Hallo,
ich habe leider den "Fehler" begangen und vor vier Jahren eine Basisrente bei der Zurich abgeschlossen. In Summe sind da 36k hereingeflossen und beim Ziehen der Notbremse Anfang 2024 war der Stand ca. 28k.
Natürlich habe ich die maue Performance und extremen Nebenkosten überschätzt.
Naiv wie ich war habe ich mir beim Abschluss gedacht, ich könne im Notfall ja das Guthaben auf einen anderen Anbieter übertragen. Auf dem Basisinformationsblatt standen auch entsprechende Kosten aufgeschlüsselt und nicht der bekannte Satz "Übertragung nicht möglich".
Leider stand wohl in den Tiefen der Verträge etwas anderes und mein Wunsch auf Übertragung wurde abgelehnt. Eine Beschwerde bei der BaFin wurde mit "fehlenden technischen Voraussetzungen" ebenfalls abfeschmettert.
Jetzt frage ich mich natürlich, warum im Basisinformationsblatt dann solche Möglichkeiten aufgezeigt werden wenn sie dann ja doch falsch sind.
Ist das rechtlich weniger bindend als der eigentliche Vertrag?