Moin Forum,
zunächst möchte ich klarstellen, dass es in unserem Fall um eine vollkommen einvernehmlich Erbsituation mit Mutter und Tochter geht. Die Mutter wäre mit einer 50%igen Aufteilung des gesamten Vermögens vollkommen einverstanden. Aber ihre Tochter möchte nichts von dem ihrer Mutter zustehenden Eigentum an sich ziehen. Es geht NUR um die rechtliche Klärung und das korrekte Verfahren. Hier ist der Sachverhalt:
Mein Schwiegervater hat 2016 von seinem Bruder 300.000€ geerbt.
Er hat NUR dieses Geld auf ein gemeinsames Depot mit seiner Ehefrau, meiner Schwiegermutter eingezahlt. Einzahlungen aus anderer Quelle auf dieses Depot hat weder er noch sie vorgenommen.
Nun ist er 2024 verstorben und meine Frau und ihre Mutter (meine Schwiegermutter) sind jeweils zu 50% seine gesetzlichen Erben. (kein Testament vorhanden)
- Handelt es sich bei dieser Einzahlung auf ein gemeinsames Depot um eine hälftige Schenkung an meine Schwiegermutter, so dass nur „seine“ 50% in den Nachlass fallen? Wäre dann eine Pflichtteilergänzung für meine Frau fällig und wie hoch wäre diese? Oder war der Inhalt des Depots im Sinne der Zugewinngemeinschaft alleiniges Eigentum meines Schwiegervaters, so dass er vollständig in den Nachlass fällt?
- Wie muss ein korrekter Vertrag zur Erbauseinandersetzung aussehen und muss diese notariell aufgesetzt und/oder beglaubigt werden?