Kann ich ledig einen höheren Betrag für außergewöhnliche Belastungen absetzen?

  • Hallo,


    bei mir stehen nächstes Jahr einige OPs an, die auf jeden Fall über meiner zumutbaren Belastung liegen werden. Parallel steht eine Heirat an :) Jetzt meine Frage: wenn ich verheiratet bin und wir dann eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, habe ich ja mehr Einkommen. Steigt damit nicht automatisch meine zumutbare Belastung und ich kann weniger als außergewöhnliche Belastung ansetzen? Habe jetzt diesen Rechner vom Finanzamt verwendet: https://www.finanzamt.bayern.d…are_Belastung/default.php Da kann man Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung auswählen. Muss ich dann bei Zusammenveranlagung unsere gemeinsamen Einkünfte eingeben? Wenn ja, dann kann ich knappe 2000 Euro weniger als außergewöhnliche Belastung absetzen... Wenn dem so ist, würde ich eher dazu tendieren die Heirat auf nach den OPs zu verschieben... Oder wir geben einzelne Steuererklärungen ab... Wir verdienen relativ gleich (ich ca. 10.000 Euro brutto weniger als er). Da sollte es eh nicht so viel ausmachen oder?


    Danke für eure Kommentare!


    Grüße Elisabeth

  • Jetzt meine Frage: wenn ich verheiratet bin und wir dann eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, habe ich ja mehr Einkommen. Steigt damit nicht automatisch meine zumutbare Belastung und ich kann weniger als außergewöhnliche Belastung ansetzen?

    Ich würde sagen: Ja. Wenn ihr zusammen veranlagt seid, dann habt ihr ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen. Und daran bemisst sich die Grenze der außergewöhnlichen Belastung.

    Wenn ja, dann kann ich knappe 2000 Euro weniger als außergewöhnliche Belastung absetzen... Wenn dem so ist, würde ich eher dazu tendieren die Heirat auf nach den OPs zu verschieben

    Bei angenommenen ~40% Grenzsteuersatz liegt deine Steuerersparnis also bei ~800 Euro.

    Wegen eines solchen Betrags würde ich sicher nicht meine Hochzeit verschieben. Aber manchen Leuten ist das Steuersparen ja heilig.

  • Ich würde sagen: Ja. Wenn ihr zusammen veranlagt seid, dann habt ihr ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen. Und daran bemisst sich die Grenze der außergewöhnlichen Belastung.

    Bei angenommenen ~40% Grenzsteuersatz liegt deine Steuerersparnis also bei ~800 Euro.

    Wegen eines solchen Betrags würde ich sicher nicht meine Hochzeit verschieben. Aber manchen Leuten ist das Steuersparen ja heilig.

    Dake für deine Antwort! Bisher haben wir noch gar nichts fix wegen der Hochzeit, d.h. das wäre nicht das Problem. ;) Ich habe nochmal mehr wegen der Einzelveranlagung recherchiert und das wäre, glaube ich, auch eine Option, weil wir halt nicht so einen großen Gehaltsunterschied haben. Kann mir jemand sagen, welche Steuerklasse ich bei Einzelveranlagung habe? Kann ich da trotzdem noch Steuerklasse IV für beide Partner auswählen oder ist das automatisch dann wieder Steuerklasse I ?

  • Da die OP die Arbeitsfähigkeit wieder herstellt? Dann werden wohl nur die Kosten anrechenbar sein, die nicht die KK übernehmen will, oder? (Suche gerade nach einer logischen Begründung, warum man das absetzen kann)

    Ja genau es ist eine OP, wo die Krankenkasse nichts übernimmt und ich alle Kosten selbst tragen muss.

  • Das wäre dann wohl der Weg, den man gehen sollte.

    Im Idealfall vorher einmal beide Varianten (getrennt / zusammen) genau durchrechnen.

    Danke für deine Antwort. Durchrechnen macht dann auf jeden Fall Sinn.

    Weißt du, welche Steuerklasse ich bei Einzelveranlagung habe? Kann ich da trotzdem noch Steuerklasse IV für beide Partner auswählen oder ist das automatisch dann wieder Steuerklasse I ?

