Ab wann genau als selbständig anmelden?

  • Hallo zusammen,


    bin auf der Suche nach richtigen Antworten auf meine Fragen bzgl. Steuern.


    Ich bin verheiratet (Steuerklasse 5) und seit mehr als einem Jahr arbeitslos. Aktuell habe ich eine Möglichkeit Aufträge für eine Unterstützung bei Content creation anzunehmen.


    Die Verabredung ist, dass ich Rechnungen für meine Leistungen ausstellen soll, die die erbrachte Arbeit (pro Stunde) umfasst.


    Ich habe recherchiert und bin auf die Möglichkeit gestoßen, dass man keine Gewerbe anmelden muss, wenn man Grundfreibetrag nicht übersteigt. Diese wäre im Jahr 2024 rund 11.604,00€. In meinem Fall doppelt, da ich verheiratet bin.


    Trotz des Recherchieren bin ich leider nicht klar mit dem Steuer gekommen, da es unfassbar schwierig gemacht worden ist. Ich würde mich sehr freuen und auch sehr dankbar sein, wenn ihr mir dabei helfen und die folgenden Fragen beantworten würdet:


    1. Ist eine Anmeldung einer Gewerbe gleich sich selbständig anmelden? Man findet unterschiedliche Informationen, wenn man mit "selbständig" und "Gewerbe" googelt. Was wäre richtig in meinem Fall?

    2. Habe ich es richtig verstanden, dass mein Einkommen nicht versteuern muss, wenn es unter Grundfreibetrag liegen würde und ich dabei arbeitslos bin?

    3. Wir machen jährlich Steuerklärung zusammen als Ehepaar. Hat es in diesem Fall einen Einfluss auf Steuer, dass mein Mann Einkommen hat und aus diesem Grund ich auch Steuer zahlen muss und ich unter Grundfreibetrag nicht mehr fallen würde?

    4. Wenn ich damals tätig war, habe ich einen neben Auftrag gehabt und auch eine entsprechende Rechnung privat ausgestellt. Nach der Steuererklärung mussten wird nachzahlen. Ich vermute, es lag genau daran, dass ich nebenbei extra Einkommen hatte. Stimmt das? Weil wir leider keine Antwort auf dieser Frage bekommen habe, woran es lag, dass wir Steuer nachzahlen mussten.

    4. Was soll ich letztendlich machen in Bezug auf Steuer, wenn:

    a. Ich arbeitslos bin

    b. Mein Mann hat Einkommen

    c. Ich Aufträge annehmen und entsprechende Rechnungen privat ausstellen soll?


    Vielen Dank in voraus.


    Mit freundlichen Grüßen

    Koroy

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Bin auf der Suche nach richtigen Antworten auf meine Fragen bzgl. Steuern.

    Ich bin verheiratet (Steuerklasse 5) und seit mehr als einem Jahr arbeitslos.

    Steuerklasse ist jetzt letztlich egal, die zählt nur bei einem Angestelltenjob.


    Arbeitslosengeld ist vermutlich ausgelaufen. Wenn Du die Arbeitslosigkeit hast kommen sehen, wäre es sinnvoll gewesen, die Steuerklasse vorher zu wechseln, weil sich das Arbeitslosengeld am Nettogehalt orientiert.

    Aktuell habe ich eine Möglichkeit, Aufträge für eine Unterstützung bei content creation anzunehmen.

    Stimmt denn der Stundenlohn?


    Von einer Festanstellung hast Du finanziell letztlich mehr, Freelancer, wie Du wohl einer werden sollst, werden gern ausgenutzt.

    Die Verabredung ist, dass ich Rechnungen für meine Leistungen ausstellen soll, die die erbrachte Arbeit (pro Stunde) umfasst.

    Ich habe recherchiert und bin auf die Möglichkeit gestoßen, dass man kein Gewerbe anmelden muss, wenn man Grundfreibetrag nicht übersteigt. Diese wäre im Jahr 2024 rund 11.604 €. In meinem Fall doppelt, da ich verheiratet bin.

    Das ist eine urban legend, das stimmt so nicht.


    Eine solche Beschäftigung ist (wenn sie sich konsolidieren sollte) ohnehin eine heiße Kiste. Wenn Du nur für einen Auftraggeber arbeitest, kommt die Rentenkasse ggf. recht schnell und will Beiträge haben ("Scheinselbständigkeit").


    Ich bin kein Bürokrat und sage daher: Fang einfach mal an.


    Hast Du jetzt schon eine Ahnung, welchen Umfang das annehmen soll? Vermutlich handelt es sich um eine prekäre Beschäftigung mit viel Arbeit für Dich und wenig Lohn.


    Für ein paar Stunden kannst Du locker eine (private) Rechnung schreiben. Paß nur sehr auf, daß auf der Rechnung nichts von Mehrwertsteuer steht. Das kann böse ins Auge gehen.

    Trotz des Recherchieren bin ich leider nicht klar mit dem Steuer gekommen, da es unfassbar schwierig gemacht worden ist.

    Eigentlich nicht, aber Du solltest schon wissen, was Du tust.

