Höhe der Vorabpauschale aus ETF

  • Hallo Zusammen,


    jetzt geht's wiedereinmal um die lieben Steuern.


    Mein Broker hat 1200 Euro Steuern aus ETF für 2023 abgerechnet. Jeder Onlinerechner gibt mir nur 600 Euro an ? Es ist doch richtig, dass die Steuer auf VAP jährlich eingezogen wird und nicht die VAP selber oder ? Anfang 2023 waren 127,5k Euro drin und am Ende lag der Gewinn bei plus 2500 Euro, es ist ein ETF der unter sonstige läuft mit kleiner 25% Aktienanteil.


    Gruß Dietmar

  • Man sieht 1200 Euro die mit dem FSA von 1000 Euro verrechnet worden sind. Bleiben 200 Euro übrig auf die dann ca 50 Euro Steuern verlangt worden sind. Demnach ist ja die VAP in den FSA gegangen und nicht die Steuer aus der VAP also ca. 25% von 1200 Euro wären 300 Euro und ich hätte noch 700 Euro im FSA zu Verfügung ?

  • Die VAP ist ein fiktiver Gewinn. Mit einem FSA können (fiktive) Gewinne freigestellt werden, damit keine Steuer auf diese Gewinne eingezogen wird. Ergo: alles richtig, der Broker hat recht, Thema abgehakt :)

  • Mein Broker hat 1200 Euro Steuern aus ETF für 2023 abgerechnet. Jeder Onlinerechner gibt mir nur 600 Euro an. Es ist doch richtig, dass die Steuer auf VAP jährlich eingezogen wird und nicht die VAP selber. Anfang 2023 waren 127,5k Euro drin und am Ende lag der Gewinn bei plus 2500 Euro, es ist ein ETF, der unter sonstige läuft mit kleiner 25% Aktienanteil.

    Die Vorabpauschale ist ein pauschalisierter Gewinn. Nachdem Du offensichtlich einen Rentenfonds hältst, gibt es keine Teilfreistellung (die Online-Rechner vermutlich alle einberechnen).


    Die Vorabpauschale beträgt 2276 €, darauf 26,375% Steuer, also 600,30 €.

    Wo ist Dein Problem?

  • 911dietmar:

    Gern geschehen.


    Mir ist die Sache aber nicht klar. Für Deinen wohl Rentenfonds betrug die Vorabpauschale 2276 €, darauf 600 € Steuer, soviel klar. Dein Folgeposting #3 paßt dann nicht.


    Wenn Du sonst keine Kapitaleinkünfte hast, hätte ich erwartet, daß von 2276 € 1000 € Sparerfreibetrag abgezogen worden wären, somit nur 1276 € der Steuer unterworfen worden wären.


    Woher kommen die 1200 €, von denen 1000 € abgezogen wurden, woraufhin auf die restlichen 200 € 50 € Steuer anfielen? Und für den Rest Deiner Kalkulation steige ich völlig aus.

  • Ich grätsche mal in dieses Topic mit einer Zwischenfrage:


    Leider bin ich kein Mathegenie. Die kursierenden Vorabpauschale-Rechner gehen wohl immer davon aus, dass unter dem Jahr keine Einzahlung gemacht wurde. Wert am Anfang des Jahres, Wert am Ende des Jahres.


    Außer der Rechner von Finanztip, hier kann ich die Höhe eines Anteilspreises am Jahresanfang eingeben, aber er fragt nicht wie viele Anteile ich am Jahresanfang halte, nur am Jahresende. Fehlt da dann nicht eine entscheidende Größe / Info für die Berechnung??

    Ich hatte / habe in 2024 diverse Einmalzahlungen / Sparplanausführungen in teils stark variierenden Höhen.


    Habe ich irgendwie die Möglichkeit, auch für dieses Szenario eine möglichst exakte Berechnung anzustellen?

  • Die Berechnung bei unterjährigem Kauf ist genau gleich, nur wird noch ein Faktor (aufgerundete Kalendermonate in denen der ETF gehalten wurde)/12 multiplizieren.

  • Ich grätsche mal in dieses Topic mit einer Zwischenfrage:

    Leider bin ich kein Mathegenie.

    Da habe ich erstmal eine gute Nachricht für Dich: Du brauchst für diesen Zweck überhaupt kein Mathegenie zu sein. Grundschulmathematik (also die vier Grundrechenarten) und etwas Prozentrechnung genügen bereits. Das allerdings sollte vorhanden sein.

