BU - Antrag auf Leistungen mit Anwalt oder Berater?

  • Hallo ,)


    Ich muss nun Leistungen der BU - Versicherung beantragen.

    Da kann man wohl viele Fehler machen.


    Im Artikel von Finanztip


    Berufsunfähigkeitsrente beantragen | So kriegst Du die BU-Rente
    Wer sich schon beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente beraten lässt, hat bessere Chancen darauf, dass seine Rente schnell bewilligt wird.
    www.finanztip.de


    …gibt es wertvolle Tipps, wenn man wegen Erkrankung einen Leistungsantrag bei der Versicherung stellen muss.


    Leider ist die Liste der Experten von 2020.

    Das ist ziemlich lange her.

    Gibt es bald eine Aktualisierung? Trifft die Empfehlung noch zu?


    Oder macht es aus finanziellen Sicht Sinn, einen Berater über den BVVB (Bundesverband der Versicherungsberater e.V) zu kontaktieren?


    Oder hat jemand andere Möglichkeiten zur Unterstützung oder kann aus Erfahrungen helfen?


    Vielen Dank :)

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich muss nun Leistungen der BU - Versicherung beantragen.

    Da kann man wohl viele Fehler machen.

    ... und jetzt erweist sich, ob derjenige, der Dir die Versicherung damals verkauft hat, sein Geld wirklich wert war - denn Dir beim Antrag zu helfen, gehört in sein Ressort.

  • ... und jetzt erweist sich, ob derjenige, der Dir die Versicherung damals verkauft hat, sein Geld wirklich wert war - denn Dir beim Antrag zu helfen, gehört in sein Ressort.

    Hm. Das ist jetzt leider nicht „die Unterstützung“, die ich mir hier im Forum gewünscht habe.


    Ich habe den Vertrag damals direkt bei einer Beraterin der Versicherung abgeschlossen. Die ist mittlerweile in Rente.

    Zudem wäre sie sicherlich nicht wirklich hilfreich, da sie die Versicherung direkt vertreten hatte.


    Anders wäre es sicher bei einem freien Makler.

  • Den Link hat neulich jemand im Forum hier gepostet: https://bu-expertenservice.de/kunden-start/leistungen/


    Die kenne ich aber nicht und kann den Mehrwert von solchen Angeboten nicht beurteilen.


    Da es ja vermutlich um ziemlich große Summen geht, würde ich mich glaube ich eher von Fachanwälten beraten lassen. Von den Finanztip-Empfehlungen an Anwälten mit BU-Spezialisierung hatte ich mal kontakt mit diesem Dr. Schäfer aus Frankfurt für einen Vertragsabschluss. Da hat er einen sehr kompetenten Eindruck gemacht und meine Fragen am Telefon für ein faires Honorar alle umfassend beantwortet.


    Frage: Ist der Abschluss länger her als 10 Jahre? Und musst du 50% BU belegen oder mehr? Gerade wenn 10 Jahre rum sind, kann der Vertrag eigentlich nicht mehr angefochten werden, das wäre jetzt ein großer Vorteil für dich…

  • Ich muss nun Leistungen der BU - Versicherung beantragen.

    Da kann man wohl viele Fehler machen.

    In der Tat!

    ... und jetzt erweist sich, ob derjenige, der Dir die Versicherung damals verkauft hat, sein Geld wirklich wert war - denn Dir beim Antrag zu helfen, gehört in sein Ressort.

    Hm. Das ist jetzt leider nicht „die Unterstützung“, die ich mir hier im Forum gewünscht habe.

    Tja. In einem Forum fragen heißt halt nicht, die Antwort zu bekommen, die man gern lesen möchte.


    Es gehört zu den Aufgaben des Verkäufers, Dich beim Antrag zu unterstützen. Eben dafür bekommt er von Deinen Beiträgen ja laufend eine Bestandsprovision. Die zahlst Du auch weiterhin! Deine Verkäuferin, die nun in Rente gegangen ist, hat ihren Bestand mit Sicherheit an jemanden weitergegeben, der weiter kassiert.


    Ob ein Versicherungsvertreter ein guter Sachwalter für den Versicherungskunden ist - also gegen das Interesse der Versicherung, die natürlich vorzugsweise nicht zahlen möchte, sei mal dahingestellt.


