Hallo, ich plane demnächst einen Altersteilzeit Vertrag bei meinem Arbeitgeber zu unterschreiben. Und plane dann mit 65 in Rente zu gehen sowie für 2 Jahre die 0,3% Rentenabschläge pro Monat (bzw die 7,2% für 2 Jahre) in Kauf zunehmen. Was passiert wenn während der Laufzeit der ATZ durch gesetzliche Änderung sich das Renteneintrittsalter oder die Höhe der prozentualen Abschläge verändert. Gelten zum Zeitpunkt der des Rentenbeginns die Regelungen bei Antritt der ATZ oder die dann ggfs neuen Regelungen. Hat der ATZ Vertrag rechtliche Bindung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung? Ich denke diese Thema beschäftigt derzeit eine Menschen die sich in ATZ befinden. VG
Altersteilzeit: Abschläge bei vorzeitigen Renteneintritt und evtl. gesetzlicher Änderungen
- Hoppel66
- Erledigt
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Elena H.
Hat das Thema freigeschaltet. -
Hallo Hoppel66 und Herzlich-Willkommen im FT-Forum,
ich würde davon ausgehen, dass wie bei allen bisherigen Änderungen an der Rente entsprechende Übergangsfristen greifen.
So dauert z.B. die bereits 2007 beschlossene Erhöhung des gesetzl. Renteneintrittsalters von 65 auf 67 aktuell weiter an und wird schlussendlich von 2012 - 2029 gedauert haben. Da lagen also zwischen Beschluss und Beginn der Einführung schon mal 5 Jahre dazwischen.
Und auch bei der (von einigen Parteien gewünschten) Erhöhung des Rentenabschlags würde ich eher von großzügigen Zeitplänen ausgehen. Auch hier gilt es ja eine Planungssicherheit für Menschen wie Dich zu berücksichtigen, die bereits eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben haben.
Zunächst mal sind ohnehin die nächsten Wahlen und dann die Mehrheitsverhältnisse im Parlament abzuwarten. Ich könne mir gut vorstellen, dass auch die CDU kaum mit einem 'Rentenhammer' in den kommenden Wahlkampf gehen wird!
Schließlich stellen die zukünftigen Rentner der Boomer eine nicht unerhebliche Wählergruppe.
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Ich plane, demnächst einen Altersteilzeit-Vertrag bei meinem Arbeitgeber zu unterschreiben.
Geh mal auf die Seite von Peter Ranning und lies Dich dort ein.
Und plane dann mit 65 in Rente zu gehen sowie für 2 Jahre die 0,3% Rentenabschläge pro Monat (bzw die 7,2% für 2 Jahre) in Kauf zu nehmen.
Das ist eine Möglichkeit. Nachdem Du mit 65 aber noch nicht Dein gesetzliches Rentenalter erreicht hast, könntest Du dann auch erwägen, Dich arbeitslos zu melden. Meiner Kenntnis nach ist das möglich. Das Arbeitslosengeld dürfte höher sein als die Rente, auch zahlt das Arbeitsamt Rentenbeiträge weiter, was die Rente später weiter steigert.
Was passiert, wenn während der Laufzeit der ATZ durch gesetzliche Änderung sich das Renteneintrittsalter oder die Höhe der prozentualen Abschläge verändert?
Das ist unwahrscheinlich. Aber ein Restrisiko von 0,0001% bleibt natürlich. Prognosen sind immer unsicher, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen. Wirst Du Dein 65. Lebensjahr überhaupt erleben? Ich das absolut sicher?
Hat der ATZ Vertrag rechtliche Bindung gegenüber der Deutschen Rentenversicherung? Ich denke, dieses Thema beschäftigt derzeit [einige] Menschen, die sich in ATZ befinden.
Nein und vermutlich nein.
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Hallo.
Klassisch wird denen mit Vermögensdisposition (dazu gehört auch ein ATZ-Vertrag mit trockener Tinte) Verztauensschutz gewährt, wenn es zu Rechtsänderungen kommt.
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Und plane dann mit 65 in Rente zu gehen sowie für 2 Jahre die 0,3% Rentenabschläge pro Monat (bzw die 7,2% für 2 Jahre) in Kauf zunehmen.
Nur so zur Klarstellung, da hier etwas mißverständlich für mich zu lesen:
Du weißt, dass die 7,2% Rentenkürzung (durch die 2 Jahre früher in Rente) nicht nur für die 2 Jahre, sondern "lebenslänglich" gelten?
Mir wollte früher mal ein Kollege weißmachen, dass die Kürzung nur bis zum Regelrenten-Start gilt. Letztens kam ein Nachbar auch damit an,....
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Nur so zur Klarstellung, da hier etwas mißverständlich für mich zu lesen:
Du weißt, dass die 7,2% Rentenkürzung (durch die 2 Jahre früher in Rente) nicht nur für die 2 Jahre, sondern "lebenslänglich" gelten?
Mir wollte früher mal ein Kollege weißmachen, dass die Kürzung nur bis zum Regelrenten-Start gilt. Letztens kam ein Nachbar auch damit an,....
Traurig aber leider wahr.
Ich hatte auch schon einige solche Diskussionen mit Bekannten in meinem Alter. Ich finde es erschreckend, dass jemand mit 50+ sich noch nicht mal mit seiner zukünftigen Altersrente beschäftigt hat. Auch haben Sie zumeist nicht auf der Rechnung, dass Ihnen neben dem Rentenabschlag bei einem früheren Renteneintritt auch noch die Beitragsjahre bis zum regulären Rentenalter fehlen und damit die Rente noch geringer ausfällt.
Manche sind auch völlig überrascht, wenn man Ihnen erklärt, dass dann noch Steuern und KV/PV-Beiträge von Ihrer zukünftigen Altersrente abgehen.
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Für das Jahr 2023 musste ein Rentner erst Steuern bezahlen wenn er über 15380€ Jährliche Bruttorente hat, also über 1281€ monatliche Rente bekommt.
Ich kenne sehr viele Rentner bzw. zukünftige Rentner die von einer so hohen Rente nur träumen können.....aber das ist ein anderes Thema.
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Für das Jahr 2023 musste ein Rentner erst Steuern bezahlen wenn er über 15380€ Jährliche Bruttorente hat, also über 1281€ monatliche Rente bekommt.
Ich kenne sehr viele Rentner bzw. zukünftige Rentner die von einer so hohen Rente nur träumen können.....aber das ist ein anderes Thema.
Ich kenne Beides. Es gibt eben auch die zukünftigen Rentner, die neben der GRV auch noch mit wirklich guten Betriebsrenten rechnen können. Das sind dann häufig auch Menschen, die dann von Ihren Unternehmen mit 60 auch noch im Altersteilzeit 'gedrängt' werden.
Der AG (und die Politik) spielt schlichtweg eine ganz entscheidende Rolle.
Mich würde nicht wundern, wenn der angedachte Stellenabbau bei VW auch wieder sehr großzügig über verstärkte Altersteilzeitlösungen sowie Frühverrentung 'sozial verträglich' gelöst wird.
BTW: Meine Mutter ist mit Ihrer zu 50%-steuerpflichtigen Rente erst mit 80+ nach 19 Jahren Rentenbezug steuerpflichtig geworden (durch Witwenrente). Auch das 'droht' später vielen Rentnern. Und dann fang mal in dem Alter nochmal (allein) mit Steuererklärung an.
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BTW: Meine Mutter ist mit Ihrer zu 50%-steuerpflichtigen Rente erst mit 80+ nach 19 Jahren Rentenbezug steuerpflichtig geworden (durch Witwenrente). Auch das 'droht' später vielen Rentnern. Und dann fang mal in dem Alter nochmal (allein) mit Steuererklärung an.
Falls das keiner aus der Familie macht (ich mache das für meinen Mutter seit >20 Jahren) dann gibt es auch Hilfe dafür. Wer erst so spät steuerpflichtig wird, der dürfte kaum relevante Unterlagen haben, die er/sie zum Lohnsteuerhilfeverein o.Ä. mitnehmen muss.
Das Problem dürfte meist eher sein zu erkennen, dass man plötzlich steuerpflichitg wird.
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Hallo monstermania,
allen anderen Ausführungen stimme ich zu, aber:
Ich könne mir gut vorstellen, dass auch die CDU kaum mit einem 'Rentenhammer' in den kommenden Wahlkampf gehen wird!
Schließlich stellen die zukünftigen Rentner der Boomer eine nicht unerhebliche Wählergruppe.
Für mich unvergessen Merkel (zumindest formal CDU): Mit mir wird es keine Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 18% geben. Wieviel gab es?
Grundprinzip jeder Regierung: Die Grausamkeiten müssen im ersten Regierungsjahr passieren.
Gruß Pumphut
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Für mich unvergessen Merkel (zumindest formal CDU): Mit mir wird es keine Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 18% geben. Wieviel gab es?
Hallo Pumphut ,
ich habe dazu eine andere Erinnerung aus diesem Wahlkampf in den Nullerjahren:
CDU-Merkel räumte den geplanten Anstieg von 16% auf 18% ein,SPD-Münte nannte das "Merkelsteuer" und wollte bei 16% bleiben
Der Koalitionskompromiss danach sollte also bei 17% landen, tatsächlich waren es aber 19%.
Die finanzpolitisch kreative Kompromissformel: 0,5 x (16 + 18) = 1
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BTW: Meine Mutter ist mit Ihrer zu 50%-steuerpflichtigen Rente erst mit 80+ nach 19 Jahren Rentenbezug steuerpflichtig geworden (durch Witwenrente). Auch das 'droht' später vielen Rentnern. Und dann fang mal in dem Alter nochmal (allein) mit Steuererklärung an.
Im Fall Deiner Mutter hatte diese ja einen kompetenten Sohn, der das sicher für sie übernommen hat. Mich würde das im Detail aber doch interessieren: Woher wußte das Finanzamt denn den individuellen Rentenbetrag von 2005 oder 2006? Um wieviel wird der eigentlich höher, wenn die Witwenrente dazukommt?
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Woher wußte das Finanzamt denn den individuellen Rentenbetrag von 2005 oder 2006?
Die DRV meldet der Finanzverwaltung jährlich:
den (ehemaligen) Rentenbeginn & Rentenbetrag + Details & Zahlungen an KV und PV
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Im Fall Deiner Mutter hatte diese ja einen kompetenten Sohn, der das sicher für sie übernommen hat. Mich würde das im Detail aber doch interessieren: Woher wußte das Finanzamt denn den individuellen Renten[frei]betrag von 2005 oder 2006? Um wieviel wird der eigentlich höher, wenn die Witwenrente dazukommt?
Die DRV meldet der Finanzverwaltung jährlich:
den (ehemaligen) Rentenbeginn & Rentenbetrag + Details & Zahlungen an KV und PV
Mutter Monstermania bekommt ihre Rente offensichtlich seit 2005. Sie war mit der 50% Anrechnung (die sich aus dem Rentenbeginn ergibt) wohl unter dem Grundfreibetrag, hat also keine Steuererklärung abgegeben und war auch nicht steuerpflichtig.
Wer rechnet in einem solchen Fall den individuellen Steuerfreibetrag aus? [Ich hatte mich oben vertippt und daher mein Zitat ergänzt]. Das macht doch eigentlich das Finanzamt, das von diesem Steuerfall doch keine Kenntnis hatte. Oder rechnet die Rentenversicherung diesen Betrag auch aus und übermittelt ihn ans Finanzamt und oder an den Rentner?
Nun ist Vater Monstermania gestorben und Mutter Monstermania bekommt seine Witwenrente. Monstermania selber traue ich zu, daß er ausrechnen kann, daß seine Mutter nun steuerpflichtig wird - aber was macht eine Witwe, die keine so finanzkompetenten Sohn hat? Rechnet für diese die Rentenversicherung aus, daß sie steuerpflichtig wird, oder macht das Finanzamt das etwa von sich aus?
Mag sein, daß Mutter Monstermania anno 2006 oder 2007 (also nach ihrem ersten vollständigen Rentenjahr) ein amtliches Papier über die Festsetzung des Rentenfreibetrags erhalten hat. Von wem? Von der Rentenversicherung oder vom Finanzamt, das selbständigt tätig geworden ist? Das Datum müßte jedenfalls irgendwo amtlich aufbewahrt worden sein, denn die Zeit seitdem sprengt ja jede Aufbewahrungsfrist. Und selbst dann, wenn der Rentner verpflichtet worden wäre, das Papier aufzubewahren, gibt es sicherlich tausend Fälle, in denen man dieses Papier nach 20 Jahren dann nicht mehr findet.
Ich habe keine Ahnung, wie das Verfahren geht!
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neben:
dem (ehemaligen) Rentenbeginn & Rentenbetrag + Details & Zahlungen an KV und PV
meldet die DRV ab dem ersten volljährigen Rentenbezug:
den "Rentenanpassungsbetrag", der seitdem die Rentenerhöhung anzeigt.
So kann das FA dann zurückrechnen.
Lohnsteuer kompakt: (Auszug)
Der Rentenanpassungsbetrag zeigt an um wieviel die jährliche Rente im Vergleich zum Jahr nach dem Rentenbeginn angepasst wurde.
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Keine Ahnung wie es generell läuft.
Ich habe aus meinem Bekanntenkreis aber gehört, dass in solchen Fällen (Bezug von Wittwenrente) teilweise erhebliche Steuernachzahlungen auf die Rentnerin zugekommen sind. Irgendwann, teilweise nach vielen Jahren, kam dann die Aufforderung vom Finanzamt eine Steuererklärung abzugeben.
Das Finanzamt weiß definitiv welche Renten gezahlt werden. Die dem Finanzamt vorliegenden Daten zum Rentenbezug meiner Mutter konnte ich problemlos über Elster abrufen und in die Steuersoftware importieren.
Und das mit dem 'kompetenten Sohn' stimmt nur teilweise.
Meine Mutter war Bilanzbuchhalterin und nimmt auch noch sehr rege am Tagesgeschehen teil. Ihr war/ist es bewusst, dass Sie nun mit Ihren Renten einkommensmäßig deutlich über dem Grundfreibetrag liegt.
Letztlich war es auch kein Problem mit der Steuererklärung. Meine Mutter muss keine Steuern zahlen, da Sie entsprechende Aufwendungen absetzten kann (z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen, usw.).
PS: Meine Mutter hat wirklich Alle relevanten Unterlagen fein säuberlich in Leitzordnern abgeheftet. Ein Traum!
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Keine Ahnung wie es generell läuft.
Ich habe aus meinem Bekanntenkreis aber gehört, dass in solchen Fällen (Bezug von Witwenrente) teilweise erhebliche Steuernachzahlungen auf die Rentnerin zugekommen sind. Irgendwann, teilweise nach vielen Jahren, kam dann die Aufforderung vom Finanzamt eine Steuererklärung abzugeben.
Just das finde ich mißlich. Woher sollte ein alter Mensch (meistens Frauen) wissen, daß plötzlich eine Steuerpflicht besteht?
Die Politik macht sich darüber leise auch schon Gedanken; rein technisch ist das aber bei Rentnern schwieriger als bei Werktätigen (bei denen der Steuerabzug an der Quelle ja die Regel ist), weil Rentner ihr Einkommen oft aus mehreren Quellen beziehen.
Das Finanzamt weiß definitiv, welche Renten gezahlt werden. Die dem Finanzamt vorliegenden Daten zum Rentenbezug meiner Mutter konnte ich problemlos über Elster abrufen und in die Steuersoftware importieren.Das Finanzamt bringt gern mal etwas durcheinander. Das sehe ich gerade mal wieder an meinem Steuerbescheid. Ich kenne mich damit aus, weiß, daß die Rechnung des Finanzamtes nicht korrekt ist, und weiß auch, wie ich dagegen einschreite. Was aber macht ein alter Mensch in dieser Situation?
Und das mit dem 'kompetenten Sohn' stimmt nur teilweise.Meine Mutter war Bilanzbuchhalterin und nimmt auch noch sehr rege am Tagesgeschehen teil. Ihr war/ist es bewusst, dass Sie nun mit Ihren Renten einkommensmäßig deutlich über dem Grundfreibetrag liegt.
Offensichtlich ist es bei Euch doppelt günstig: Die Mutter ist fachlich versiert und noch klar im Kopf (was ich ihr bis zu ihrem möglichst späten letzten Stündchen wünschen möchte), der Sohn wäre im Bedarfsfall aber wohl auch in der Lage, die Angelegenheit kompetent zu regeln.
Das gibt es auch anders: Der alte Mensch könnte keine Ahnung haben und die Kinder auch nicht.
Letztlich war es auch kein Problem mit der Steuererklärung. Meine Mutter muss keine Steuern zahlen, da Sie entsprechende Aufwendungen absetzen kann (z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen, usw.).PS: Meine Mutter hat wirklich Alle relevanten Unterlagen fein säuberlich in Leitzordnern abgeheftet. Ein Traum!
Gelernt ist gelernt!
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Wer rechnet in einem solchen Fall den individuellen Steuerfreibetrag aus? [Ich hatte mich oben vertippt und daher mein Zitat ergänzt]. Das macht doch eigentlich das Finanzamt, das von diesem Steuerfall doch keine Kenntnis hatte. Oder rechnet die Rentenversicherung diesen Betrag auch aus und übermittelt ihn ans Finanzamt und oder an den Rentner?
Die DRV liefert die Grunddaten:
neben:
dem (ehemaligen) Rentenbeginn & Rentenbetrag + Details & Zahlungen an KV und PV
meldet die DRV ab dem ersten volljährigen Rentenbezug:den "Rentenanpassungsbetrag", der seitdem die Rentenerhöhung anzeigt.
So kann das FA dann zurückrechnen.Der Rentenanpassungsbetrag zeigt an um wieviel die jährliche Rente im Vergleich zum Jahr nach dem Rentenbeginn (dem ersten vollen Jahr aus dem der Freibetrag berechnet wird) angepasst wurde.
Man kann bei der DRV eine "jährliche Rentenbezugsmitteilung" bestellen, die kommt dann jedes Jahr zu dir nach Hause. Da stehen die Daten drin, die die DRV an die Finanzverwaltung liefert. (Unter Elster - gemeldete Dokumente, findet man die Mitteilung auch!)
Wenn man den Rentenbeginn hat, dann hat man den Prozentsatz.
Wenn man den aktuellen [Jahres]Rentenbetrag hat und den "Rentenanpassungsbetrag", der seit dem 1. vollen Jahr Rentenbezug die Rentenerhöhung anzeigt, kann man die Rente die in dem ersten vollen Jahr bezogen wurde ja einfach ausrechnen.
==> und so ist auch der Rentenfreibetrag errechenbar!
Nur so ist es möglich, dass das Finanzamt Rentner nach vielen Jahren wieder zur Steuererklärung zwingen kann.
Das gibt es auch anders: Der alte Mensch könnte keine Ahnung haben und die Kinder auch nicht.
Die DRV weiß das und gibt es jährlich an das FA.
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Die DRV weiß das und gibt es jährlich an das FA.
Und das FA lässt Gnade walten und handelt nach der Devise Gott und Teufel.pdf
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Wer rechnet in einem solchen Fall den individuellen Steuerfreibetrag aus?
Die DRV liefert die Grunddaten:
neben dem (ehemaligen) Rentenbeginn & Rentenbetrag
+ Details & Zahlungen an KV und PV
meldet die DRV ab dem ersten volljährigen Rentenbezug:
den "Rentenanpassungsbetrag", der seitdem die Rentenerhöhung anzeigt.
Aus dem Jahr der ersten Zahlung ergibt sich der Prozentsatz der Anrechnung.
Aus dem ersten vollen Rentenjahr und dem Prozentsatz läßt sich der Rentenfreibetrag errechnen, der dann lebenslang gleich bleibt.
Durch die Brust ins Auge ist das aber schon.
Ein für die Rechnung nützlicher Wert wäre der Rentenfreibetrag, also das Produkt der Rentensumme des ersten vollständigen Jahres mit dem Prozentsatz, der dem Rentenzugangsjahr zugeordnet ist.
Wenn man diesen Wert hat, kann man den zu versteuernden Anteil der Rente durch Subtraktion der gezahlten Rente abzüglich diesem Wert ermitteln.
Wenn man aber nur den "Rentenanpassungsbetrag" hat (also vermutlich die kumulierte Rentensteigerung über alle Jahre), dann muß man ja immer noch den steuerfreien Teil des ersten vollständigen Rentenjahres ermitteln und addieren.
Ok, ein passendes Computerprogramm bekommt das hin, aber unnötig kompliziert ist das doch.
Eine vereinfachte Steuererklärung aus diesen Daten ist dann einfach, das kann computergesteuert erfolgen. Sobald einer über den Grundfreibetrag kommt, kann das Finanzamt ihn zur Steuererklärung auffordern.
So ein bißchen Großer Bruder ist das aber schon.