Auto als Selbstständiger absetzen - Fragen bzgl. AFA

  • Hallo liebe Community!


    Folgender Sachverhalt:


    Für meine Selbstständigkeit (Beratung) habe ich letztes Jahr einen Firmenwagen angeschafft und rätsel gerade etwas herum, wie genau ich diesen absetze. Ich will dabei von der 1%-Regelung Gebrauch machen, da ich den Wagen auch für private Zwecke verwende.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, wird bei der 1%-Regelung 1 % des Listenpreises jeden Monat auf mein Einkommen dazugerechnet. Was mir jedoch nicht klar ist: in welchem Zeitraum wird dies getan? Nur solange, bis das Auto vollständig abgeschrieben ist oder etwa auch danach?


    Dann noch eine Frage zum Abschreiben:

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird der Wagen ausgehend vom Preis abgeschrieben, den ich tatsächlich bezahlt habe (also Gebrauchtwagenpreis, da ich den gebraucht gekauft habe). Ein Bekannter meinte zu mir jedoch, er hätte es in seinem Fall beim Finanzamt durchgebracht, dass ausgehend vom Listenpreis abgeschrieben wurde. Dies wäre in mein Fall ein erheblicher Betrag. Ist das denn wirklich so möglich?


    Bin für alle Antworten dankbar! :)

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  • Elena H.

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  • Wenn ich das richtig verstanden habe, wird bei der 1%-Regelung 1 % des Listenpreises jeden Monat auf mein Einkommen dazugerechnet. Was mir jedoch nicht klar ist: in welchem Zeitraum wird dies getan? Nur solange, bis das Auto vollständig abgeschrieben ist oder etwa auch danach?

    Meines Wissens nach (ich bin nur Laie und kein Steuerberater) wird der geldwerte Vorteil (1% vom Listenpreis + 0,03% pro km Arbeitsweg) solange versteuert, wie du das Auto privat nutzt. Ob es auf der Firmenseite bereits abgeschrieben ist, macht meiner Meinung nach keinen Unterschied.

    Dann noch eine Frage zum Abschreiben:

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird der Wagen ausgehend vom Preis abgeschrieben, den ich tatsächlich bezahlt habe (also Gebrauchtwagenpreis, da ich den gebraucht gekauft habe). Ein Bekannter meinte zu mir jedoch, er hätte es in seinem Fall beim Finanzamt durchgebracht, dass ausgehend vom Listenpreis abgeschrieben wurde. Dies wäre in mein Fall ein erheblicher Betrag. Ist das denn wirklich so möglich?

    Auch hier nur meine Laienmeinung: Man kann nur tatsächliche Kosten absetzen. Also nur den Betrag, den du für das Auto tatsächlich bezahlt hast.

    • Hilfreichste Antwort

    Der PKW befindet sich in deinem Betriebsvermögen und wird anhand der AFA Tabelle abgeschrieben. In der Regel 6 Jahre. Die Abschreibung erfolgt zeitanteilig. Kaufst du das Auto im Oktober 2024 hast du somit für 2024 nur 3/12 der Jahresabschreibung.


    Beispiel Auto 60.000 Euro netto (sofern du vorsteuerabzugsberechtigt bist) dann hast du eine Jahresabschreibung von 10.000 Euro.

    Davon 3/12 wäre für 2024 eine Abschreibung = Aufwand von 2500 Euro


    Die 1 Prozent Regel berechnet sich nach dem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung. Auch wenn du ein gebrauchtes Auto für 20.000 Euro kaufst bemisst sich der Wert an dem Bruttolistenpreis der höher ist.


    Die Versteuerung führt zu einer ergebniserhöhung im Jahresabschluss.

    Man nennt dies auch die unentgeltliche Wertabgabe. Darauf fällt auch Umsatzsteuer an (sofern du vorsteuerabzugsberechtigt bist).


    Warum ist das so vom Gesetzgeber? Du kaufst ein Auto auf firmenkosten, hast kosten wie Steuer, Versicherung, tanken und Reparatur und ziehst vorsteuer. Das alles mindert deinen Gewinn samt darauf zu zahlenden Steuern inkl. Umsatzsteuer durch den Vorsteuerabzug.

    Du fährst mit dem Auto aber auch privat. Somit sind diese Fahrten nicht betrieblich sondern privat veranlasst. Somit darfst du für diesen Anteil die Kosten eben nicht ergebnismindernd und steuermindernd abziehen.


    Auch wenn dein Auto abgeschrieben ist ändert sich nichts daran. Denn dann hast du zwar keine Abschreibung mehr aber trotzdem noch die Kosten wie kfz steuer Versicherung tanken und Reparatur.


    Deswegen musst du auch trotzdem noch die private Nutzung als unentgeltlich wertabgabe (siehe oben) versteuern.


    Jedoch gibt es hier eine sog. Kostendeckelung, so dass du nicht mehr versteuerst als Einnahmen was du auch an Ausgaben hierfür hast.

  • artemis

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