    Es finden sich im Netz reichlich Berichte über die Beantragung von Berufsunfähigkeitsrenten, meistens von Versicherungsvertretern, die über ihre Kunden berichten. Angesichts der Summen, um die es geht, würde ich mir den Berater von der Tendenz etwas kosten lassen. Allerdings hat man halt nur diesen einen Schuß.

  • Hallo,

    2020 habe ich Leistungen meiner BU in Anspruch nehmen müssen.

    Auf Grund der zu erwartenden Leistung im sechsstelligen Bereich, bin ich zum Fachanwalt und habe für dessen Beratung, Begleitung und Abwicklung der Sache € 2000,- bezahlt. Für die Überprufung der Leistung Anfang diesen Jahres hatte ich dann nochmals seine Beratungsleistung in Anspruch genommen, bin nun soweit gewappnet, zukünftige Überprüfungen selbst abzuwickeln.

    Es geht um so viel Geld auf das ich angewiesen bin, da nehme ich für den Sicherheitsgewinn gegenüber der Versicherung von Anfang an kompetent entgegen zu treten, die Kosten gerne in Kauf.

    Bei einer Ablehung oder bei Leistungseinschränkungen vor Gericht gehen zu müssen, brauche zumindesr ich in einer solchen Situation nicht.

  • Es geht um so viel Geld auf das ich angewiesen bin, da nehme ich für den Sicherheitsgewinn gegenüber der Versicherung von Anfang an kompetent entgegen zu treten, die Kosten gerne in Kauf.

    Eben, würde ich in so einem Fall der Fälle glaube ich genauso machen. Klukscheisserle: Das würde ich insb. so machen, wenn die 10 Jahre noch nicht rum sind und eine Anfechtung möglich. Die meisten Fehler macht man wohl direkt am Anfang bei der Beantragung und die lassen sich wohl auch nur beding korrigieren, sodass mir ein Profi (Fachanwalt für Versicherungsrecht mit BU-Spezialisierung) da unendlich viel lieber wäre als ein Makler, Versicherungsverkäufer oder Vertreter der Versicherung, von der du eine Leistung bekommen möchtest!


    Ansonsten: Mögt ihr beide mal berichten, welche Versicherungen bei euch dann wie geleistet haben?


    Es sind zwar immer nur Einzelfalleindrücke, aber die Frage, wie Versicherer im Leistungsfall reagieren, ist für viele (mich eingeschlossen) eine ziemliche Black-Box!

  • Die BU hatte ich 2003 bei der Debeka abgeschlossen (ich meine eine der damaligen Empfehlungen von Finanztest). Finanztip ... war damals nicht oder mir nicht bekannt.

    Laut Anwalt eine gute, keine sehr gute Entscheidung. Er hat mit ihr bisher ordentliche Ergebnisse erzielen können, spricht ihr aus seiner Sicht einen halbwegs fairen Umgang zu.

    Mein riesen Glück ist, das mein Vertrag bereits ab 25% Berufsunfähigkeit leistet. ICH finde mit meiner Geschichte das total ratsam. Als Sozialarbeiter plötzlich die Stimme verloren zu haben ist schon naja. Heute kann ich noch 20h/Woche arbeiten und bekomme 50% der BU-Rente ausbezahlt.

    Mulmig war mir auch die Tatsache, dass Stimme auch etwas Wachsweiches ist. Könnte ja jeder behaupten, dass nach 20h die Woche mein Pensum an gesunder Nutzung erschöpft ist. Das war die Hauptmotivation für die Entscheidung den Anwalt präventiv einzuschalten.

    Ich musste eine sehr genaue Tätigkeitsbeschreibung mit genauen Sprechanteilen zusammenstellen, alle Arzt- und Therapieberichte einreichen. Der Anwalt griff hier korrigierend ein. Nicht betrügend, sondern die wichtigen Punkte konkretisierend.

    Mir war zuvor nicht klar, dass es nicht um die Möglichkeiten der weiteren Tätigkeit in meinem Beruf, sondern nur um meine bisherige Tätigkeit ging. Alles andere ist nicht von Interesse. Auch gut.

