Zwangsvollstreckung - sind Anwälte günstiger?

  • Guten Morgen :)


    Ich möchte meinen Fall für die Zwangsvollstreckung wahrscheinlich einem Anwalt übergeben. Mir ist das als Privatperson mit der Zwangsvollstreckung zu aufwendig. (Ausrechnen was mir zusteht inkl. Zinsen, Eintragung in der Schufa)...


    Der Titel liegt hier nur rum. Ein Anwalt wollte 300 Euro Vorschuss - keine kostenlose Beratung. Wahrscheinlich wird das am Ende angerechnet. Hab leider keine Versicherung, da ich darin keinen Sinn sehe und eigentlich nie einen Anwalt brauche.


    Nun hab ich mal interessiert bei einem Inkassobüro nachgefragt, was die für eine TITELÜBERWACHUNG nehmen. Mehrere Institute sagten dann: 50% Erfolgsprovision. Ich bin doch nicht bekloppt!! ^^


    Meine Frage daher: Ist ein Anwalt billiger als ein Inkassobüro? So wie ich sehe würde er bei 10.000 Euro eine Geschäftsgebühr (1,3) nach RVG nehmen das wären knapp über 1000€.


    Ist die Arbeit, die der Anwalt dann tätigt, billiger? Also ist das dann nur noch Kleingeld? Oder kostet es viel, wenn der RA dann noch einen Gerichtsvollzieher beauftragt und vollstreckt? Ich möchte jetzt nicht sehr viel Geld in die Hand nehmen.


    Will halt auch nicht 300€ bezahlen, am Ende ist das Geld rausgeworfen und ich entscheide mich dagegen. Vllt hat ja jemand Erfahrung mit der Vollstreckung über einen Anwalt.


    LG + Danke

  • .thor

    Hat den Titel des Themas von „Zwangsvollstreckung - sind Anwalt günstiger?“ zu „Zwangsvollstreckung - sind Anwälte günstiger?“ geändert.
  • Natürlich. Aber das Formular zur Bestellung eines GV ist finde ich für einen Laien zu kompliziert. Ich blick da gar nicht durch.

    Wenn ich jetzt einen Anwalt ins Boot hole zahle ich ja einmal die Geschäftsgebühr 1,3 RVG also die guten 1000 Euro. Die Frage ist natürlich, was der Rest dann kostet....

  • Laut diesem Rechner hier (Mahnung-Online - Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheids via Internet) fällt nur eine 0,3-Gebühr an, das wären brutto 365,33 EUR bei 10.000 EUR Forderungswert. Allerdings nur, wenn Du einen Anwalt findest, der das zu RVG-Sätzen macht, Stundenhonorar wird natürlich teurer.


    Was für einen Anwalt hast Du denn gefragt? Bei "300 EUR Vorschuss" hätte ich nachgefragt, wieviel denn insgesamt an Kosten zu erwarten ist. Vielleicht ging der Anwalt ja auch von der 0,3-Gebühr aus und meinte einfach nur, dass er Dir die Kosten direkt in Rechnung stellen und nicht warten will, ob / wann der Schuldner zahlt und sie erstattet?


    Ich vermute, die Kosten wird auch der Schuldner erstatten müssen. Die Frage ist aber natürlich immer, ob da was zu holen ist. Wenn nichts zu holen ist, bleibst Du drauf sitzen.


    Ob da noch Kosten des Gerichtsvollziehers oben drauf kommen, war mir auf der verlinkten Seite nicht klar.


    Alles ohne Gewähr, ich habe das auch nur gegoogelt. Aber es liest sich jedenfalls, als wäre die reine Vollstreckung (also wenn schon ein vollstreckbarer Titel besteht) kostenmäßig überschaubar.

  • Habe der Kanzlei schon den Titel übersandt. Also bis 10.000 Euro ist der Satz niedriger. Meine Forderung liegt bei knapp über 10.000. Der Inkassomitarbeiter hat mir gezeigt, dass dann die 13.000 EUR Stufe fällig ist, dementsprechend ist es etwas teurer.


    Mir geht es darum, dass meine Forderung in seiner Schufa eingetragen ist und die Forderung wird wohl niemand gemeldet haben, auch nicht das Amtsgericht, die den VB erlassen hat!?


    Der Schuldner hat aktuell die EV abgegeben also ist in der Tat, wenig zu holen. Wichtig ist halt auch, dass die Forderung überwacht wird, Zinsen ausgerechnet werden etc.


    Danke für deinen Beitrag.

  • Ich vermute, die Kosten wird auch der Schuldner erstatten müssen. Die Frage ist aber natürlich immer, ob da was zu holen ist. Wenn nichts zu holen ist, bleibst Du drauf sitzen.

    Da hat 12345 die beiden wichtigsten Punkte in drei kurzen Sätzen zusammengefasst.


    Der Schuldner muss alle in dem Zusammenhang entstehenden Kosten erstatten. Allerdings nur in "gesetzlicher" Höhe. Also nicht das Stundenhonorar eines Staranwaltes, Wenn beim Schuldner aktuell nichts zu holen ist, bleibst Du darauf sitzen, bis er doch irgendwann zahlen kann und will, 30 Jahre um sind oder sein Privatinsolvenzverfahren mit einer Restschuldbefreiung endete. Darum nehmen Anwälte einen Vorschuss von Dir oder vereinbaren sehr hohe Erfolgsprämien.

    Mir geht es darum, dass meine Forderung in seiner Schufa eingetragen ist und die Forderung wird wohl niemand gemeldet haben, auch nicht das Amtsgericht, die den VB erlassen hat!?

    Ich dachte, das hätten wir oben geklärt. Willst Du die Frage so lange immer wieder stellen, bis eine Antwort kommt, die Dir besser gefällt? Durch einen Schufa-Eintrag Deines Schuldners bekommst Du kein Geld.

  • Vllt bekomme ich durch einen Schufaeintrag kein Geld, aber die Motivation, dass auch ich irgendwann mein Geld bekomme. Wenn der Titel hier nur in der Schublade liegt und niemand die Zinsen ausrechnet bzw die Forderung nirgendwo eingetragen ist, dann hat der Schuldner ja nachdem er alle anderen Forderungen bedient hat, die eingetragen sind, eine weisse Weste und könnte Kredite beantragen.


    Über die Insolvenz brauch ich mir keine Gedanken machen da schon wiederholt die EV abgegeben wurde und der Schuldner weiß, dass bei Beantragung einer Insolvenz, Strafanzeige gestellt wird. Ich werde mich dann mit allem wehren.

  • Ein privat Kredit mit dem er dich auszahlen könnte wäre für den Schuldner ohne Schufa Eintrag grg. Sogar besser..


    Wenn ich mich recht erinnere kannst du den basiszinsatz +5% verlangen also aktuell rund 8%, Verbraucher Kredite liegen derzeit eher bei der Hälfte...


    Bei diesem Zins, einer schuld von 13000€ müsste eine Ratenzahlung von mindestens 100€/monat vereinbart werden, damit es effektiv zu einer Tilgung führt.

  • Richtig, es ist AKTUELL nichts zu holen. Höchstens die Pfändung des Arbeitslohns wenn der Arbeitgeber bekannt ist und den kenne ich nicht. Ich glaube deswegen ist es auch besser einen Anwalt zu beauftragen. Aber trotzdem sollte doch meine Forderung der Schufa gemeldet werden?!


    Ich weiß nicht mal wie man die Zinsen berechnet. Wer rechnet mir denn aus was er mir schuldet? Das muss ja wohl ich selbst tun.


    Schlechte Schufa bedeutet auch keine gute Bonität. Und eine Strafanzeige stellt man nicht aufgrund einer EV... Der Schuldner hat bei Banken ein Kredit aufgenommen, 1 Rate gezahlt und musste dann die Rate einstellen. Trotzdem hat der Schuldner nie eine Anzeige bekommen.

  • Ist die Person den bereits in einem privat Insolvenz verfahren ?


    Wenn ja ist der einfachste Weg sich an den Insolvenz Verwalter zu wenden, der letzlich das Geld sofern ein Einkommen besteht verwaltet & verteilt.

  • Ist das nicht die übliche Folge nach Abgabe einer EV?

    Bei EV musste ich erstmal überlegen, was gemeint ist. Solche Abkürzungen möglichst schon bei erster Verwendung einfach mal ausschreiben: Eidesstattliche Versicherung.


    Wobei das nicht der korrekte Ausdruck ist für das, was ihr eigentlich meint, denn der lautet Vermögensauskunft. Im Volksmund gelegentlich noch Offenbarungseid..


    Unter die beim GV (=Gerichtsvollzieher) abgegeben Auskunft gehört nicht nur die normale Unterschrift, sondern die Versicherung an Eides statt. Dieser Unterschied verschärft die möglichen Folgen einer etwaigen Falschauskunft.


    Die Folge der Abgabe einer Vermögensauskunft ist. dass der Gläubiger über das Vermögen seines Schuldners informiert ist. Daraus könnte er weitere Pfändungsquellen erfahren.


    Eine Falschauskunft könnte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sie bemerkt, verfolgt und abgeurteilt wird.


    Das Nichterscheinen zu einem Termin zur Abgabe einer VA (=Vermögensauskunft) führt zu einer Eintragung in das Schuldnerverzeichnis des jeweiligen Bundeslandes.


    Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird von den privaten Auskunfteien in ihre Datenbestände aufgenommen und darf dort bis 6 Monate nach seiner Löschung verbleiben.

    ...und der Schuldner weiß, dass bei Beantragung einer Insolvenz, Strafanzeige gestellt wird. Ich werde mich dann mit allem wehren.

    Strafanzeigen kann jederzeit jeder gegen jeden stellen. Das geht im Internet. Wenn eine Straftat vorliegt, ist es in aller Regel zweckmäßig, unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden darauf aufmerksam zu machen. Einem anderen mit einer Anzeige zu drohen falls er nicht dies oder jedes tut, könnte Nötigung sein. Das wäre denn wirklich eine Straftat.


    Du würdest in einem Privatinsolvenzverfahren Gelegenheit haben, Dich zu äußern und könntest versuchen, Deine Forderung als Folge einer unerlaubten Handlung feststellen zu lassen. Diese würde bei Erfolg nicht von der Restschuldbefreiung erfasst und ließe sich auch nach abgeschlossenen Verfahren weiter beitreiben.

  • Hallo zusammen,

    einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen ist formpflichtig und wirklich kein Hexenwerk.

    Es gibt zahlreiche Hilfsmöglichkeiten.

    Dazu braucht es keinen Anwalt.

    Der GV kann auch prüfen ob ein Gehalt bezogen wird.

    Bei der Insolvenz ist es gut die „unerlaubte Handlung“ zu schreiben, das erhöht die Wahrscheinlichkeit sein Geld zu bekommen.

    Das kann man selbst dazu braucht es keinen Anwalt.

    LG

  • Habe jetzt eine Einwohnermeldeamtanfrage bzgl. der Adresse gemacht. Das muss das jeweilige Rathaus jetzt bearbeiten. Wie ich vom Schuldner erfahren habe, wurde er noch gar nicht umgemeldet, weil er keinen Termin bekommen hat.


    Wie oft soll ich jetzt noch weitere Anfragen starten und kann ich ihm das in Rechnung stellen?

  • Habe jetzt eine Einwohnermeldeamtanfrage bzgl. der Adresse gemacht. Das muss das jeweilige Rathaus jetzt bearbeiten. Wie ich vom Schuldner erfahren habe, wurde er noch gar nicht umgemeldet, weil er keinen Termin bekommen hat.


    Wie oft soll ich jetzt noch weitere Anfragen starten und kann ich ihm das in Rechnung stellen?

    Es ist die Frage, ob Du Deine Forderung nicht vielleicht einfach abschreiben solltest, statt Deinen Lebensinhalt in der (möglicherweise vergeblichen) Beitreibung zu sehen.


    Du dürftest mittlerweile schon etliche Kosten davon gehabt haben, nicht gerechnet die Lebenszeit, die Du darauf verschwendet hast (und die Du mit einem guten Glas Rotwein sicherlich erfreulicher verbracht hättest).


    Neulich habe ich in einem Anlagebuch davon gelesen, daß man sich einen Posten F**k-you-Money anlegen sollte, also einen Topf, aus dem man Dinge bezahlt, die einen einfach nur ärgern. Man hat auf diese Weise die Chance, derlei Ärgernisse einfach hinter sich zu lassen.

  • Warum sollte ich die Forderung abschreiben, wenn der Schuldner jung ist und bislang immer einer Arbeit nachgegangen ist und es bereits 1 oder 2 Pfändungen gibt, wo Gläubiger ihr Geld bekommen.

    Nur weil jemand in einer finanzieller Notlage ist, heißt das noch lang nicht, dass jemand seine Rechnung nicht bezahlt.


    Hohe Kosten hatte ich Gott sei Dank nicht im Mahnverfahren, die sind überschaubar. Einen Anwalt habe ich nie eingeschaltet. Werde aber jetzt einen Gerichtsvollzieher zeitnah einschalten. Ich bin zuversichtlich.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass du bei einer Forderung von 10.000 Euro sagst: "och egal, vergessen wir's"