Guten Tag,
ich habe eine Frage: wenn ich in der nächsten Zeit eine Reha-Maßnahme von der Deutschen Rentenversicherung bewilligt bekomme, gilt dann eine zeitliche Sperre, die mich daran hindert, meine Rente zu beantragen? Ich erreiche das gesetzliche Rentenalter im Jahr 2026, möchte jedoch bereits Ende 2025 in Rente gehen. Hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und freue mich über Antwort.