Stundenlohn Berechnung

  • Finanztip stellte einen Stundenlohnrechner zur Verfügung. Die Berechnung ist aber falsch, denn es werden 52 Arbeitswochen bei der Berechnung zugrunde gelegt.

    Man muß aber sowohl den bezahlten Mindesturlaub wie auch die bezahlten gesetzlichen Feiertage berücksichtigen.

    Das erhöht den Stundenlohn und damit auch den Wert einer Überstunde erheblich.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Finanztip stellte einen Stundenlohnrechner zur Verfügung. Die Berechnung ist aber falsch, denn es werden 52 Arbeitswochen bei der Berechnung zugrunde gelegt.

    Man muß aber sowohl den bezahlten Mindesturlaub wie auch die bezahlten gesetzlichen Feiertage berücksichtigen.

    Das erhöht den Stundenlohn und damit auch den Wert einer Überstunde erheblich.

    Diese Aussage ist leider nicht richtig.

    Der Stundenlohn von Finanz ist korrekt.

    Arbeitsrechtlich wird ein Stundenlohn folgendermaßen ermittelt:

    Bruttomonatsentgelt dividiert durch die monatlich zu leistenden Stunden.

    Die monatlichen Stunden sind aufgrund des Quartals/13 Wochen zu ermitteln.


    Beispiel:


    2400 Euro Monatsbrutto

    38 Stundenwoche.


    38•13=494 Stunden

    494 : 3 = 164,66 Stunden


    2400: 164,66 = 14,57 Euro


    Der Rechner von Finanztipp wirft den Betrag von 14,52 € aus.


    Da wollen wir mal nicht so sein…


    Arbeitsrechtlich ist es also ganz einfach:

    Diesen Stundenlohn bekomme ich für meine geleisteten Stunden.

    Im Urlaub und an den gesetzlichen Feiertagen gilt die Arbeit als geleistet und muss natürlich bezahlt werden.

  • Inspiriert durch Tomarcy s Ausführungen #2 noch einmal nachgeschärft:


    Das ist dort missverständlich formuliert. Es müsste vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit statt Arbeitsstunden heißen, auch um eine Verwechslung mit den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden in einer Woche zu vermeiden.

    Im Urlaub und an den gesetzlichen Feiertagen gilt die Arbeit als geleistet und muss natürlich bezahlt werden.

    Schade, dass das selten so klar gesagt wird.

  • Exakt. Es ist ja fast schon ein religiöses Mantra, dass die klassische Minijobberin um Urlaub und Lohnfortzahlung geprellt wird…

    Mit Religion hat das eher nichts zu tun und auch nicht mit Mantra.


    Den Minijob hat man damals eingeführt, weil man die Schwarzarbeit austrocknen wollte, bei der auf schon immer auf Stundenbasis und bar auf Tatze bezahlt hat. Kommt die Servicekraft und kellnert drei Stunden, so bekommt sie Geld für drei Stunden, kommt sie nicht, bekommt sie nichts. Betrügt ein Inhaber sie um ihren Lohn, kann er sich in der aktuellen Situation eine andere Servicekraft suchen.


    Bei meinem Minijob damals (ganz anderer Art) empfand ich dieses Verfahren als fair. Irgendwann einmal bekam wohl der Steuerberater meines Auftraggebers Bauchweh, und er schickte mir einen Arbeitsvertrag zu mit Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ich habe ihn gegengezeichnet und zurückgeschickt und weiter abgerechnet wie bisher. Ich war mit meinem Lohn damals sehr zufrieden und hätte das nicht anders gewollt.


    Aktuell sind Arbeitskräfte bereits knapp, das wird sich verschärfen, was das Kräfteverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugunsten der Arbeitnehmer verschieben wird. Als Minijobber wäre mir ein höherer Stundenlohn lieber als Zirkus wie bezahlter Urlaub.


    Aber das muß jeder Minijobber selber wissen.

  • Ich fand den Ausdruck religiöses Mantra auch nicht stimmig an der Stelle. Ist ein Mantra nicht immer religiös? Wenn schon Bilder aus Religionen illustrieren sollen, dann hier doch eher "so sicher wie das Amen in der Kirche".


    Die Bemerkung hatte ich mir aber verkniffen, um nicht von der viel wichtigeren Frage

    Wo finde ich eine kompakte und korrekte Erklärung zum Verfahren bei nach Stunden bezahlten Arbeitsverhältnissen? (Eiscafé und Behindertenfahrdienst habe ich als Beispiele vor Augen.)

    abzulenken.