Günstigerprüfung

  • genau so ist es...


    Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, dann sollte man in der Einkommensteuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen. Ich stelle diesen Antrag grundsätzlich immer, denn es gibt keinen finanziellen Nachteil, wenn der Steuersatz höher liegt.


    Liegt der persönliche Steuersatz unterhalb von 25 %, dann bekommt man zu viel gezahlte Kapitalertragsteuern vom Finanzamt zurück.

    Aber das macht das Finanzamt nur, wenn man in der Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragt hat.

  • Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, dann sollte man in der Einkommensteuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen. Ich stelle diesen Antrag grundsätzlich immer, denn es gibt keinen finanziellen Nachteil, wenn der Steuersatz höher liegt.

    Es gibt einen bürokratischen Nachteil: Wer auf eine Günstigerprüfung abhebt, muß die Kapitalerträge erklären, also die Anlage KAP ausfüllen, was mit der Abgeltungsteuer grundsätzlich nicht mehr nötig ist.


    Wenn beim Steuerfall nichts Besonderes ist, braucht ein Lohnempfänger überhaupt keine Steuererklärung abgeben. Will er eine Günstigerprüfung beantragen, dann aber doch.


    Wer über 32 T€ Bruttoeinkommen hat, hat als lediger Angestellter (Sozialbeiträge ab, Werbungskostenpauschale ab) über 24 T€ zu versteuerndes Einkommen, der braucht es nicht zu probieren. Darunter hat man eine Chance, wiewohl die Steuerkurve flacher ist, als die meisten hoffen.

  • Wenn beim Steuerfall nichts Besonderes ist, braucht ein Lohnempfänger überhaupt keine Steuererklärung abgeben. Will er eine Günstigerprüfung beantragen, dann aber doch.

    Was ist "nichts Besonderes"? Jeder Mieter zahlt über seine Nebenkosten haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese reduzieren die Steuerlast. Das ist wohl der Normalfall.

    Fast jeder, der nach Tarifvertrag bezahlt wird, hat Anspruch auf vermögensbildene Zahlungen, die zusätzlich zum normalen Gehalt gezahlt werden, eventuell auch irgendeine Form von betrieblicher Altersvorsorge. Auch hier erstmal das zusätzliche Geld mitnehmen und dann unbedingt eine Steuererklärung abgeben.

    Auch beim Thema Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge heißt es aufpassen. Selber schon oft bei "einfachen" Steuererklärungen gesehen. Da wurde irgendwann mal ein Fond gekauft oder aufgequatscht, der auch geringfügig in ausländische Werte investiert und schon geht es um ausländische Quellensteuer.

  • Es gibt einen bürokratischen Nachteil: Wer auf eine Günstigerprüfung abhebt, muß die Kapitalerträge erklären, also die Anlage KAP ausfüllen, was mit der Abgeltungsteuer grundsätzlich nicht mehr nötig ist.

    Das stimmt allerdings, ist aber heute kaum noch ein Problem, da jede Bank -automatisch oder auf Verlangen- eine Steuerbescheinigung ausstellt, sofern Steuern angefallen sind.

  • Was ist "nichts Besonderes"? Jeder Mieter zahlt über seine Nebenkosten haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese reduzieren die Steuerlast. Das ist wohl der Normalfall.

    Wer es unbedingt will, darf selbstverständlich eine Steuererklärung abgeben. Manche Leute scheuen den bürokratischen Aufwand allerdings.


    Nein, nicht jeder Mieter zahlt über seine Nebenkosten haushaltsnahe Dienstleistungen, und sollten dann doch 100 € Hausmeister abgerechnet werden, sprechen wir über 20 € mögliche Steuerentlastung. Manche Leute würden dafür eine Steuererklärung ausfüllen, andere Leute nicht.

    Fast jeder, der nach Tarifvertrag bezahlt wird, hat Anspruch auf vermögensbildene Zahlungen, die zusätzlich zum normalen Gehalt gezahlt werden, eventuell auch irgendeine Form von betrieblicher Altersvorsorge.

    Die vermögenswirksamen Leistungen habe ich mein bisheriges Berufsleben lang bewußt verfallen lassen, die paar Kröten lohnen in meinen Augen den Aufwand (und die Bindung) nicht. Die betriebliche Altersvorsorge wirkt sich in meinem Fall steuerlich nicht aus.

    Auch hier erstmal das zusätzliche Geld mitnehmen und dann unbedingt eine Steuererklärung abgeben.