    Die Versicherung schickte mich dann zu Prof. Stimmkoryphäe xy, der zu meiner Erleichterung meine Beschreibungen stützte.

    Hinweis: ich kann nicht zur einer eventuell hilfreichen OP der Stimme gezwungen werden. Ein Risiko von wenigen Prozenten meine Stimme gänzlich zu verlieren ist MIR viel zu hoch. Dann lieber "heiser" durchs Leben gehen und manche soziale Einschränkung akzeptieren.

    Den Tag der schriftlichen Zusage, ca. 4 Monate nach Antragseingang, werde ich nicht vergessen. Selten war ich dankbarer einem Anwalt € 2000,- überwiesen zu haben ...

    Nun werde ich alle 3-4 Jahre überprüft, vermeide tunlichst Überstunden die auf Gehaltszetteln oder der Steuererklärung auftauchen und muss zzsätzliche ALLE Arztberichte seit der letzte Überprüfung einschicken.

  • Hallo zusammen und vielen, vielen lieben Dank für die Mühen, die ihr in die Antworten investiert habt. Super freundlich ,)


    Ich werde definitiv einen Fachanwalt aufsuchen, der mir da die nötige Unterstützung geben kann.


    Ab wann beginnen denn diese Fristen? Ab Datum der Unterschrift für die Versicherung, oder ab Laufzeitbeginn?


    Ich denke, am meisten benötige ich Hilfe bei der Beschreibung meines Berufes / Arbeitstag. Bin seit langen raus und wüsste nicht, wie ich das machen soll.

  • Beim telefonischen Erstkontakt, der nur zur Abklärung der Situation und Terminvereinbarung diente, kam der wichtige Hinweis, einen formlosen Antrag auf Leistungen der BU (muss noch nichts begründet werden) umgehend zu stellen. Das war am 31.01. Also ab zur Arbeit und von dort um 21 Uhr noch an die Versicherung gefaxt. Brachte mir im Nachhinein auch noch die Rentenzahlung für den Januar. Der Monat der Erstmeldung zählt. Also noch bis Donnerstag dieser Woche, falls Du jetzt aktiv werden willst.

    Ich bekam dann Formulare der Versicherung, die ich mit zum Anwalt nahm. Das alles nahm 3-4 Monate in Anspruch. Der Versicherung war es relativ egal, dass nach meinem Fax alles länger dauerte.

    Die Versicherung "vergaß" den Januar auszuzahlen, was mit einer kurzen Mail auch ohne Anwalt schnell erledigt war.

    Es zählt nicht der Zeitpunkt des Eintretens Deiner Einschränkung, sondern der Antragsstellung.

    Dein Name klingt schwäbisch. Ich war beim Anwalt in Stuttgart. Wenn es passen sollte, lasse ich Dir seine Daten zukommen.

  • Beim telefonischen Erstkontakt, der nur zur Abklärung der Situation und Terminvereinbarung diente, kam der wichtige Hinweis, einen formlosen Antrag auf Leistungen der BU (muss noch nichts begründet werden) umgehend zu stellen. Das war am 31.01. Also ab zur Arbeit und von dort um 21 Uhr noch an die Versicherung gefaxt. Brachte mir im Nachhinein auch noch die Rentenzahlung für den Januar. Der Monat der Erstmeldung zählt. Also noch bis Donnerstag dieser Woche, falls Du jetzt aktiv werden willst.

    Ich bekam dann Formulare der Versicherung, die ich mit zum Anwalt nahm. Das alles nahm 3-4 Monate in Anspruch. Der Versicherung war es relativ egal, dass nach meinem Fax alles länger dauerte.

    Die Versicherung "vergaß" den Januar auszuzahlen, was mit einer kurzen Mail auch ohne Anwalt schnell erledigt war.

    Es zählt nicht der Zeitpunkt des Eintretens Deiner Einschränkung, sondern der Antragsstellung.

    Dein Name klingt schwäbisch. Ich war beim Anwalt in Stuttgart. Wenn es passen sollte, lasse ich Dir seine Daten zukommen.

    Meine Versicherung zahlt rückwirkend, ohne Begrenzung, ab Eintritt der BU (6 Monate außer Stande …)


    Über die Kontaktdaten würde ich mich sehr freuen!