Finanztip stellte einen Stundenlohnrechner zur Verfügung. Die Berechnung ist aber falsch, denn es werden 52 Arbeitswochen bei der Berechnung zugrunde gelegt.
Man muß aber sowohl den bezahlten Mindesturlaub wie auch die bezahlten gesetzlichen Feiertage berücksichtigen.
Das erhöht den Stundenlohn und damit auch den Wert einer Überstunde erheblich.