    Bewußt nicht.

    Auch beim Thema Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge heißt es aufpassen. Selber schon oft bei "einfachen" Steuererklärungen gesehen. Da wurde irgendwann mal ein Fonds gekauft oder aufgequatscht, der auch geringfügig in ausländische Werte investiert und schon geht es um ausländische Quellensteuer.

    ... die im Rahmen der Teilfreistellung automatisch bei der Abgeltungsteuer berücksichtigt wird.


    Aber zugegeben: Die Weltsparer müssen eine Steuererklärung abgeben, weil ihre im Ausland erwirtschafteten Tagesgeldzinserträge nicht der Abgeltungsteuer unterworfen wurden.


    Man sollte bei der Steuer wissen, was man tut; angesichts der vielen automatischen Vorgaben ist die Steuererklärung auch einfacher geworden als früher. Dennoch steht es jedem, der nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, frei, eine solche abzugeben oder halt eben nicht.

  • Nein, nicht jeder Mieter zahlt über seine Nebenkosten haushaltsnahe Dienstleistungen, und sollten dann doch 100 € Hausmeister abgerechnet werden, sprechen wir über 20 € mögliche Steuerentlastung. Manche Leute würden dafür eine Steuererklärung ausfüllen, andere Leute nicht.

    Die vermögenswirksamen Leistungen habe ich mein bisheriges Berufsleben lang bewußt verfallen lassen, die paar Kröten lohnen in meinen Augen den Aufwand (und die Bindung) nicht. Die betriebliche Altersvorsorge wirkt sich in meinem Fall steuerlich nicht aus.

    Wenn vermögensbildende Leistungen zusätzlich zum Arbeitsentgelt - ich unterstelle mal zu 100% - gezahlt werden, reden wir von 480,- Euro, inkl. 20% Förderung, macht 576,- Euro.

    Wenn man von Mieter spricht, denkt man zumeist an ein Mehrfamilienhaus und das da ein Hausmeister, Gärtner, Elektriker oder ähnliches im Jahr pro Mieter bzw. Wohnung nur etwa 1 bis 2 Stunden beschäftigt sein soll, halte ich für sehr, sehr sportlich.

    Allein diese zwei Punkte machen schon ca. 600,- Euro im Jahr zusätzlich aus. Für viele Normalverdiener ist das ein Haufen Geld - bitte nicht immer nur von den oberen "Reichen" ausgehen. Oder anders gerechnet, selbst wenn ich für meine Steuererklärung und der Unterschrift für das vermögensbildene Sparen ca. 10 Stunden benötige und das nur alle 6 Jahr, solange läuft ja der Vertrag, komme ich auf einen Netto-Stundenlohn von 60,- Euro, brutto liege ich da bei ca. 100,- Euro Stundenlohn. Wieviele Menschen kommen auf einen solchen Stundenlohn?

  • Mhh, also warum man jetzt bei VL eine Steuererklärung machen sollte, weiß ich jetzt nicht ganz :/ Zumindest nicht, wenn man keine Sparzulagen oder so kriegt...

    Wenn man sein zu versteuerndes Einkommen genau kennt, dann ist das ja ein ganz anderes Thema. Doch frage mal in der Realität die Menschen nach ihrem Brutto-, Netto-, sozialversicherungspflichtigem oder zu versteuernden Einkommen.

  • Wenn vermögensbildende Leistungen zusätzlich zum Arbeitsentgelt - ich unterstelle mal zu 100% - gezahlt werden, reden wir von 480,- Euro, inkl. 20% Förderung, macht 576,- Euro.

    Bei mir wären es meines Wissens 6,60 € im Monat gewesen oder so. Das habe ich sausenlassen.

    Wenn man von Mieter spricht, denkt man zumeist an ein Mehrfamilienhaus und dass da ein Hausmeister, Gärtner, Elektriker oder ähnliches im Jahr pro Mieter bzw. Wohnung nur etwa 1 bis 2 Stunden beschäftigt sein soll, halte ich für sehr, sehr sportlich.

    Der Mensch geht von sich selber aus. Bei mir steht kein entsprechender Posten auf der Nebenkostenabrechnung.

    Wieviele Menschen kommen auf einen solchen Stundenlohn?

    Wenn die Voraussetzungen denn stimmen. Wenn es bei Dir so ist, ist es ja schön. Bei mir sind die Voraussetzungen halt nicht gegeben.

