Kontoführungsgebühren bei zweimonatlichen Einkommen (DKB & ING DiBa)

  • Hallo,

    wie ihr wahrscheinlich wisst, sind Konten bei DKB und ING DiBa kostenlos, sofern pro Monat mindestens 700 Euro bzw. 1000€ eingehen. Was ist, wenn man sein Gehalt nur aller zwei Monate erhält? Also beispielsweise gehen den ersten Monat 2000€ ein, den nächsten Monat nichts, dann wieder 2000€ oder so weiter. Wie verhält es sich dann mit den Kontoführungsgebühren?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Die DKB schreibt folgendes:


    Zitat

    Den Aktivstatus erhältst du, wenn du dein Konto aktiv nutzt und einen regelmäßigen Geldeingang hast. Dann profitierst du von vielen Vorteilen.

    • Als Neukund*in bekommst du den Aktivstatus automatisch für die ersten 3 Monate, wenn du in den letzten 12 Monaten kein anderes Girokonto bei der DKB hattest.
    • Als Bestandskund*in behältst/bekommst du den Aktivstatus, wenn 3 Monate in Folge und dann dauerhaft mindestens 700 Euro auf deinem Konto eingehen. (Die Voraussetzungen prüfen wir monatlich und schauen uns dabei die vergangenen 3 Monate an.)

    Gut zu wissen

    • Die 700 Euro können sich auch aus mehreren Beträgen zusammensetzen. Wichtig ist, dass die Summe der Eingänge im Monat (es zählt das Buchungsdatum) insgesamt mindestens 700 Euro ergibt.
    • Wertpapierumsätze, Zinsgutschriften, Stornobuchungen oder Rückbuchungen aus dem Guthaben der Visa Kreditkarte zählen nicht als Geldeingang für den Aktivstatus.
    • Ob du den Aktivstatus hast, siehst du im Web-Banking unter Profil > Mein Profil > Aktivstatus.

    Ich würde es daher so interpretieren, dass du nie in Folge 3 Monate einen entsprechenden Geldeingang hast. Daher wirst du niemals Aktivkunde (ausser die 3 Monate, wenn du Neukunde bist). Bei der DKB müsstest du also jeden Monat blechen

  • Konten bei DKB und ING DiBa [sind] kostenlos, sofern pro Monat mindestens 700 Euro bzw. 1000€ eingehen. Was ist, wenn man sein Gehalt nur aller zwei Monate erhält?

    Dann zahlt man in allen Monaten, in denen die Bedingung nicht erfüllt ist, Kontoführungsgebühren.


    Ein Anleger, der vor dieser Situation steht, wählt sinnvollerweise ein Konto aus, für dessen Gebührenfreiheit nur ein Geldeingang verlangt ist, kein Gehaltseingang (den Du offensichtlich ja nicht hast). Ein Gehaltseingang ist für die Bank an einer Schlüsselung erkennbar (purpose code), die die meisten Bankschnittstellen dem Kunden nicht anzeigen.


    Wenn Du ein Konto hast, das nur einen Geldeingang erfordert, richtest Du eine Pendelüberweisung ein: am 10. 800 € vom einen Konto zum anderen; am 15. 800 € vom anderen Konto zurück zum einen. Ok, dafür mußt Du Dein Konto natürlich im Plus führen, aber irgendwas ist ja immer.

  • Easy. Nimm beide Konten und mache einen Dauerauftrag über 1000 Eur am 2. von A nach B und am 5. von B nach A.

    Dann musst Du zwar für ein paar Tage auf das Geld verzichten, aber beide Konten sind kostenlos (bei beiden reicht Geldeingang, egal woher).

  • ...


    Ein Anleger, der vor dieser Situation steht, wählt sinnvollerweise ein Konto aus, für dessen Gebührenfreiheit nur ein Geldeingang verlangt ist, kein Gehaltseingang (den Du offensichtlich ja nicht hast). Ein Gehaltseingang ist für die Bank an einer Schlüsselung erkennbar (purpose code), die die meisten Bankschnittstellen dem Kunden nicht anzeigen.

    ...

    Als Ergänzung. Habe seit Jahren ein Konto bei der DKB. (Seit 2021 auch ein Depot.) Das Girokonto wird von mir überwiegend als Verrechnungskonto genutzt.


    Mache es wie von Achim Weiss beschrieben. Überweise einen entsprechenden Betrag von meinem hauptsächlich genutzten Girokonto zur DKB und wieder zurück. Die DKB verlangt somit (bisher) keinen Gehaltseingang. Eigene Überweisungen werden also als Geldeingang gewertet.

  • Ing fordert nur einen geldeingang in entsprechender Höhe (benötigt also nicht die bestimmte Schlüssel Kennung) dass aber tatsächlich jeden Monat, ansonsten kostet es entsprechend., bei den Monaten ohne diesen.


    Wie dem auch sei


    Ein Giro kostenfrei ohne Bedingungen gibt’s hier

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    Einziger Nachteil du müsstest auf Geld Automaten des cahspools (meist aber überall irgendwo vorhanden) oder auf supermarktkassen für Bargeld zurückgreifen

  • ING fordert nur einen Geldeingang in entsprechender Höhe (benötigt also nicht die bestimmte Schlüsselkennung), das aber tatsächlich jeden Monat, ansonsten kostet es entsprechend bei den Monaten ohne diesen.

