Stromabzocke

  • Hallo! Ich war 11 Jahre bei Eon Kunde,die lieferten seit dem Hausbau 2008 Strom und Heizstrom mit Jahresabrechnung im Mai. Soweit,so gut. Seit 8/20 mischt Lichtblick mit, angeblich wegen Umstellung auf eine Wärmepumpe,die ich nicht besitze. Beide Stromanbieter buchen monatlich ab.Meinen Zählerstand gebe ich immer Mitte Mai an Bayernwerk durch. Nach vielen endlosen Warteschleifen weiß ich immer noch nicht,wie Lichtblick zu meinen Kontodaten kam,einen Vertrag habe ich nie geschlossen. Jetzt soll ich in einem Jahr 12500kW Strom verbraucht haben,140qm Einfamilienhaus mit 2 Personen! Lichtblick meinte,sie würden meinen Verbrauch schätzen!!! Musste mir einen Anwalt nehmen mit 102 € Selbstbeteiligung. Bis jetzt hat er nichts erreicht. Ist alles sehr undurchsichtig, wer mit wem zusammenarbeitet. Meine Frage: Soll ich über den Anwalt klagen? Schlichtungsstelle? Wer hat Erfahrung?

    Danke für Antworten!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo! Ich war 11 Jahre bei Eon Kunde,die lieferten seit dem Hausbau 2008 Strom und Heizstrom mit Jahresabrechnung im Mai. Soweit,so gut. Seit 8/20 mischt Lichtblick mit, angeblich wegen Umstellung auf eine Wärmepumpe,die ich nicht besitze.

    Du bist mit Deiner Anfrage früh dran. Forderungen aus 2020 sind bereits verjährt.

    Beide Stromanbieter buchen monatlich ab. Meinen Zählerstand gebe ich immer Mitte Mai an Bayernwerk durch. Nach vielen endlosen Warteschleifen weiß ich immer noch nicht,wie Lichtblick zu meinen Kontodaten kam,einen Vertrag habe ich nie geschlossen. Jetzt soll ich in einem Jahr 12500kW Strom verbraucht haben,140qm Einfamilienhaus mit 2 Personen! Lichtblick meinte, sie würden meinen Verbrauch schätzen! Musste mir einen Anwalt nehmen mit 102 € Selbstbeteiligung. Bis jetzt hat er nichts erreicht. Ist alles sehr undurchsichtig, wer mit wem zusammenarbeitet.

    Ja. Alles sehr undurchsichtig. Ich traue mir anhand Deine wenigen Informationen keine Stellungnahme zu.

    Meine Frage: Soll ich über den Anwalt klagen? Schlichtungsstelle? Wer hat Erfahrung?

    Wenn Du hier im Forum eine Auskunft haben möchtest, wirst Du nicht umhinkommen, Deinen Fall so darzustellen, daß man ihn nachvollziehen kann.


    Folgende Einschätzung vorweg: Du scheinst ein geduldiger Mensch zu sein. Offensichtlich buchen bei Dir seit über 4 Jahren zwei verschiedene Stromanbieter für den gleichen Hausanschluß Geld ab. Du hast das offensichtlich bisher hingenommen.


    Ich hätte vermutlich mich bereits bei der ersten Doppelzahlung gewehrt (also im August 2020, vor mehr als 4 Jahren).

  • Hallo maggie11,


    Ist alles sehr undurchsichtig,

    Das kann ich nur bestätigen. Hier ist alles schief gegangen, was schiefgehen konnte. Es ist m.E. auch nicht möglich, bei vollkommen unklarem Sachverhalt hier einen inhaltlichen Rat geben zu können. Sie haben auch nichts davon, wenn ich jetzt Ihre Fehler der Vergangenheit aufliste.


    Nur zum Vorgehen: Sie haben offensichtlich eine Rechtsschutzversicherung. Versuchen Sie ein klärendes Gespräch mit dem Anwalt zu führen, wie er das Vorgehen plant. Nicht vergessen, Anwälte haben viel Zeit.