  • Was ist "nichts Besonderes"? Jeder Mieter zahlt über seine Nebenkosten haushaltsnahe Dienstleistungen. Diese reduzieren die Steuerlast. Das ist wohl der Normalfall.

    Die haushaltsnahen Dienstleistungen sind durchaus "nichts Besonderes", aber die sorgen nicht dafür, dass eine Abgabepflicht besteht. Und genau auf diese Pflicht hat Achim abgezielt (entscheidendes Wort von mir gefettete):

    Wenn beim Steuerfall nichts Besonderes ist, braucht ein Lohnempfänger überhaupt keine Steuererklärung abgeben. Will er eine Günstigerprüfung beantragen, dann aber doch.

    Ich hätte meine freiwilligen Steuererklärungen bestimmt auch nicht abgegeben, nur um die haushaltsnahen Dienstleistungen anzusetzen. Ich habe sie aber natürlich mitgenommen, da das kein großer Mehraufwand war und es sich bei mir grundsätzlich rentiert hat, eine Erklärung abzugeben.


    Wenn man sein zu versteuerndes Einkommen genau kennt, dann ist das ja ein ganz anderes Thema. Doch frage mal in der Realität die Menschen nach ihrem Brutto-, Netto-, sozialversicherungspflichtigem oder zu versteuernden Einkommen.

    Also gerade für die Förderungen bei vL gibt und gab es schon immer grobe Richtwerte (auf Brutto- und Nettogehalt bezogen), bis wann man die bekommen kann. Hier erwarte ich schon, dass man selbst entscheiden kann, ob man diese Zulagen definitiv bekommt oder nicht bekommt. Und wenn man im Graubereich liegt, dann muss man sich dessen auch erst einmal bewusst sein. Und auch hier gilt grundsätzlich wieder:

    "Wenn ich sowieso freiwillig eine Erklärung abgebe (weil es sich aus anderen Gründen rentiert), dann kann ich auch noch schnell die fünf Werte mit eintragen."


    Bei der Günstigerprüfung ist es aber so, dass man ALLE Kapitalerträge melden muss. Hier gibt es kein vereinfachtes Verfahren. Und in dem Fall sollte man vorher schon grob wissen, ob sich das für einen lohnt oder nicht.


    PS: Es gibt sogar einen ganz simplen Trick, um ein erstes Indiz zu haben. Die meisten kommerziellen Programme für die Steuererklärung haben einen "Vergleichsmodus" (bei Wiso heißt der "Planspiel"). Damit kann man zwei Szenarien vergleichen und im zweiten Szenario erhöht man einfach mal die Einnahmen (natürlich ohne Kapitalerträge) um 100 Euro. Wenn die Steuer um weniger als 26 Euro steigt, dann kann sich die Arbeit für die Günstigerprüfung lohnen (da der aktuelle Grenzsteuersatz unter der Pauschalbesteuerung liegt). Das ist aber noch keine Garantie, dass sich die Arbeit wirklich lohnt. Die Wahrscheinlichkeit sinkt, je näher der Grenzsteuersatz (vor Kapitalerträgen) an den 26,375% liegt.

  • Ich hänge mich mal ran. Gibt es auch einen persönlichen Steuersatz (tariflichen Einkommensteuer), wenn man ausschließlich Kapitalerträge hat?

    Hintergrund ist, dass meine Frau und ich ab kommendem Jahr keine Einkünfte aus Arbeit mehr haben und uns nur aus ETFs finanzieren. Ich verstehe nicht, welcher Steuersatz bei reinen Kapitalerträgen greift. Daher Beispiel:


    Angenommen, wir zahlten uns 30.000€ aus durch den Verkauf von ETF Anteilen (weitere Einkünfte existieren nicht), werden die dann zu


    a) 25% + Soli besteuert?

    b) zum Grenzsteuersatz zu ca. 20% besteuert?

    c) zum Durchschnittssteuersatz van ca. 4% besteuert?


    Vielen Dank. Grüße Martin

  • Ich hänge mich mal ran. Gibt es auch einen persönlichen Steuersatz (tariflichen Einkommensteuer), wenn man ausschließlich Kapitalerträge hat?

    Hintergrund ist, dass meine Frau und ich ab kommendem Jahr keine Einkünfte aus Arbeit mehr haben und uns nur aus ETFs finanzieren. Ich verstehe nicht, welcher Steuersatz bei reinen Kapitalerträgen greift.


