Guten Morgen
Ich möchte meinen Fall für die Zwangsvollstreckung wahrscheinlich einem Anwalt übergeben. Mir ist das als Privatperson mit der Zwangsvollstreckung zu aufwendig. (Ausrechnen was mir zusteht inkl. Zinsen, Eintragung in der Schufa)...
Der Titel liegt hier nur rum. Ein Anwalt wollte 300 Euro Vorschuss - keine kostenlose Beratung. Wahrscheinlich wird das am Ende angerechnet. Hab leider keine Versicherung, da ich darin keinen Sinn sehe und eigentlich nie einen Anwalt brauche.
Nun hab ich mal interessiert bei einem Inkassobüro nachgefragt, was die für eine TITELÜBERWACHUNG nehmen. Mehrere Institute sagten dann: 50% Erfolgsprovision. Ich bin doch nicht bekloppt!!
Meine Frage daher: Ist ein Anwalt billiger als ein Inkassobüro? So wie ich sehe würde er bei 10.000 Euro eine Geschäftsgebühr (1,3) nach RVG nehmen das wären knapp über 1000€.
Ist die Arbeit, die der Anwalt dann tätigt, billiger? Also ist das dann nur noch Kleingeld? Oder kostet es viel, wenn der RA dann noch einen Gerichtsvollzieher beauftragt und vollstreckt? Ich möchte jetzt nicht sehr viel Geld in die Hand nehmen.
Will halt auch nicht 300€ bezahlen, am Ende ist das Geld rausgeworfen und ich entscheide mich dagegen. Vllt hat ja jemand Erfahrung mit der Vollstreckung über einen Anwalt.
LG + Danke