Hallo,
ich habe schon an diversen Stellen gesucht, aber finde zu meinem Anliegen nur oberflächliche oder irreführende Antworten.
Wenn man bei einem Gewinnspiel teilnimmt (z.B. kaufe eine Packung Kekse und lade dann den Kassenbon auf einer Website hoch) und einen Sachpreis gewinnen würde (z.B. ein Sofa/ einen Grill o.ä. im Wert von 3000€ [UVP]), dann habe ich dazu recht eindeutige Antworten gefunden, dass ein solcher Gewinn steuerfrei ist, da keine Gegenleistung vorliegt oder "Können" erforderlich war.
Wie ist es aber nun, wenn dieser Sachpreis
a) in unter einem Jahr nach Erhalt
b) erst nach Ablauf eines Jahres nach Erhalt
zu einem Preis von z.B. 2.100 € verkauft werden würde?
Gilt der Sachpreis zum UVP zugegangen und entsteht ein Verlust von 900€ (2.100-3.000)?
Gilt der Sachpreis zu 0,00€ zugegangen und entsteht ein Gewinn von 2.100€?
Die 1.000€-Privatverkaufsgrenze ist ja auf den Gewinn und nicht auf den Verkaufspreis bezogen.
Wie würde sich der Verkauf steuerlich auswirken?
Das Ganze ist natürlich nur rein hypothetisch und keine Aufforderung zur Steuerberatung.
Viele Grüße