Steuern beim Verkauf von Sachgewinnen aus Gewinnspielen

  • Hallo,

    ich habe schon an diversen Stellen gesucht, aber finde zu meinem Anliegen nur oberflächliche oder irreführende Antworten.


    Wenn man bei einem Gewinnspiel teilnimmt (z.B. kaufe eine Packung Kekse und lade dann den Kassenbon auf einer Website hoch) und einen Sachpreis gewinnen würde (z.B. ein Sofa/ einen Grill o.ä. im Wert von 3000€ [UVP]), dann habe ich dazu recht eindeutige Antworten gefunden, dass ein solcher Gewinn steuerfrei ist, da keine Gegenleistung vorliegt oder "Können" erforderlich war.


    Wie ist es aber nun, wenn dieser Sachpreis

    a) in unter einem Jahr nach Erhalt

    b) erst nach Ablauf eines Jahres nach Erhalt

    zu einem Preis von z.B. 2.100 € verkauft werden würde?


    Gilt der Sachpreis zum UVP zugegangen und entsteht ein Verlust von 900€ (2.100-3.000)?

    Gilt der Sachpreis zu 0,00€ zugegangen und entsteht ein Gewinn von 2.100€?


    Die 1.000€-Privatverkaufsgrenze ist ja auf den Gewinn und nicht auf den Verkaufspreis bezogen.


    Wie würde sich der Verkauf steuerlich auswirken?


    Das Ganze ist natürlich nur rein hypothetisch und keine Aufforderung zur Steuerberatung.


    Viele Grüße

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Viel einfacher:

    1. Die Vereinnahmung des Sachpreises bleibt steuerfrei.
    2. Danach gehört Dir das Sofa.
    3. Du verkaufst dein Sofa zum Preis von X.
    4. Dann hast Du statt dessen das Geld.
    5. Das war's.

    Deine Überlegungen gingen in die Richtung gewerbliche Tätigkeit. Wenn Du jede Woche an 100 Gewinnspielen teilnimmst und entsprechend häufig gewinnst, könnte das zu einem Thema werden. Dann könntest Du aber auch die Briefmarken dafür von der Steuer absetzen.

  • Viel einfacher:

    1. Die Vereinnahmung des Sachpreises bleibt steuerfrei.
    2. Danach gehört Dir das Sofa.
    3. Du verkaufst dein Sofa zum Preis von X.
    4. Dann hast Du statt dessen das Geld.
    5. Das war's.

    Deine Überlegungen gingen in die Richtung gewerbliche Tätigkeit. Wenn Du jede Woche an 100 Gewinnspielen teilnimmst und entsprechend häufig gewinnst, könnte das zu einem Thema werden. Dann könntest Du aber auch die Briefmarken dafür von der Steuer absetzen.

    Worauf basiert deine Aussage?

    Es gibt doch 23 EStG und demnach müssen Privatverkäufe auch versteuert werden..

  • Worauf basiert deine Aussage?

    Es gibt doch 23 EStG und demnach müssen Privatverkäufe auch versteuert werden..

    Neben dem Auszug von Pantoffelheld aus §23 EStG kommt ja noch dazu, dass es nur Gewinne besteuert werden. Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren, ob der Gewinn nicht bei 100% liegt. Auf der anderen Seite ist der Zugang des Gegenstands steuerfrei, da es sich um den Preis eines Gewinnspiels handelt.

    Ich würde dann (Achtung Laienmeinung) davon ausgehen, dass der im Gewinnspiels beworbene Wert meine Anschaffungskosten sind (oder auch der Verkaufspreis, sprich der Gewinn und somit auch der Verlust ist immer 0). Ansonsten würde ich ja nachträglich doch noch Steuern auf meinen Preis zahlen, der eigentlich steuerfrei ist.


    Am Ende wird die Frage aber im Finanzamt entschieden, letztinstanzlich vom Bundesfinanzhof. Aber ob so ein Thema bis nach München durchgeklagt wird? :/

  • […]


    Neben dem Auszug von Pantoffelheld aus §23 EStG kommt ja noch dazu, dass es nur Gewinne besteuert werden. Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren, ob der Gewinn nicht bei 100% liegt. Auf der anderen Seite ist der Zugang des Gegenstands steuerfrei, da es sich um den Preis eines Gewinnspiels handelt.

    Ich würde dann (Achtung Laienmeinung) davon ausgehen, dass der im Gewinnspiels beworbene Wert meine Anschaffungskosten sind (oder auch der Verkaufspreis, sprich der Gewinn und somit auch der Verlust ist immer 0). Ansonsten würde ich ja nachträglich doch noch Steuern auf meinen Preis zahlen, der eigentlich steuerfrei ist.


    Am Ende wird die Frage aber im Finanzamt entschieden, letztinstanzlich vom Bundesfinanzhof. Aber ob so ein Thema bis nach München durchgeklagt wird? :/

    danke an euch beide.

    Was mich daran wundert ist, dass bei Einführung des Plattformtransparenzgesetzes das ganze Internet mit Beiträgen dazu voll war.

    Ich würde mal behaupten, dass Verkäufe von Privatpersonen zu 95% auf diesen Plattformen Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind?

    Davon ab ist natürlich die Frage, ob sowas wie ein Grill oder ein Sofa ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sind. Das würde ich aber auch bejahen.


    Und zur Berechnung, ja, das ist ja genau meine Frage. Im Zweifel würde man es ja lieber ein Jahr liegen lassen..

  • Ich würde mal behaupten, dass Verkäufe von Privatpersonen zu 95% auf diesen Plattformen Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind?

    Aber viele verkaufen da Sachen, die sie erst kurz zuvor gerade für diesen Wiederverkauf erworben haben. Und da unterstellt das FA Gewinnerzielungsabsicht und möchte auch seinen Anteil.

    Davon ab ist natürlich die Frage, ob sowas wie ein Grill oder ein Sofa ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sind. Das würde ich aber auch bejahen.

    Da wird das FA wohl nie etwas verlangen, solange es Einzelstücke sind und nicht 5 oder 10, oder mehr.

    Bei Schmuck, Gold, Antiquitäten, Tickets, etc. würde ich auf jeden Fall das Jahr abwarten.

  • Davon ab ist natürlich die Frage, ob sowas wie ein Grill oder ein Sofa ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sind. Das würde ich aber auch bejahen.

    Da darfst Du Dir ein Deines dazu denken. Deines täglichen Gebrauchs.


    Sonst müsste ein Supermarkt auch keine Steuern zahlen, denn der verkauft ausschließlich Dinge des täglichen Ge- bzw. Verbrauchs. Auch ein hoffentlich Steuern zahlendes Möbelhaus (Ikea tut das nicht, ist aber ein anderes Thema) verkauft Dir Dinge, die Du dann später steuerfrei weiterverkaufen kannst. Den Weiterverkauf sogar mit Gewinn, auch wenn das höchst selten vorkommt. Dann aber sicherheitshalber die Spekulationsfrist von einem Jahr beachten. Ab fünf Stehlampen aus der Resteecke vom Ikea von Dir aufgemöbelt und auf Ebay zum dreifachen Preis verkauft würde ich dann doch mal den Steuerberater konsultieren.

  • rein hypothetisch würde ich mir da keinen Kopf machen und den Gewinn z.B. über Ebay verkaufen und mir das als Bargeld geben lassen. Das wars. Kein Mensch macht doch deswegen jetzt eine Steuersache draus.