Ich beschäftige mich zum ersten Mal mit einem Firmenwagen als Freiberufler.
Die Vorgaben für das Fahrtenbuch scheinen ja wirklich streng zu sein.
Die Frage ist: Mit was hat man schlimmstenfalls zu rechnen?
Das FA prüft ja meist nur drei Jahre rückwirkend.
Wenn aber z.B. in acht Jahren das Fahrtenbuch meines dann acht Jahre alten Firmenwagens verworfen wird,
werden dann gleich für alle acht Jahre Nachzahlungen fällig?
Oder schauen sie sich nur die drei Jahre an.
Ich will das Fahrtenbuch natürlich sehr korrekt führen, bin aber etwas unsicher wie viele Rücklagen ich für den "worst case" bilden muss.
Eine weitere Option wäre es, den sehr alten Privat-PKW zu behalten und für Kurzstrecken ein kleines Elektrofahrzeug anzuschaffen.
Da könnte ich Privatnutzungsanteil pauschal mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern.
Das Problem: Wegen der geringen Reichweite wäre ich für längere Fahrten immer noch auf den Verbrenner angewiesen.
Kann ich trotz vorhandenem Dienstwagen zusätzlich die Kilometer mit dem Verbrenner absetzen?
Wir leben zu zwei im Haushalt, haben keine weiteren PKW.