Hallo zusammen,
Vorweg: Ich will mich da nicht aus der Verantwortung stehlen oder um die Strafe drücken. Ich will das nur emotional möglichst wenig belasted hinter mich bringen
Jetzt ist es passiert: Habe vor einigen Jahren mal bei Bondora Go & Grow Geld abgelegt. Jedes Jahr den Tax Report angeguckt, die schwarze Null zur Kenntnis genommen und abgelegt - "alternative Besteuerung", yay! Leider "abgelegt, aber nicht in der Steuererklärung angegeben".
2023 habe ich dann zum ersten Mal Geld abgezogen und einen Tax Report, der Einkünfte ausweist. Beim Vorbereiten der Steuererklärung für 2023 nochmal nachgelesen -- Fuck!* Panikattacke... Okay... Selbstanzeige, Fachmann suchen. Leider hat die Suche bisher lediglich Absagen eingebracht.
Jetzt kam das Erinnerungsschreiben des Finanzamts für die Steuererklärung 2023 und eine weitere Panikattacke später sehe ich folgende Optionen:
- weiterhin einen Steuerberater suchen, der sich sowohl um die Selbstanzeige als auch um die Abgabe der '23er-Erklärung kümmert
- Selbstständig eine Selbstanzeige einreichen (wovon ja überall abgeraten wird) und die Erklärung für 2023 verspätet (selbst) abgeben
- Die Erklärung für 2023 inkl. Tax Report von Bondora abgeben und auf's Beste hoffen? (In 2024 habe ich Bondora dann geleert, da wäre also nochmal ein Tax Report im Anhang)
Option 1 habe ich inzwischen eigentlich abgehakt.
Insgesamt habe ich bis einschl. 2023 knapp 6300 Zinsen erzielt (also ca. 1800 Euro Steuerschuld). Auf dem Tax Report von Bondora sind für 2023 etwa 300 Euro Gewinn ausgewiesen, also (logischerweise) deutlich weniger.
Für ein paar aufmunternd Worte (oder Empfehlung für Fachleute) wäre ich sehr dankbar. Vielleicht mach' ich mir auch zu viele Gedanken, aber ich will mich nicht mit dem Finanzamt anlegen
etwas verzweifelte Grüße
ProfitStumbler
*) Für die, die's nicht wissen, mein aktueller Kenntnisstand: Nachgelagerte Besteuerung KANN vom jeweiligen Finanzamt anerkannt werden. Trotzdem müssen die Einkünfte transparent gemacht werden, um auf der sicheren Seite zu sein, vgl. RE: P2P-Platformen und die Versteuerung (z.B. Bondora G&G)