    Angenommen, wir zahlten uns 30.000€ aus durch den Verkauf von ETF Anteilen (weitere Einkünfte existieren nicht) ...

    Plane eine solche Situation wohl, noch kannst Du das. Mit einem Midijob (d! nicht n!) kannst Du die Krankenversicherung ggf. ganz erheblich drücken.


    Angenommen, Du hast im nächsten Jahr nur noch Kapitaleinkünfte, so bringt Dir die Günstigerprüfung eine ganze Menge.


    Angenommen, Du hättest als Lediger 30 T€ Kapitalerträge, so wären darauf an die 8000 € Abgeltungsteuer fällig. Bei Normalversteuerung zahlst Du für 30 T€ nur um die 4450 € Steuer. In Wirklichkeit ist es weniger, weil noch zumindest die Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge abgehen. Allerdings: Die mußt Du ja auch bezahlen!


    Auf 30 T€ Kapitalerträge fallen um die 3500 € GKV- und GPV-Beiträge an, bleiben etwa 26.500 € zu versteuern. Die kosten ohne Kirchensteuer etwa 3500 € Steuer, bleiben letztlich etwa 23 T€.

  • Angenommen, Du hättest als Lediger 30 T€ Kapitalerträge, so wären darauf an die 8000 € Abgeltungsteuer fällig. Bei Normalversteuerung zahlst Du für 30 T€ nur um die 4450 € Steuer. In Wirklichkeit ist es weniger, weil noch zumindest die Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge abgehen. Allerdings: Die mußt Du ja auch bezahlen!


    Auf 30 T€ Kapitalerträge fallen um die 3500 € GKV- und GPV-Beiträge an, bleiben etwa 26.500 € zu versteuern. Die kosten ohne Kirchensteuer etwa 3500 € Steuer, bleiben letztlich etwa 23 T€.

    Super vielen Dank. Habe ich soweit verstanden. Trotzdem nochmal zur Kontrolle für mich.


    Wir sind zu zweit. Bei 30.000€ reinem Einkommen nur aus Kapitalerträgen wäre die Durchschnittsbelastung (die kann ich ja ansetzen) 3,87% = 1.162,00€.

    Berücksichtige ich noch GKV und GPV von 3.500€, verbleiben uns ca. 26.000€.

    Korrekt?


    Nochmal herzlichen Dank.

  • Angenommen, wir zahlten uns 30.000€ aus durch den Verkauf von ETF Anteilen (weitere Einkünfte existieren nicht)

    Sind die 30k der Auszahlungsbetrag oder nur der Gewinn? Die Steuer wird nur auf den Gewinn gerechnet. Dieser wird bei den ältesten Anteilen am höchsten sein, bei den jüngsten Anteilen am niedrigsten.

    Und wir hoch die Steuer ist, kann dir am besten ein Steuerprogramm deiner Wahl sagen. Bei positiver Günstigerprüfung wird im Endeffekt ja so getan, als ob die Kapitalerträge normales Einkommen waren und somit ein zu versteuerndes Einkommen berechnet. Und dieses wird entsprechend der Steuertabelle besteuert.


    Ansonsten gilt das, was Achim Weiss schon geschrieben hat. Achtet auf das Thema Krankenversicherung, da diese ja auch irgendwie bezahlt werden möchte. Von daher kann ein kleiner SV-pflichtiger Nebenjob durchaus Sinn machen. Oder ihr könnt die gesetzliche Rente beantragen und zahlt dann nur auf die Rente die KV/PV (KVdR).

  • Bei positiver Günstigerprüfung wird im Endeffekt ja so getan, als ob die Kapitalerträge normales Einkommen waren und somit ein zu versteuerndes Einkommen berechnet. Und dieses wird entsprechend der Steuertabelle besteuert.

    Dir auch vielen Dank. Das hat es jetzt komplett geklärt.


    Sind die 30k der Auszahlungsbetrag oder nur der Gewinn? Die Steuer wird nur auf den Gewinn gerechnet. Dieser wird bei den ältesten Anteilen am höchsten sein, bei den jüngsten Anteilen am niedrigsten.

    Auch ein wichtiger Hinweis, den ich bisher so nicht auf dem Schirm hatte. Wenn ich Anteile für 30k verkaufe, deren Gewinn aber 'nur' 50% beträgt, dann zahle ich auch nur auf 15k Steuern.


    Damit kann ich arbeiten. Merci. :thumbup: