Hallo.
Ich habe dieses Jahr eine Wohnung gekauft und kurz darauf ein Schreiben vom Finanzamt bezüglich der Immobilienbewertung erhalten, welches sich auf das neue Grundsteuergesetz bezieht, das nächstes Jahr in Kraft tritt.
Die Wohnung ist vermietet und ich möchte gerne die Absetzung für Abnutzung (AfA) in Anspruch nehmen.
Da im Kaufvertrag/Preis der Immobilien- und Bodenwert nicht explizit definiert/getrennt wurde, darf ich die Schätzung des Finanzamtes für den Immobilienwert verwenden?
Ich habe gelesen, dass das Finanzamt die Immobilien in der Regel unterbewertet. Unabhängig davon, ob das stimmt oder nicht, macht es trotzdem Sinn, eine unabhängige Schätzung des Grundstückswerts vorzunehmen, in der Hoffnung, dass dieser deutlich über der Schätzung des Finanzamtes liegt?
In diesem Fall würde sich natürlich auch meine Grundsteuer erhöhen, so dass ich mich wieder frage, ob sich der Aufwand wirklich lohnt.
Vielen Dank für jede Hilfe!