    Haben Sie eine für Dritte nachvollziehbare Aufbereitung der Fakten; Jahresverbräuche, Ihre Zählerstandsmeldungen und Zahlungen? Falls nicht, versuchen Sie so eine Darstellung, ggf. mit Hilfe von Dritten. Auch der beste Anwalt muss vom Mandanten mit den Fakten gefüttert werden, sonst kann er auch nichts erreichen.


    Nebenbei: 12.500 kW/a für ein 140m² Haus mit Heizstrom halte ich nun nicht für sooo ungewöhnlich. Aber Sie haben doch die Zählerstände für jeden Mai, wie ist der Vergleich?


    Gruß Pumphut

  • weiß ich immer noch nicht, wie Lichtblick zu meinen Kontodaten kam, einen Vertrag habe ich nie geschlossen.

    Wenn bei meinem Konto etwas abgebucht wird ohne Vertrag und Einzugsermächtigung, lasse ich das sofort zurückbuchen! Dann muss der andere nachweisen, warum er seine Forderung für berechtigt hält.

    Jetzt ist der schwarze Peter bei Dir. Gehe sofort zu einem Anwalt, bevor es zum Jahresende weitere Verjährungen gibt! Wenn es keinen Vertrag gibt, muss auch die Gegenseite die Anwaltskosten tragen.

  • Erst einmal Danke für die Kommentare und Tipps. Ich besitze ein Energiesparhaus KFW 60. Mein Jahresverbrauch ( Heizstrom plus Haushaltsstrom) war immer so um 2800 kW/Jahr,Kosten zwischen 1400 und 1600 €. Natürlich hätte ich früher reagieren müssen. Meine Jahresabrechnung bekam ich immer von Eon,zusammen mit Lichtblick Monatsabbuchung kam ich immer auf genannte Summe. Mein Bereitsteller ist Bayernwerk, den Zählerstand gebe ich immer dahin. Sie leiten das an Eon weiter,dann kam auch im Mai 2024 wie immer die Jahresabrechnung.Soweit,so gut. Jedoch fordert Lichtblick zusätzlich 4360€ Nachzahlung. Als ich endlich telefonisch jemanden erreichte,meinte die Dame,der Verbrauch wurde geschätzt!!!,es gab keine Ablesung. Sie würde der Sache nachgehen. Bis jetzt nichts. Der Anwalt ist dran,Deckung vom Rechtsschutz habe ich. Er hat von Eon ein Schreiben bekommen,dass mein Betreiber (Bayernwerk) Eon mitgeteilt hätte,ich hätte auf Wärmepumpe umgestellt, diese Stromsparte wurde aber an Lichtblick ausgelagert. Unterschrieben hab ich da nie,auch meine Bankdaten nicht weitergegeben. Nächste Woche habe ich einen Anwaltstermin.

  • Wikipedia dazu:

    Zitat

    Im Zuge der Fusion des Innogy-Vertriebsgeschäfts mit E.ON übernahm Lichtblick Mitte 2020 rund 260.000 Kunden, die bei E.ON Heizstrom bezogen haben.[12]

    Anscheinend sind seitdem beide der Meinung, Dir Strom zu liefern?

    Frage 1: Du bist sicher, dass Du nur einen Zähler hast und bitte etwa einen Extrazähler bei der Wärmepumpe?

    Frage 2: Hat Dir Bayernwerk (Dein Netzbetreiber) schon schriftlich versichert, dass der Stromanbieter für Deinen Zähler EON ist?


    Also für mich steht es jetzt so aus, dass du entweder vergessen hast, das Du zwei Zähler hast und jetzt 4 Jahre nichts für den Heitstrom gezahlt hast. Dann ist die Nachzahlung wohl grundsätzlich gerechtfertigt.

    Oder Eon und Lichtblick haben da bei der Aufteilung vor 4 Jahren Mist gebaut, dann würde ich das an Deiner Stelle möglichst gut belegen und Lichtblick mitteilen.

  • Ich besitze ein Energiesparhaus KFW 60.


    Mein Jahresverbrauch (Heizstrom plus Haushaltsstrom) war immer so um 2800 kWh/Jahr, Kosten zwischen 1400 und 1600 €.

