Hallo,
ich habe nun aus gegebenem Anlass schon einiges zum Thema Elternunterhalt gelesen, aber eine Sache ist mir immer noch nicht ganz klar. Ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro wird man unterhaltspflichtig. Ich habe aber noch nicht genau verstanden, was genau zum Bruttoeinkommen dazuzählt. Wird das Jahresbruttogehalt laut Lohnsteuerbescheinigung betrachtet und bei Einkünften aus V+V der Betrag, der monatlich von den Mietern überwiesen wird (Miete+NK)? Oder ist der Betrag auf dem Steuerbescheid bei "Summe der Einkünfte" relevant? Dort wären dann vom Gehalt aus nichtselbständiger Tätigkeit bereits Werbungskosten abgezogen und die Einkünfte aus V+V wären bereinigt um Nebenkosten, Reparaturen, Darlehensrate etc.
Es geht mir noch nicht darum, wie die Höhe des Elternunterhalts selbst berechnet wird, sondern nur darum, welche Beträge für die 100.000 Euro Grenze herangezogen werden.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank!