Betriebliche Altersvorsorge - lohnt sich der vorgezogene Rentenbeginn (in meinem Fall)?

  • Liebe Community,

    die BAV der Göttergattin hat geschrieben und erklärt, dass ein vorgezogener Rentenbeginn möglich wäre.

    In unserem Fall würde meine Frau ab Vollendung des 65. Lebensjahres eine monatliche Betriebsrente von 319,20 Euro erhalten.

    Alternativ würde es die Möglichkeit geben, bereits seit Vollendung des 60. Lebensjahres (was wir versäumt haben) die Rentenauszahlung vorzuziehen.

    Nun habe ich mich ans Rechnen gemacht und versucht das Ganze auf einen realistischen, nächstmöglichen Termin mit Alter 62 abzubilden.


    Mein Ansatz:

    Monatliche Rente ab Vollendung 62 (Abschlag 16,31%) = 267,14 Euro (ist so im Vertrag fest geregelt), was einer Differenz von 52,06 Euro pro Monat entspricht.

    Für das 62., 63. Und 64. Lebensjahr würde sie also 3 x 12 x 267,14 Euro = 9617,04 Euro bekommen.

    Setze ich dies nun ins Verhältnis so ergibt sich:

    9617,04 : 52,06 = 184,72 Monate, was beutet, dass der Break-Even-Punkt in knapp 15,5 Jahren erreicht ist.

    Wenn ich so die Zahlen sehe, tendiere ich eigentlich zur vorzeitigen Inanspruchnahme ab 62.


    Und nun meine Frage:

    Habe ich irgendetwas in meiner Rechnung vergessen oder falsch gemacht?

    Gerne höre ich eure Meinungen, Anregungen und Tipps zu unserem Fall.


    Im Voraus schonmal vielen Dank!

  • Wenn ich das richtig sehe hast du weder Steuern noch fällige Sozialabgaben (KK+PV), sofern in der GKV, berücksichtigt.

  • Danke Balu,

    sie ist in der PKV versichert.

    Zum Thema "Steuern" - ab 63 wird sie gesetzliche Rente bekommen, die dauerhaft ihre Einkünfte erhöht.

    Im Augenblick ist sie im "Privatier"-Modus (kein Gehalt, kein Arbeitslosengeld) und lebt von ihrer bereits versteuerten Abfindung.

  • Ist halt die Frage, wie hoch später der Steueranteil sein wird. Hab hier hin und wieder gelesen, dass manche mit 30% rechnen.


    0,7 x 319,20 Euro = 223,440 Euro

    0,7 x 267,14 Euro = 186,998 Euro.


    Das macht dann schon nur noch eine Differenz von 36,442 Euro, was dann den von dir so genannten Break-Even-Punkt in Richtung von rd. 18 Jahren verschiebt.

  • Das Steuerthema mit 30% Durchschnitt finde ich angemessen und das sollte so passen.

    Wenn ich dies genauer betrachte, käme ja noch (positiv) hinzu, dass vom 62. - 63. Lebensjahr auf jeden Fall eine geringere Steuer anfallen würde, denn ihre derzeitigen Einkünfte steigern sich erst ab 63 durch ihre gesetzliche Rente wieder signifikant.

  • Mein Ansatz:

    Monatliche Rente ab Vollendung 62 (Abschlag 16,31%) = 267,14 Euro (ist so im Vertrag fest geregelt), was einer Differenz von 52,06 Euro pro Monat entspricht.

    Abschlag 0,45% pro Monat früherer Inanspruchnahme. Die gesetzliche Rente zieht 0,3% ab, was die Foristen üblicherweise als hohe Abschläge bezeichnen.

    Setze ich dies nun ins Verhältnis so ergibt sich [...], dass der Break-Even-Punkt in knapp 15,5 Jahren erreicht ist.

    Wenn ich so die Zahlen sehe, tendiere ich eigentlich zur vorzeitigen Inanspruchnahme ab 62.

    Die fernere Lebenserwartung einer Frau von 65 Jahren beträgt 21 Jahre; Akademiker leben typischerweise im Durchschnitt einige Jahre länger.

    Wenn ich so die Zahlen sehe, tendiere ich eigentlich zur vorzeitigen Inanspruchnahme ab 62.

    Und nun meine Frage:

    Habe ich irgendetwas in meiner Rechnung vergessen oder falsch gemacht?

    Gerne höre ich eure Meinungen, Anregungen und Tipps zu unserem Fall.

    Man kann sich auf den Standpunkt stellen: Was man hat, hat man. Du kannst die Sache ohnehin nicht bis ins Würzelchen durchrechnen.

    Im Augenblick ist sie im "Privatier"-Modus (kein Gehalt, kein Arbeitslosengeld) und lebt von ihrer bereits versteuerten Abfindung.

    ... und dem Gehalt ihres Ehemanns.


    Bei 0,3% Abschlag würde ich es machen, 0,45% Abschlag wäre mir zu hoch. Andererseits handelt es sich nicht um riesige Summen.

    Das Steuerthema mit 30% Durchschnitt finde ich angemessen und das sollte so passen.

    Wenn ich dies genauer betrachte, käme ja noch (positiv) hinzu, dass vom 62. - 63. Lebensjahr auf jeden Fall eine geringere Steuer anfallen würde, denn ihre derzeitigen Einkünfte steigern sich erst ab 63 durch ihre gesetzliche Rente wieder signifikant.

    30% bei jemandem, der keine laufenden Einkünfte hat? Das scheint mir ziemlich hoch gegriffen. Andererseits dürftet Ihr gemeinsam veranlagt werden, insoweit ist die Rechnung komplizierter. Die gesetzliche Rente würde ich mit 63 Jahren beanspruchen, trotz hoher Abschläge. Bei der Betriebsrente wäre ich mir unschlüssig. :(

  • Ja, Achim - das ist wohl tatsächlich nicht so einfach; vielen Dank für deine Denkanstöße. :thumbup:

    Wie du richtig vermutest, werden wir gemeinsam veranlagt - die 30 % sollten überschläglich passen.

    Ich gehe auch davon aus, dass sie die geminderte Rente jetzt "besser" einsetzen kann, als in 15 Jahren - kann natürlich auch ein Trugschluss sein und du sagst es ja richtig: Was man hat, das hat man ... ;)