    Die 2800 kWh/Jahr sind ein plausibler Durchschnittsverbrauch für ein Paar - ohne Heizung, wohlgemerkt. Du heizt per Wärmepumpe. Deren Verbrauch kann eigentlich in den genannten 2800 kWh/a nicht mit drin sein.


    1600 € für 2800 kWh/a (also etwa 57 ct/kWh über alles) sind allerdings ziemlich teuer.


    Es müßte etwa die Hälfte sein.

    Natürlich hätte ich früher reagieren müssen. Meine Jahresabrechnung bekam ich immer von Eon, zusammen mit Lichtblick Monatsabbuchung kam ich immer auf genannte Summe.

    Aber ok: Du hattest ja jeden Monat zwei Abbuchungen: Eine von e.on für den Haushaltsstrom und eine von Lichtblick für den Heizstrom.


    Es wäre zur Beurteilung der Lage wichtig, was Du wann an wen bezahlt hast. Wie lange wohnst Du denn schon in diesem Haus? Wann wurde die Wärmepumpe installiert?

    Mein Bereitsteller ist Bayernwerk, den Zählerstand gebe ich immer dahin. Sie leiten das an Eon weiter, dann kam auch im Mai 2024 wie immer die Jahresabrechnung.

    Hast Du Dir die Zählerstände über die Jahre denn protokolliert? Ist der Verbrauch mit der Installation der Wärmepumpe höher geworden?

    Jedoch fordert Lichtblick zusätzlich 4360€ Nachzahlung. Als ich endlich telefonisch jemanden erreichte, meinte die Dame, der Verbrauch wurde geschätzt. Es gab keine Ablesung. Sie würde der Sache nachgehen. Bis jetzt nichts.

    Wann forderte Lichtblick wofür welche Nachzahlung? Es sollte hierfür eine Rechnung vorliegen, die Du sinnvollerweise postest. Deinen Namen solltest Du natürlich wegnehmen. Schon der Ort allerdings ist zur Beurteilung des Preises wesentlich.


    Als diese uns unbekannte Schätzrechnung bei Dir eintrudelte, hast Du gleich bei Lichtblick angerufen. Die Hotlinerin hat Dir mitgeteilt, daß man Deinen Verbrauch geschätzt habe. Das machen Anbieter regelmäßig dann, wenn man ihnen Zählerstände nicht nennt.


    Typischerweise mahnen Anbieter ihre Kunden aber, bevor sie das machen. Du solltest Post bekommen haben, in der Lichtblick den Zählerstand anfordert.


    Typischerweise werden Wärmepumpen über einen separaten Zähler angeschlossen. Ist das bei Dir auch der Fall?

    Es gab keine Ablesung. Sie würde der Sache nachgehen. Bis jetzt nichts. Der Anwalt ist dran, Deckung vom Rechtsschutz habe ich. Er hat von Eon ein Schreiben bekommen, dass mein Betreiber (Bayernwerk) Eon mitgeteilt hätte, ich hätte auf Wärmepumpe umgestellt, diese Stromsparte wurde aber an Lichtblick ausgelagert. Unterschrieben hab ich da nie, auch meine Bankdaten nicht weitergegeben. Nächste Woche habe ich einen Anwaltstermin.

    Wunderbar! Der Anwalt wird die Sache für Dich schon klären.


    Er wird Dir die gleichen Fragen stellen wie ich oben; Du kannst für ihn die entsprechenden Daten gleich zusammenstellen.


    "Ablesungen" wie früher sind teuer (Personalkosten!), daher sehr unüblich geworden. Heute lesen die Kunden selbst ab, ganz moderne Zähler melden ihren Zählerstand sogar selber ins Internet. Lichtblick hat offensichtlich von Deinem Konto Geld abgebucht. Dafür brauchen sie technisch Deine Bankdaten, rechtlich ein SEPA-Mandat, das Du ausdrücklich erteilen mußt.


    Würde bei mir einer ohne das vom Konto etwas abbuchen, wäre das Geld zwei Tage später nach meinem Widerspruch wieder zurückgebucht.


    Unklare Sachlage, bei der Du etliche Informationen zusätzlich bereitstellen mußt. Wenn nicht hier im Forum, dann doch in jedem Fall bei Deinem Anwalt.

  • Ihr fragt alle wegen der Wärmepumpe, aber sie sagt doch oben, dass Sie gar keine Wärmepumpe besitzt?? Wurde da ein Zähler einer falschen Kundin zugeordnet? Der Anbieter ist zwar nicht die EWE, aber andere schaffen solche Dinge vielleicht auch.

    Seit 8/20 mischt Lichtblick mit, angeblich wegen Umstellung auf eine Wärmepumpe,die ich nicht besitze.

  • Aber sie schreibt was von Heizstrom, der seit dem Hausbau 2008 geliefert wird. Und dafür wäre dann der angegebene Verbrauch wieder viel zu niedrig.


    Ich würde mal sagen, das ist alles völlige Kaffeesatzleserei, solange da nicht die vollständigen Infos kommen. Da fehlt entweder die Hälfte der notwendigen Infos, oder sie werden nicht korrekt wiedergegeben.

    Alleine schon Kosten von 1.600€ bei 2.800kWh pro Jahr kann ich mir kaum vorstellen.

    Das ist immens teuer. Ich weiß, dass das vom Wohnort abhängt, aber wenn ich hier schaue, ist das weit über normal.

    Verbraucher-Atlas: Strompreise in Deutschland

  • Also,ich besitze keine Wärmepumpe! Wir heizen mit Strom seit dem Hausbau 2008,eine Elektroheizung mit Marmorplatten in einem Energiesparhaus. Mehr als 1800 € habe ich im Jahr nie an EON gezahlt. Jedes Jahr im Mai gebe ich den Zählerstand an Bayernwerk, von EON bekam ich die Jahresabrechnung. Meine Kontodaten wurden von mir nie weitergegeben. Von Lichtblick bekam ich keine Jahresabrechnung,nur genannte Nachforderung. Ich habe sowohl mit Bayernwerk telefoniert,die schieben die Verantwortung an EON, mit EON,die schieben es an Lichtblick... Ich stelle morgen mal meine Abrechnungen ins Forum,vielleicht ergibt sich daraus ja was. Seit 2008 besitze ich die Elektroheizung,da hat sich nichts geändert. Kann EON einfach ohne Zustimmung Kunden an Lichtblick abgeben? Bei einer Nachbarin ist dies auch der Fall,wie eine Nachfrage ergab,nur,dass sie nur von Lichtblick Abrechnungen bekommt.

  • Erst einmal Danke für die Kommentare und Tipps. Ich besitze ein Energiesparhaus KFW 60. Mein Jahresverbrauch ( Heizstrom plus Haushaltsstrom) war immer so um 2800 kW/Jahr,Kosten zwischen 1400 und 1600 €.

    Das klingt wenig plausibel. Wenn man mal ganz optisch die Hälfte als Haushaltsstrom annimmt, also 1400 kWh, dann bleiben ebenfalls 1400 kWh für die Heizung. Bei 140 qm macht das dann einen Verbrauch von 10 kWh/m²/Jahr. Das dürfte jenseits der Grenzen der Physik liegen. Wo kommt wohl die Bezeichnung KFW 60 her?

  • Lautet denn die Forderung von Lichtblick auf die selbe Zählernummer?

    Das halte ich für ausgeschlossen. Aber in dem Fall ist es ja einfach zu begründen warum Du nicht doppelt zahlen willst.

    Wenn nicht stellt sich die Frage: Hast Du einen zweiten Zähler, den Du temporär vergessen hast (das würde den verdächtig geringen Verbrauch erklären) oder wurde Dir fälschlich irgendein fremder Zähler zugeordnet?


    Letzteres ("welche Zähler laufen auf meinen Namen"), kann Dir Bayernwerk beantworten.

    Also mit Deinen und Bayernwerks Informationen sollte sich sehr schnell herausfinden lassen, wer hier falsch liegt. Du oder Lichtblick.