  • Ja genau es ist eine OP, wo die Krankenkasse nichts übernimmt und ich alle Kosten selbst tragen muss.

    Ah ok, danke für die Info. Das war mir jetzt echt neu. Ich wünsche eine gute Genesung und anschließende Hochzeit (oder umgedreht, je nach dem wie du dich entscheidest ;) )

  • Danke für deine Antwort. Durchrechnen macht dann auf jeden Fall Sinn.

    Weißt du, welche Steuerklasse ich bei Einzelveranlagung habe? Kann ich da trotzdem noch Steuerklasse IV für beide Partner auswählen oder ist das automatisch dann wieder Steuerklasse I ?

    Wenn ihr nichts anderes beantragt, habt ihr beide durch die Heirat dann IV.

  • Kann mir jemand sagen, welche Steuerklasse ich bei Einzelveranlagung habe? Kann ich da trotzdem noch Steuerklasse IV für beide Partner auswählen oder ist das automatisch dann wieder Steuerklasse I ?

    Sobald du verheiratet bist, ist Steuerklasse I erstmal Geschichte.

    Und wer sich mal mit den Steuerklassen auseinander setzt, der sollte auch den Unterschied zwischen I und IV kennen:

    Bei Steuerklasse IV ist ein "V" mehr...

    Sprich: Die beiden Steuerklassen sind bei der steuerlichen Behandlung gleich und es macht keinen Unterschied. Falls du es nicht glauben willst, einfach mal das Einkommen mit jeder Steuerklasse in einen Brutto-Netto-Rechner eintragen.

  • Durchrechnen macht dann auf jeden Fall Sinn.

    Weißt du, welche Steuerklasse ich bei Einzelveranlagung habe?

    In der Veranlagung gibt es keine Steuerklassen mehr. Die Steuerklassen entscheiden nur über den Lohnsteuerabzug, also die monatliche Vorauszahlung auf die Steuerschuld.


    Mache in gut einem Jahr einfach 2 Berechnungen mit einem üblichen Steuerprogramm: Einmal zusammen, einmal getrennt. Dann merkst Du schnell, was besser ist.

  • Man kann eine OP von der Steuer absetzen? .... Again what learned.

    Man kann unter anderem Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Allerdings gibt es dabei einen recht hohen Selbstbehalt ("zumutbare Belastung"), der oft dazu führt, daß der Großteil der entsprechenden Kosten eben doch nicht steuerrelevant ist.

  • Man kann unter anderem Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Allerdings gibt es dabei einen recht hohen Selbstbehalt ("zumutbare Belastung"), der oft dazu führt, daß der Großteil der entsprechenden Kosten eben doch nicht steuerrelevant ist.

    hab mich eben am Beispiel Zahnarztkosten ein bisschen eingelesen. Ja, hast recht. Das geht bei Zahnersatz erst ab ca 3000 € Kostenhöhe, natürlich abhängig vom Einkommen.

  • Sobald du verheiratet bist, ist Steuerklasse I erstmal Geschichte.

    Und wer sich mal mit den Steuerklassen auseinander setzt, der sollte auch den Unterschied zwischen I und IV kennen:

    Bei Steuerklasse IV ist ein "V" mehr...

    Sprich: Die beiden Steuerklassen sind bei der steuerlichen Behandlung gleich und es macht keinen Unterschied. Falls du es nicht glauben willst, einfach mal das Einkommen mit jeder Steuerklasse in einen Brutto-Netto-Rechner eintragen.

    Danke für die Info; dass I und IV sich so gut wie nicht unterscheiden war mir tatsächlich nicht bewusst. Habe mich mit dem Thema bisher nicht auseinander gesetzt.

  • hab mich eben am Beispiel Zahnarztkosten ein bisschen eingelesen. Ja, hast recht [nämlich Krankheitskosten von der Steuer abzusetzen]. Das geht bei Zahnersatz erst ab ca 3000 € Kostenhöhe, natürlich abhängig vom Einkommen.

    Die zumutbare Belastung ist kein Festbetrag, sondern sie hängt prozentual vom Einkommen ab.

    ich weiß

    Dann schreib es doch auch einfach so!