemacht (mit dem Unterschied, daß ich den Anbieter nicht zur Klärung hätte anrufen müssen, sondern von mir aus gewußt hätte, was Sache ist).


    Diese Hotline-Anruferei ist eine ziemlich weit verbreitete Unart, die den Frager in der Regel nicht weiterbringt. Das hast Du ja auch gemerkt. Was ein Hotliner sagt, muß nicht stimmen. Die Hotline zeichnet auf, hat somit Deine Aussage protokolliert, die man Dir im Extremfall vor Gericht vorspielen kann. Du zeichnest nicht auf, hast somit nichts in der Hand. In Streitfällen ruft man sinnvollerweise keine Hotline an, sondern macht alles schriftlich.


    Ich hätte der Abbuchung widersprochen, sinnvollerweise per Fax (ja, ja!). In diesem Schreiben hätte ich mein Rechnung dargestellt, eine Frist gesetzt und angekündigt, daß ich bei fruchtlosem Verstreichen der Frist die Buchung zurückholen werde. Wäre die Frist verstrichen, hätte ich das Geld dann auch zurückgeholt.

    Inzwischen habe ich gleich zwei Abschlussrechnungen mit demselben Datum bekommen, die beide eine Gutschrift ausweisen (allerdings in unterschiedlicher Höhe). Der niedrigere Betrag wurde mir inzwischen auch überwiesen. Jetzt sollen allerdings die 400 Euro (inkl. zusätzlicher 8 Euro Gebühren "Kosten aus Rücklastschrift"!) wieder abgebucht werden. Wie seht ihr das, war die Abbuchung der 400 Euro überhaupt rechtmäßig? Ich hätte gerne erst mal geklärt, was jetzt nun korrekt ist und eine vernünftige Abschlussrechnung, bevor überhaupt noch etwas hin- und her gebucht wird und irgendwelche "Kosten aus Rücklastschrift" in Rechnung gestellt werden.

    Diese Frage kann Dir keiner beantworten, weil schlicht die Daten dafür fehlen. Du hast diese Daten aber und Du kennst auch Deinen Tarif. Du kannst prüfen, ob die Rechnung korrekt ist, und auch, ob das, was Du bisher bezahlt hast, mit dem Rechnungsbetrag übereinstimmt.


    Wenn die Rechnung nicht stimmen sollte, kannst Du Dir ausrechnen, wie groß der Unterschied ist und zu wessen Lasten. Und dann kannst Du Dir überlegen, ob Du wegen 100 €, die man Dir zuviel abverlangt hat, etwas machst oder nicht.

    (Generell scheint es mir bei dem Stromanbieter drunter und drüber zu gehen, z.B. hab ich Mails innerhalb von wenigen Tagen bekommen, die unterschiedliche Aussagen bzgl. Vertragsende und Datum zum Ablesen des Zählerstands, enthalten.)

    Wie heißt er denn, dieser Stromanbieter?

  • Das heißt, Du hättest (selbst auf Basis der Abrechnungen des Stromanbieters) noch was zu bekommen? Dann erst recht der Abbuchung von 400 EUR widersprechen!

    Also ich habe bis dato keine initiale Rechnung bekommen, in der die Abbuchung der 400 Euro ersichtlich sind. Dafür habe ich aber ca. 4 Wochen nach Abbuchung der 400 Euro die oben genannten beiden Gutschriften-Rechnungen (die mit dem selben Datum datierten) erhalten. Für mich macht es so absolut keinen Sinn. Nach mehreren Kontaktversuchen via Kontaktformular, Chat und Hotline des Stromanbieters, behauptete eine der Mitarbeiterinnen in meinem Kundenportal wäre die initiale Rechnung über 400 Euro eingestellt worden (bin mir ziemlich sicher, dass das nicht der Fall war, da ich regelmäßig nachgeschaut habe und auch keine Benachrichtigung via Mail - wie sonst - bekommen habe) und diese 400 Euro Rechnung wieder entfernt wurde, da sie angeblich storniert wurde. Das habe ich aber alles auf der Tonspur gesagt bekommen. Absolutes Chaos bei denen, für die ich jetzt auch noch ständig steigenge Gebühren zahlen soll!!! :cursing:

  • Danke für Deine Antwort und die Tipps! Ich werde das in Zukunft auch anders handhaben. Das mit den unterschiedlichen Aussagen in der Hotline kann ich nur bestätigen. Die habe ich auch erst bemüht, als ich mit Kontaktformular + Chat nicht weitergenommen bin. Ich möchte die Sache endlich geklärt haben. Zumal die keine Scheu haben, immer weitere Gebühren zu berechnen während sie überhaupt keine Rückmeldung geben! Die Gespräche bei der Hotline sollten allerdings nicht aufgezeichnet sein. Am Anfang wird man gefragt, ob man der Aufzeichnung (zu Trainingszwecken :D ) zustimmt. Dies habe ich nie getan.

    Mir geht es hier auch erst mal darum, ob die initiale Abbuchung der 400 Euro überhaupt ok war. Ich sehe es ehrlichgesagt nicht als die Aufgabe der Verbraucher, sich quasi selbst eine Abschlussrechnung erstellen zu müssen (wobei es natürlich, wie du ja auch geschildert hast, gut ist, wenn man selbst den Überblick hat - wenn es schon der Stromlieferant nicht hat)

  • Wie heißt er denn, dieser Stromanbieter?

    Danke für Deine Antwort und die Tipps! Ich werde das in Zukunft auch anders handhaben.


    Mir geht es hier auch erst mal darum, ob die initiale Abbuchung der 400 Euro überhaupt ok war. Ich sehe es ehrlich gesagt nicht als die Aufgabe der Verbraucher, sich quasi selbst eine Abschlussrechnung erstellen zu müssen (wobei es natürlich, wie du ja auch geschildert hast, gut ist, wenn man selbst den Überblick hat - wenn es schon der Stromlieferant nicht hat)

    Natürlich war diese Abbuchung nicht in Ordnung. Allerdings hat die Gemeinde hier von Deiner Entrüstung nichts, wenn Du den Namen der betreffenden Firma nicht nennst.


    Auch ein zweiter Thread zum gleichen Thema bringt Dich da nicht weiter.


    Würdest Du den Namen nennen, ginge vielleicht dem einen oder anderen hier ein Licht auf und er würde sagen: Ach so! Die schon wieder!


    Natürlich ist kein Kunde verpflichtet, sich seine Rechnung vorab selbst auszurechnen. Aber Wissen ist halt Macht, und wenn man die Formel einmal eingegeben hat, ist das ja keine große Mühe mehr. Excel rechnet selber, man muß nur noch den aktuellen Zählerstand eingeben.


    Du hast hier zwei Optionen:


    1.) Du kannst Dir das bieten lassen. Das ist einfach für Dich, dafür mußt Du nur das zahlen, was die Firma von Dir will.


    2.) Du kannst Dich dagegen wehren, als grundsätzlich mal David gegen einen großen Goliath. Wenn Du das willst, tust Du wohl daran, so viel Informationen zu sammeln, wie Du kannst. Und nein: Versprich Dir von irgendwelchen Verbraucherzentralen nicht zuviel. Wenn Du Dich wehren willst, wirst Du das schon selbst tun müssen. Dazu gehört ein gewisser Mut, auf jedem Fall aber Konsequenz. Mit halber Kraft und gebremstem Schaum kommst Du vermutlich nicht ans Ziel.