  • Also, ich besitze keine Wärmepumpe! Wir heizen mit Strom seit dem Hausbau 2008, eine Elektroheizung mit Marmorplatten in einem [KFW-60-]Energiesparhaus.

    ... und läßt Dir leider jedes Detail einzeln aus der Nase ziehen.


    Der angegebene Stromverbrauch von 2800 kWh/a wäre für ein Paar Durchschnitt. Für "Heizstrom" bleibt da wenig Platz. Selbst dann, wenn man (wie Balu schon schreibt) die Hälfte als Haushaltsstrom annimmt (also 1400 kWh/a), dann wäre das a) ein exzellenter, aber immerhin möglicher Wert und b) blieben dann nur 1400 kWh/a für Heizung und mutmaßlich Warmwasserbereitung übrig, was vermutlich jenseits der physikalischen Möglichkeiten liegt.


    Wie erwärmt Ihr denn das Brauchwasser in Eurem Haus? Wie oft duscht oder badet Ihr?


    Hinweis: Diesbezüglich kann man physikalisch nichts drehen und auch mit guter Isolierung nichts machen. Warmwasserbereitung ist einfach nur Umwandlung von Strom in Wärme für das entnommene Volumen bei einer gegebenen Temperaturdifferenz. Frischwasser kommt üblicherweise mit 10° ins Haus. Duschwasser hat knapp unter 40°.

    Mehr als 1800 € habe ich im Jahr nie an EON gezahlt.

    Wie oben schon geschrieben, ist das für 2800 kWh unrealistisch viel. Lege bitte die letzte Rechnung auf den Scanner, decke Deine privaten Daten ab und lade die anonymisierte Rechnung hoch.

    Jedes Jahr im Mai gebe ich den Zählerstand an Bayernwerk, von EON bekam ich die Jahresabrechnung.

    Hast Du die Verbräuche (oder Zählerstände) der letzten Jahre protokolliert? Bitte lade die Tabelle hoch.

    Meine Kontodaten wurden von mir nie weitergegeben. Von Lichtblick bekam ich keine Jahresabrechnung, nur genannte Nachforderung.

    Auch diese Unterlage könntest Du anonymisiert hochladen.

    Ich habe sowohl mit Bayernwerk telefoniert, die schieben die Verantwortung an EON, mit EON, die schieben es an Lichtblick.

    Oben schreibst Du, Du habest bereits einen Rechtsanwalt mandatiert.


    Der Rechtsanwalt hat von Dir Unterlagen angefordert, damit er die Sache beurteilen kann. Ohne diesen Einblick ist dies hier für den Rechtsanwalt wie für die Foristen Stochern im Dunkeln.


    a) Warum läßt Du den Rechtsanwalt nicht machen?

    b) Warum gibst Du uns hier diese Unterlagen nicht auch?


    Wer jemand Geld von Dir will, muß er diesen Anspruch belegen, nicht etwa Du mußt belegen, daß ein solcher Anspruch nicht besteht. Wäre mir eine Rechnung oder gar Mahnung einer Firma ins Haus geflattert, mit der ich nichts anfangen könnte, hätte ich vermutlich überhaupt nichts gemacht. Freundlicherweise hätte ich der Firma schreiben können, daß mir eine Vertragsbeziehung mit ihrer Firma nicht bekannt sei, es sich bei der Rechnung xy offensichtlich um einen Irrläufer handelt.


    Typischerweise beeindruckt das Firmen nicht. Die glauben, daß ihre Buchhaltung immer recht hat. Von mir wollte man eine Firma nachhaltig einen Stromverbrauch von -1234 kWh bezahlt haben (in Worten: minus eintausendzweihundertvierunddreißig). Die haben lang nicht glauben wollen, daß sie auf dem falschen Dampfer sind.


    Gerade Energielieferanten werfen schnell ein Inkasso an. Das kann einen kalt lassen, sofern man weiß, daß die Forderung nicht besteht und zu unrecht erhoben wird. Deren Kalkül ist, daß sich ein gewisser Prozentsatz Kunden ins Bockshorn jagen läßt und ob des lieben Friedens willen die unberechtigte Forderung begleicht.


