Hallo in die Runde,
Erbengemeinschaft ( drei Erben ) ist der Rechtsnachfolger des Nachlass-Kontos der Erblasserin.
Bank verlangt für alle Verfügungen drei Unterschriften gem. AGB. Wie sieht es nun bei einer Gebührenerhöhung aus.
Kann hier ggf. ein Mehrheitsbeschluss ( im Rahmen der ordentlichen Verwaltung gem. §2038 BGB ) der Erben zum Tragen kommen, wenn ein Erbe der marginalen Gebührenerhöhungen
durch Schweigen nicht zustimmt und in Folge das Konto gekündigt wird.
Gruß
aramis