Gewinnvortrag zu hoch

  • Hallo,


    ich bin selbständig mit einer GmbH als Ein-Mann-Geschäftsführer, die GmbH befindet sich seit Mitte 2024 in Liquidation.


    Es ist eine recht komplizierte Geschichte:


    Ich habe vor einigen Wochen die Bilanz für das Jahr 2023 dem Finanzamt über die Buchhaltungssoftware "Lexware Buchhalter" übergeben. Daraufhin habe ich nach ein paar Wochen ein schreiben erhalten:


    "Die Summe (xxx€) aus dem Gewinnvortrag zum 31.12.2022 (xxx€) und dem Jahresüberschuss 2022 (xxx€) entspricht nicht dem Gewinnvortrag zum 31.12.2013 (xxx€)"


    Nach langer Recherche habe ich endlich den Fehler gefunden, und zwar die erhaltene Dezemberhilfe die ich am 12.01 (3.000) erhalten habe, muss aus dem Gewinnvortrag raus, nur weiß ich nicht wie. Zwar hat die due Sachbearbeiterin einige Buchungsvorschläge mittgeteilt, jedoch haben die nicht gewirkt und der Gewinnvortrag hat sich zum 31.12.2023 leider nicht nach unten (3000€ weniger) korrigiert.


    Es wäre nett wenn man mir helfen könnte, ich muss bis ende des Monats ein korrigierte Bilanz an das Finanzamt übermitteln.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Die 3.000 Euro müssen statt über das Konto Gewinnvortrag über ein Erlöskonto gebucht werden. Den Gewinnvortrag darfst du nur bei einer Ausschüttung ansprechen.


    Die 3.000 Euro hätten in 2022 per 31.12. per Forderung an Erlöse eingebucht werden müssen, der Ertrag gehört in 2022. Da das nicht passiert ist, musst du halt in 2023 per Bank an periodenfremde Erträge buchen.


    Da du diese einfachsten Dinge nicht weißt, wage ich zu bezweifeln, dass du alleine eine saubere Liquidationseröffnungsbilanz, Liquidationszwischenbilanz + Liquidationsschlussbilanz nebst einer Steuererklärung für den gesamten Liquidationszeitraum hinbekommst. Zumal die Liquidationseröffnungsbilanz m.W. bereits 3 Monate nach Liquidationsbeschluss fällig ist.

  • Die 3.000 Euro müssen statt über das Konto Gewinnvortrag über ein Erlöskonto gebucht werden. Den Gewinnvortrag darfst du nur bei einer Ausschüttung ansprechen.


    Die 3.000 Euro hätten in 2022 per 31.12. per Forderung an Erlöse eingebucht werden müssen, der Ertrag gehört in 2022. Da das nicht passiert ist, musst du halt in 2023 per Bank an periodenfremde Erträge buchen.


    Da du diese einfachsten Dinge nicht weißt, wage ich zu bezweifeln, dass du alleine eine saubere Liquidationseröffnungsbilanz, Liquidationszwischenbilanz + Liquidationsschlussbilanz nebst einer Steuererklärung für den gesamten Liquidationszeitraum hinbekommst. Zumal die Liquidationseröffnungsbilanz m.W. bereits 3 Monate nach Liquidationsbeschluss fällig ist.

    Danke für deine Ausführliche Antwort.


    Ich habe die Buchung in 2023 gebucht über das Konto 2520 (Periodenfremde Aufwendungen) aber trotzdem wird der Gewinnvortrag dadurch nicht geschmälert.

  • Wenn du Geld bekommst, dann sind das eher Erlöse als Aufwendungen. Evtl. nimmst du doch besser das Konto, welches ich vorgeschlagen habe.


    Der Gewinnvortrag wird in einer Summe als Eröffnungsbilanzwert vorgetragen und unterjährig handelsrechtlich nur im Falle einer Ausschüttung angesprochen. Deine 3.000 Euro dürfen handelsrechtlich das Konto nicht berühren.


    Der Wert des Gewinnvortrags ermittelt sich wie folgt:


    Saldo Gewinnvortrag per 31.12.2022 + Jahresüberschuss 2022 = neuer Gewinnvortrag per 01.01.2023


    Möglicherweise hast du aber auch den Fall falsch dargestellt.


    Wurde evtl. das Jahresergebnis laut deiner eingereichten Steuerbilanz (E-Bilanz) im Jahr 2022 durch das Finanzamt abgeändert? Sprich: In deiner Bilanz 2022 hast du den Gewinn X ausgewiesen, das Finanzamt hat jedoch im Rahmen der Veranlagung den Gewinn mit X + 3.000 Euro angesetzt?


    In diesem Fall stimmen Steuerbilanz (= das was gerade beim Finanzamt aktenkundig ist) und Handelsbilanz (= das was in deiner Buchhaltung abgebildet ist) nicht mehr überein und du müsstest eine entsprechende Korrektur buchen.

  • Die E-Bilanz konnte nun erfolgreich an das Finanzamt gesendet werden und die Dame vom Finanzamt hat mir heute morgen mittgeeilt das die KSt.- und der Gewerbesteuer-Bescheid schon auf dem Weg sind.

    Nun habe ich noch ein andere Frage, meine GmbH befindets ich seit Juni dieses Jahres in Liquidation, ich hatte in den letzten Monaten größere Ausgaben und allmählich wird das Stammkapital unter der magischen Grenze von 12.500€ ankommen, könnte das für mich zum Problem werden? Besteht eine Nachschusspflicht?



  • Solange du alle Gläubiger bedienen kannst ist alles okay.


    Bist du dir wirklich sicher, dass du eine Liquidation alleine hin bekommst? Die Frist zur Einreichung und Veröffentlichung der Liquidationseröffnungsbilanz hast du ja scheinbar schon verpennt.

  • Ja ich denke, das ich hin bekomme. Ich bin aber nun auf der suche nach einem Steuerberater, diese suche dürfte sich aber wegen der Arbeitsbelastung in der Branche als schwierig gestalten.