Kfz-Kaskoversicherung - Einstufung späterer Neuvertrag nach Kündigung

  • Liebe Community,


    ich überlege gerade meine Vollkaskoversicherung zu kündigen und in eine Teilkaskoversicherung umzuwandeln oder vielleicht auch nur noch eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, da mein Auto jetzt 10 Jahre alt ist. In 3 oder 4 Jahren werde ich wahrscheinlich ein neues Auto kaufen, was aber noch nicht sicher ist.


    Wie sieht das dann aus mit dem Wiedereinstieg in die Kasko? Steige ich dann bei derselben SF-Klasse ein oder gibt es stufenweise Erhöhung je länger man wartet? Oder hat jede Versicherung eigene Regeln?


    Ich sehe keine Möglichkeit, meine Versicherung (HUK24) diesbezüglich zu erreichen. Die Gothaer Versicherung konnte mir telefonisch keine verbindliche Auskunft geben.

  • Guck ggfs. auch mal in diesen Thread:


  • Wenn Du mind. 1 Jahr keine VK hast und danach wieder eine VK abschießt, bekommst Du in der VK die gleiche SF-Klasse, wie in der Haftpflicht.

    Bin mir nicht sicher ob das generell so ist. Ich meine dass der Zeitraum von Versicherung zu Versicherung variiert. Dir RV schreibt z.b was von 7 Jahren:


    In welche SF-Klasse der Vollkaskoversicherung werde ich einges
    Hilfecenter: Hier erklären wir Ihnen, in welche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) der Vollkaskoversicherung Sie eingestuft werden.
    www.ruv.de

  • Bin mir nicht sicher ob das generell so ist. Ich meine dass der Zeitraum von Versicherung zu Versicherung variiert.

    Mag sein, kann ich nicht allgemein beurteilen.


    Im o.a. konkreten Fall (HUK24) ist das aber so. Ich bin dort versichert. Nach einem VK-Schaden bin ich für 1 Jahr ohne VK gefahren um danach wieder die SF-Klasse der Haftpflicht zu erhalten.