Hallo liebe Community!
Folgender Sachverhalt:
Für meine Selbstständigkeit (Beratung) habe ich letztes Jahr einen Firmenwagen angeschafft und rätsel gerade etwas herum, wie genau ich diesen absetze. Ich will dabei von der 1%-Regelung Gebrauch machen, da ich den Wagen auch für private Zwecke verwende.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird bei der 1%-Regelung 1 % des Listenpreises jeden Monat auf mein Einkommen dazugerechnet. Was mir jedoch nicht klar ist: in welchem Zeitraum wird dies getan? Nur solange, bis das Auto vollständig abgeschrieben ist oder etwa auch danach?
Dann noch eine Frage zum Abschreiben:
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird der Wagen ausgehend vom Preis abgeschrieben, den ich tatsächlich bezahlt habe (also Gebrauchtwagenpreis, da ich den gebraucht gekauft habe). Ein Bekannter meinte zu mir jedoch, er hätte es in seinem Fall beim Finanzamt durchgebracht, dass ausgehend vom Listenpreis abgeschrieben wurde. Dies wäre in mein Fall ein erheblicher Betrag. Ist das denn wirklich so möglich?
Bin für alle Antworten dankbar!