    1. Ist eine Anmeldung einer Gewerbe gleich sich selbständig anmelden? Man findet unterschiedliche Informationen, wenn man mit "selbständig" und "Gewerbe" googelt. Was wäre richtig in meinem Fall?

    Wer macht bei Euch die Steuererklärung? Wenn Du das bist, hast Du schon den halben Weg geschafft. Wenn Du das nicht bist, sondern Dein Mann, solltest Du Dich einlesen.


    Meine Meinung dazu ist: Besorg Dir ein Buch "Selbständigkeit für Dummies" oder so, lies das durch und fang einfach an. Den Titel habe ich mir ausgedacht, den gibt es nicht. Ich habe gerade mal bei Amazon gestöbert, da gibt es mehrere Bücher, die passen könnten, aber ich kenne sie alle nicht, also empfehle ich keins. Schau Dich doch mal in Deiner Stadtbücherei um, vielleicht kannst Du da etwas ausleihen.


    Andere Leute werden Dir hier vorschlagen, das wichtigste sei die Bürokratie, die Du erst beherrschen müßtest. Damit bist Du dann bis Ostern noch nicht fertig.


    Formal würde man ein Gewerbe anmelden, ja, und würde von Anfang an eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung anlegen, erstmal per Excel und laienhaft. Du mußt sie dann später verfeinern, aber dafür brauchst Du die Daten. Daher sammelst Du die Daten gleich und verfeinerst die Aufstellung hinterher.

    2. Habe ich es richtig verstanden, dass mein Einkommen nicht versteuern muss, wenn es unter Grundfreibetrag liegen würde und ich dabei arbeitslos bin?

    Das hast Du nicht richtig verstanden, eine ausführliche Erklärung führt hier aber zu weit.

    3. Wir machen jährlich Steuerklärung zusammen als Ehepaar. Hat es in diesem Fall einen Einfluss auf Steuer, dass mein Mann Einkommen hat und aus diesem Grund ich auch Steuer zahlen muss und ich unter Grundfreibetrag nicht mehr fallen würde?

    Schlag Dir mal den Grundfreibetrag aus dem Kopf. Den Deinen hast Du Deinem Mann abgegeben, deswegen zahlt der so wenig Steuer.


    Ich nehme an, das Arbeitslosengeld ist ausgelaufen. Das ist mit der Steuer nämlich etwas trickreich. Oder hast Du dieses Jahr noch welches bekommen?


    Wenn Du jetzt etwas zusätzliches verdienst, gibt es erstmal eine Freigrenze von 410 €. Das Jahr ist fast vorbei, und das Jahr ist das Steuerjahr. Verdiene erstmal bis Weihnachten so viel Geld mit Deiner content creation.


    Wenn Du mehr verdienst, zählt man den Überschuß mit dem Gehalt Deines Mannes zusammen, es wird dann zusammen versteuert. Paß auf! Wenn es mehr als etwa 500 € im Monat werden, wirst Du wieder krankenversicherungspflichtig. Solange Du ohne Arbeitslosengeld von Deinem Mann finanziell abhängig bist, dürftest Du familienversichert, das heißt: bei seiner Krankenversicherung kostenfrei mitversichert sein.

    4. Wenn ich damals tätig war, habe ich einen Nebenauftrag gehabt und auch eine entsprechende Rechnung privat ausgestellt. Nach der Steuererklärung mussten wird nachzahlen. Ich vermute, es lag genau daran, dass ich nebenbei extra Einkommen hatte. Stimmt das? Weil wir leider keine Antwort auf dieser Frage bekommen habe, woran es lag, dass wir Steuer nachzahlen mussten.

    Na klar. So funktioniert das.

    Hast Du denn diese Tätigkeit schon einmal gemacht?

    5. Was soll ich letztendlich machen in Bezug auf Steuer, wenn:

    a. Ich arbeitslos bin

    b. Mein Mann hat Einkommen

    c. Ich Aufträge annehmen und entsprechende Rechnungen privat ausstellen soll?

    Du kannst schon in geringem Umfang gewerblich tätig werden und dafür Rechnungen ausstellen und die bezahlt bekommen. Es gibt dabei aber halt auch einiges zu beachten.


    Wie oben geschrieben: Ich bin der Meinung, daß Du damit anfangen solltest, damit Du beispielsweise siehst, ob das überhaupt läuft. Wenn es mehr als ein bißchen wird, müßtest Du die Bürokratie dann schon daraufsatteln. Wenn es nichts wird oder sporadisch bleibt, würde ich mir das nicht antun.


    Für mehr Info braucht jeder Ratgeber mehr Info von Dir.

  • Hallo.


    Bist Du bereits tätig oder wirst Du erst tätig werden?


    Ggf. gibt es bei Euch vor Ort Gründungsberatung? Dort sollte man Dir weiterhelfen können.

    Ansonsten wären Stadt bzw. Gemeinde und das Finanzamt Stellen, die man auch anfragen kann.


    Nur ein Auftraggeber und keine eigenen Arbeitnehmer bedeutet grundsätzlich Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (sofern mehr als geringfügig). Hierbei sind Meldefristen zu beachten.