Ich bin neu in diesem Forum und möchte mein Problem, mit dem ich sicher nicht alleine dastehe, zur Diskussion stellen. Ein Feedback von euch würde mich sehr freuen.
Ich bin Rentner in der PKV. Seit ich ab1995 nicht mehr versicherungspflichtig wurde, entschied ich mich für einen Wechsel in
die PKV in einen Volltarif mit SB, was damals logisch für mich war, weil der Beitrag sehr viel niedriger war, als der Beitrag in der GKV als freiwillig Versicherter. Auch die Leistungen in meinem Tarif, den ich abgeschlossen hatte, waren um ein Vielfaches besser als in der GKV. Was ich damals nicht gewusst hatte -es hatte mir auch niemand gesagt- dass es eine Entscheidung fürs Leben sein würde. Eine fatale Fehleinschätzung durch Unwissenheit von mir. Nach den damals geltenden Regeln, wäre mir heute ein Wechsel durchaus möglich. Aber die Modalitäten zu einem Wechsel von der PKV zur GKV, wurden in der Zwischenzeit seit damals oft geändert. Man hat immer wieder am Soz.Ges.Buch rumgebastelt um eine Rückkehr in die GKV immer schwieriger zu machen und heute, wie in meinem Falle ist ein Wechsel gänzlich unmöglich geworden. Die Hürde, die es zu überspringen gilt, liegt in der Vorversicherungszeit in der GKV begründet und zwar als kompliziertes Rechenexempel: Nur wer in der Hälfte seines gesamten Arbeitslebens weniger als 10% in der PKV war, kann wieder zurück. Eine unrealistische Forderung! Seit ein paar Jahren hat man eine winzige Erleichterung eingebracht, man rechnet dem, der wechseln will oder muss, grosszügig ein paar Monate gut , je nachdem wieviel Kinder er hat. Dies ist nichts weiter als eine Alibifunktion, nämlich dem Wechsler sagen zu können, wir haben ja jetzt Erleichterungen eingebracht. Schlichtweg eine Farce. Es blieb mir also nichts anderes übrig, als mich als Rentner, der nicht vermögend ist und als Einkommen nur die gesetzliche Rente hat -die besseren Jahre als Selbsständiger sind nunmal vorbei- bei meiner PKV in den Standarttarif versetzen zu lassen. Ich habe mich vor dem Wechsel ausreichend bei meiner Versicherung nach in Frage kommenden Tarifen erkundigt. Es blieb für meine Situation nur der sogenannte "Brancheneinheitliche Standarttarif" übrig. Der wird komischerweise sogar von der PKV als "Sozialtarif" verkauft. Ein privates Versicherungsunternehmen spricht von einem "Sozialtarif", ein Unternehmen, das wie jeder Geschäftsmann in erster Linie Gewinne machen muss - ich sag das, weil für mich damals als kleinen Einmann-Betrieb (bezeichne mich mal als David) - absolut die gleichen Spielregeln von Einnahmen und Ausgaben galten wie auch heute noch bei einer grossen Gesellschaft (Goliath). Ob grosse Firma oder Kleine, das wichtigste ist beim Verkaufen der Kunde, er ist für einen Geschäftsmann das grösste Kapital, das gepflegt werden muss. Den Wechsel in den Standarttarif habe ich nach kurzer Zeit schon sehr schmerzhaft empfunden. Nicht nur, dass sich der Ton in den Versicherungsbedingungen geändert hat - ab jetzt las ich fast nur noch von Obliegenheiten, die ich zu erfüllen habe - auch mein Beitrag wurde schon nach einem Jahr um 50 EUR. "angepasst". In solchen Schritten ging es bis heute weiter. Ich bin mittlerweile bei einem Krankenkassenbeitrag von 550EUR. und das bei einem durchschnittlichen Renteneinkommen. Das liegt auch an den unterschiedlichen Systemen, nach denen unsere zwei deutschen Krankenversicherungen aufgebaut sind, man kann sie auch in keinster Weise miteinander vergleichen. Aber unser Gesetzgeber hätte die Verpflichtung, bei einer so wichtigen Sache, wie es die Krankenkasse ist, vor allem in einem sozialen Rechtsstaat, hier seine Aufsichtspflicht -wie er es auch im Verbraucherrecht macht- auszuüben. Wir Rentner, die wir zu dieser von mir geschilderten Gruppe gehören, sind zu wenige, um sich dagegen wehren können, dass sie, wenn das so weiter läuft, in die Altersarmut fallen. Mein Beitrag zu meiner PKV-Versicherung ist inzwischen der zweithöchste Ausgabenbetrag in meinem Haushalt neben meiner Miete. Es ist abzusehen, wann ich, wenn sich hier nichts ändert, zum Sozialamt gehen muss und denen sagen muss, dass ich wegen meiner überteuerten Krankenversicherung in finanzielle Not gekommen bin.
Prüft denn der unabhängige Treuhänder, den die PKV immer in ihren Schreiben gern erwähnt, ausser den Interessen der PKV auch mal die Gegenseite, z.Bsp. ob allen Personengruppen die "Anpassungen" zuzumuten sind. Wen haben wir denn
auf unserer Seite. Meine Nachfragen nach dieser Problematik bei der Verbraucherzentrale und dem Versicherungsobmann waren für mich ergebnislos. Es gäbe jetzt nur noch den Rechtsweg, aber der ist sehr wahrscheinlich nicht von Erfolg gekrönt. Es müsste der Versicherung nachgewiesen werden, dass sie die Beitragserhöhung dem Versicherten nur unzureichend und nicht plausibel genug mitgeteilt hat. Das ist meines Wissens einer Anwaltskanzlei gelungen, diesen Nachweis zu erbringen. Die Versicherung wurde verklagt, dem Versicherungsnehmer zu viel gezahlte Beiträge zurückzuzahlen. Vielleicht gibt diese
Sache doch nochmal ein Thema. Leider haben wir keine Lobby, wir sind zahlenmässig zu wenige.
Schreibt mir mal, wie ihr diese Sache seht. Vielleicht gibt es doch eine Lobby, die sich da gebildet hat und wir wissen es nur nicht?
Hans Klotz