    Das ist die Praxis der ING, in den Bedingungen ist das unklar formuliert. Es hat sogar mal einer berichtet, daß ein drittes Konto des Ehepaars (sie eins, er eins, eins gemeinsam) kostenfrei geführt wird.

    Ein Giro kostenfrei ohne Bedingungen gibt’s hier

    https://www.santander.de/einlagen/girokonto/index.html

    Einziger Nachteil: Du müsstest auf Geldautomaten des cashpools (meist aber überall irgendwo vorhanden) oder auf Supermarktkassen für Bargeld zurückgreifen

    Das Santander-Konto bringt momentan sogar Geld, mit dem man dann rechnerisch eine Fremdgeldautomatenabbuchung pro Monat bezahlen könnte. Die Cash-Pool-Automaten sind außerhalb von Großstädten ziemlich selten. Gut - Supermärkte sollten hinreichend verbreitet sein.

  • Wie meinst du das? Nur als Gehaltseingangskonto und dann alles zur INg?

    Dachte das geht aus dem 2. nicht zitierten Absatz hervor. Das DKB-Giro-Konto ist NICHT mein Gehaltskonto. Ohne Zahlungseingang, wäre es kostenpflichtig.


    (Und nee, 700 Euro Dividenden pro Monat vom Depot fallen auch nicht an. Wobei ich nicht weiß, ob das dann auch als Zahlungseingang gewertet würde. Ist auch egal für mich, da nicht relevant.)


    Ich überweise von einem anderen Giro-Konto einen Betrag > 700 Euro auf das DKB-Konto. Das ist also eine "manuelle" / private Überweisung bzw. ein Dauerauftrag. Es wird als Zahlungseingang gewertet auch wenn es NICHT ("intern") als Gehaltszahlung eines Arbeitgebers geschlüsselt ist.


    Vgl. #4

    > " (purpose code)"

  • in den Bedingungen ist das unklar formuliert

    Ist es nicht sofern du es schaffst Werbung von den agbs zu trennen.

    Hier im Anhang die passende Passage. Die war auch in den alten agbs nicht anders formuliert.

    https://www.ing.de/dokumente/agb-girokonto/


    Eigenüberträge sind Überträge innerhalb der selben Bank. Bsp. Vom Extra Konto (Tagesgeld der ing) aufs Giro.


    Deine aufgeführte Definition dass dieser geldeingang von Pensionen, Renten, oder Gehalt stammen muss ist in den AGBs nicht zu finden.




    Bzgl cashpool für das Santander Konto kann man ja einfach hier reinschauen ob einem das Angebot an Automaten zusagt.

    CashPool

  • in den Bedingungen ist das unklar formuliert [ob für die Kostenfreiheit des ING-Girokontos ein Gehaltseingang erforderlich ist oder ob ein Geldeingang reicht]

    Ist es nicht, sofern du es schaffst Werbung von den AGBs zu trennen.

    Ob ich das schaffe, ist nicht die Frage. Wenn auf der Webseite eines Anbieters etwas anderes steht als im Preisverzeichnis, ist die Sachlage unklar, was gegen den Anbieter spricht. Eins von beiden muß falsch sein. Welches? Vielleicht ist das auch Absicht? Vielleicht will der Anbieter auf seiner Webseite ja Menschen ohne festes Einkommen abschrecken?

    Deine aufgeführte Definition dass dieser Geldeingang von Pensionen, Renten, oder Gehalt stammen muss ist in den AGBs nicht zu finden.

    Das ist nicht "meine" Definition.

    Bzgl cashpool für das Santander Konto kann man ja einfach hier reinschauen, ob einem das Angebot an Automaten zusagt.

    Ja, kann man. Davon wird das Angebot an Geldautomaten aber nicht besser. Andererseits wäre das Geldautomatenangebot (wie beschrieben) kein Ausschlußkriterium. Für das Santanderkonto gibt es ja sogar pro Monat Geld dazu (Frage natürlich, wie lange). Rechnerisch könnte ein Kunde ohne Geldautomaten in der Nähe von diesem Geld jeden Monat eine Fremdabhebung bezahlen, sofern er sein Geld nicht gleich vom Supermarkt holt, und einen Aldi, Lidl oder Rewe gibt es ja praktisch überall. Ich hatte das bereits erwähnt.

  • Wenn auf der Webseite eines Anbieters etwas anderes steht als im Preisverzeichnis, ist die Sachlage unklar, was gegen den Anbieter spricht. Eins von beiden muß falsch sein. Welches?

    Werbung ist Werbung, und AGBs sind AGBs.


    Bei Kontoeröffnung hast du den AGBs zugestimmt, also sind (nur) diese relevant.

    Und die Erfahrungen bestätigen, dass sich die ING daran hält.


    Also eigentlich ganz einfach ;)

  • Ganz einfach: ING und DKB wollen Geldeingänge (egal ob Gehalt, Pension, Rente, Überweisung, Dauerauftrag) von bankfremden Giro- oder Tagesgeldkonten haben von mindestens 700€ (DKB) und 1000€ (ING ab 01.12.2024).


    Sofern dies erfüllt wurde, dann kostet das Konto 0,00€