    Wirklich reagieren sollte man erst, wenn ein Mahnbescheid ins Haus flattert. Dem muß man fristgerecht widersprechen, sofern die Forderung nicht besteht.


    Wohlgemerkt: Das alles gilt für unberechtige Forderungen. Besteht eine Forderung zu Recht, sollte man sie gleich bezahlen, am besten umgehend nach Zustellung der Rechnung.

  • Um Wärme Strom zu beziehen bedarf es im übrigen nicht zwangsweise einer Wärme Pumpe.. dafür ist jede elektrische Heizung, wie nachtspeicher, infrarot o.ä. Geeignet.


    Üblicherweise haben Gebäude mit elektrischer Heizungsanlage mehr als einen Zähler, wie bereits von anderen geschrieben prüfe die Zähler Nummern mit denen deiner Rechnungen.

    letztlich kann man das auch anwaltlich klären lassen oder über schiedsstellen, oder Verbraucher zentralen…

  • ...

    Hinweis: Diesbezüglich kann man physikalisch nichts drehen und auch mit guter Isolierung nichts machen. Warmwasserbereitung ist einfach nur Umwandlung von Strom in Wärme für das entnommene Volumen bei einer gegebenen Temperaturdifferenz. Frischwasser kommt üblicherweise mit 10° ins Haus. Duschwasser hat knapp unter 40°.

    ...

    Das lässt sich übrigens recht einfach berechnen. Um 1 m³ Wasser um ein Grad zu erwärmen benötigt man 1,163 kWh Energie.


    Durchschnittlicher Wasserverbrauch in DE ca. 125 Liter pro Person und Tag. Ca. 27% davon Warmwasser. Annahme 2 Personen.


    250 Liter * 365 = 91.250 Liter bzw. 91,250 m³

    91,250 x 0,27 = 24,64 m³ Warmwasser

    24,64 x 1,163 x (40 - 10) = 859,67 kWh nur für die Wassererwärmung.


    Da bleibt für die Heizung kaum was übrig. Energie für Heizung und Warmwasser stehen realistisch im Verhältnis 80:20 bis 90:10. Annahme 90:10.


    9 x 859,67 = 7737,03 kWh für die Heizung.


    7737,03 kWh : 140 m³ = 55,2645 kWh/(m² a)


    Würde halbwegs zu einem KFW 60 Haus passen.


    7737,03 kWh >> 2800 kWh

  • Warmwasserbereitung ist einfach nur Umwandlung von Strom in Wärme für das entnommene Volumen bei einer gegebenen Temperaturdifferenz.

    Das lässt sich übrigens recht einfach berechnen. Um 1 m³ Wasser um ein Grad zu erwärmen, benötigt man 1,163 kWh Energie.

    Für ein Duschbad braucht man zwischen 50 und 100 l Warmwasser oder zwischen 1,75 und 2,5 kWh Strom oder zwischen 60 ct und 1,20 € Strom (und etwa die Hälfte Wasser dazu).


    Teenager-Duschbäder nicht gerechnet. Die brauchen mehr Wasser und mehr Strom.


    Die Threadstarterin hat uns aber noch nicht verraten, wie sie ihr Brauchwasser erwärmt.

    250 Liter * 365 = 91.250 Liter bzw. 91,250 m³ [Jahresverbrauch Wasser für ein Paar]


    91,250 * 0,27 = 24,64 m³ Warmwasser

    24,64 * 1,163 * (40 - 10) = 859,67 kWh nur für die Wassererwärmung.

    Man sagt: Ein Haushalt, der einen elektrischen Durchlauferhitzer an der Wand hängen hat, braucht bei sonst gleichem Verbrauchsverhalten etwa 30% mehr Strom als ein Haushalt ohne.

    ACK. :)

  • Danke für die Kommentare und Tipps! Ich stelle heute nach der Arbeit mal die Abrechnungen rein. Mein Anwaltstermin ist erst nächsten Donnerstag. Mein Wasser erwärmt sich Großteils über eine kleine Solaranlage mit 2 Platten.