Kapitalerträge bei ausländischen Banken

  • Guten Tag Forum,

    ich brüte gerade über meine Einkommensteuer 2023. Zum Ersten Mal übersteigen meine Zinserträge meinen Freistellungsauftrag (2000 Euro). Ich habe es bei "Weltsparen" als Festgeld angelegt und es sind hauptsächlich ausländische Banken (EU).

    Ich weiß schon, dass ich es über die Anlage KAP bei Elster angeben muss.

    Über Weltsparen kann ich ja bei ausländischen Banken kein Freistellungsauftrag stellen. Wie teile ich jetzt dem Finanzamt mit, wieviel "Freistellung" ich für diese Banken zur Verfügung habe?

    Ja, ist vielleicht ne blöde Frage, aber auch Google bringt mich da nicht weiter.


    Liebe Grüße

  • Ich weiß schon, dass ich es über die Anlage KAP bei Elster angeben muss.

    Über Weltsparen kann ich ja bei ausländischen Banken kein Freistellungsauftrag stellen. Wie teile ich jetzt dem Finanzamt mit, wieviel "Freistellung" ich für diese Banken zur Verfügung habe?

    Ja, ist vielleicht ne blöde Frage, aber auch Google bringt mich da nicht weiter.

    Sooo blöd ist die Frage gar nicht ....


    Also, du hast Kapitalerträge erzielt. Diese Kapitalerträge sind steuerpflichtig, egal, ob du sie im Inland oder im Ausland erhalten hast.

    Im Inland werden Steuern abgezogen, wenn die Erträge deinen (erteilten) Freibetrag überschreiten, Im Ausland werden keine Steuern abgezogen, du kannst dort auch nie einen Freibetrag erteilen, denn für deutsches Steuerrecht interessiert sich eine Bank im Ausland nicht.

    In deiner Steuererklärung musst du jetzt in der Anlage KAP sämtliche Erträge bei allen Banken angeben. Für die Erträge aus dem Ausland gibt es in der Anlage KAP separate Zeilen, in der die Beträge erfasst werden.
    Bei den Inlandserträgen musst du noch angeben, mit welchem Betrag der Freistellungsauftrag bei der Bank genutzt wurde.
    (Beispiel: Erträge € 200,00 davon freigestellt: € 150,00) Für € 50,00 wurden Steuern einbehalten, die du mit einer Steuerbescheinigung nachweisen kannst.


    Bei Auslandsbanken bekommst du natürlich keine Steuerbescheinigung, sondern nur eine Erträgnisaufstellung.


    Nehmen wir jetzt einmal an, du hast im Inland € 600,00 Erträge gehabt, die du auch ohne Steuerabzug (wegen dem Freissellungsauftrag) steuerfrei kassiert hast. Im Ausland sollen jetzt weitere € 500,00 Erträge angefallen sein.
    Zusammen sind das € 1.100,00 Erträge, von denen du nur € 100,00 echt versteuern musst, denn du darfst als Alleinstehender insgesamt € 1.000,00 Zinserträge etc. steuerfrei pro Kalenderjahr vereinnahmen.
    Dein Finanzamt schaut nur nach dem Gesamtbetrag der Erträge, vermindert sie um € 1.000,00 Freibetrag und rechnet für die restlichen Erträge die Steuern.


    Solltest du bei einer Bank Erträge bekommen haben und hast dafür auch Steuern gezahlt, weil der Freistellungsauftrag nicht ausreichend erteilt war, dann werden diese Steuern selbstverständlich vom Finanzamt berücksichtigt, sofern du die Steuerbescheinigung beifügst.

  • Ich brüte gerade über meine Einkommensteuer 2023.

    Hoppala! Du bist etwas spät dran damit.

    Zum ersten Mal übersteigen meine Zinserträge meinen Freistellungsauftrag (2000 Euro).

    Wunderbar! Mehr Zinseinnahmen ist besser als weniger Zinseinnahmen.

    Ich habe [mein Geld] bei "Weltsparen" als Festgeld angelegt und es sind hauptsächlich ausländische Banken (EU).

    Ich weiß schon, dass ich es über die Anlage KAP bei Elster angeben muss.

    ... und zwar in der Rubrik "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben".

    Wie teile ich jetzt dem Finanzamt mit, wieviel "Freistellung" ich für diese Banken zur Verfügung habe?

    Gar nicht. Das rechnet das Finanzamt selber aus. Es bekommt von allen inländischen Instituten mitgeteilt, welches Volumen Kapitalerträge für Deine Steuer-ID freigestellt worden ist. Wenn das 0 ist, ist das eben 0. Von Deinen ausländischen Zinseinkünften ist nichts freigestellt und auch nichts versteuert worden.


    Du gibst einfach Deine ausländischen Zinseinkünfte an, das paßt dann schon.

  • Es ist ausreichend, jene Erträge zu erklären, die noch nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben.

    Die anderen sind bereits "abgeltend" besteuert worden und für das Finanzamt nicht mehr von Bedeutung. Wichtig ist nur, wie viel Freibetrag für sie schon verwendet wurde (auch dafür gibt es ein Feld in der Anlage KAP), weil der Rest kann dann noch für die ausländischen Erträge wirken.