    Die kursierenden Vorabpauschale-Rechner gehen wohl immer davon aus, dass unter dem Jahr keine Einzahlung gemacht wurde. Wert am Anfang des Jahres, Wert am Ende des Jahres.

    Außer der Rechner von Finanztip, hier kann ich die Höhe eines Anteilspreises am Jahresanfang eingeben, aber er fragt, nicht wie viele Anteile ich am Jahresanfang halte, nur am Jahresende. Fehlt da dann nicht eine entscheidende Größe / Info für die Berechnung??

    Ich hatte / habe in 2024 diverse Einmalzahlungen / Sparplanausführungen in teils stark variierenden Höhen.


    Habe ich irgendwie die Möglichkeit, auch für dieses Szenario eine möglichst exakte Berechnung anzustellen?

    Problemlos. Die offizielle Berechnungsmethode ist allerdings zugegebenermaßen etwas ungewöhnlich, weil sie auch bei unterjährigen Käufen vom ersten Kurs des Jahres ausgeht. Berechnungsgrundlage für einen Kauf im August ist also der Kurs des Papieres vom Januar.


    Bei unterjährigen Käufen wird pro angefangenem Monat ein Zwölftel der Vorabpauschale gerechnet. Beispiel: Kauf am 30. August - 5 Monate Haltezeit. 5/12 der Vorabpauschale.

  • Hallo Forums Freunde

    vor allem 911dietmar

    Als ich die Frage das erste Mal gelesen habe, habe ich sofort an unseren Forumsfreund Achim Weiss gedacht.

    Er hat mir meine Frage zur Abgeltungssteuer bei ETF schon im letzten Jahr präzise beantwortet und sogar den Betrag ausgerechnet

    Ich selbst habe seit einigen Jahren zusätzlich zu meinen Einzelaktien auch ETF Fonds gekauft

    Der Grund war, dass ich mir bei ETFs das sogenannte Rebalancing wie bei Aktien ersparen kann

    Im Gegensatz zu Aktien habe ich bei den ETFs so genannte Thessaurierende Fonds genommen

    Dadurch war ich letztes Jahr zum ersten Mal mit der Vorabpauschale konfrontiert

    Ich kann den Fragesteller 911dietmar jedoch beruhigen,

    Egal, wie kompliziert es berechnet wird:

    Die Summe ist überschaubar

    Obwohl es bei mir um siebenstellige Beträge geht, war diese Vorabpauschale, wenn ich richtig gerechnet habe rund 0,5 % der Anlage Summe eher noch weniger

    Das Geld ist jedoch nicht weg!

    wenn irgendwann einmal die Wertpapiere verkauft werden, wird diese bereits bezahlte Steuer bei dir künftigen Besteuerung abgezogen.

    nur Wegen der Steuer würde ich nicht zu einem ausschütten ETF wechseln.

    Die prozentuale Ausschüttung ist dort recht gering,

    dann ist es besser, man kauft gleich entsprechende Dividenden Einzelaktien.

    Da ist die Rendite besser.

    Viele Grüße, McProfit

  • Zunächst vielen Dank Achim Weiss und johu


    Dann wäre dies als kompletter Mathelaie meine Herangehensweise, um meinen vsl. Basisertrag für 2024 zu berechnen:


    Stand Anfang 2024 (MSCI World thesaurierend, bin noch nicht so lange dabei):

    379 Stk. zu 30 EUR = 11.370 x 0,0229 x 0,7 wäre 182,26 EUR Basisertrag, wenn keine weiteren Käufe dazugekommen wären. Soweit klar.


    Jetzt habe ich aber über das Jahr von 379 auf 799,2 Stück bzw. Anteile aufgestockt:


    Februar, 249 zu 31,29

    Juli, 60 zu 34,85

    August, 38 zu 33,14

    September, 34 zu 34,11

    Oktober, 19,2 zu 36,39

    November, 20 zu 35,54


    Kann ich das nun so rechnen und dann einfach die einzelnen Ergebnisse / Basiserträge addieren oder ist das völlig falsch? Beispiel für Februar:

    249 x 31,29 = 7.791,21 x 0,0229 x 0,7 : 12 (Monate) x 11 (angefangene Monate) = 114,49


    Damit käme ich auf ca. 333 EUR Basisertrag für 2024.


    Hintergrund: Ich möchte bereits Ende Dezember wissen, mit welchem Betrag mein Verrechnungskonto im Januar 2025 belastet wird bzw. der FSA beansprucht wird.

    Vielen Dank im Voraus für eine kurze Mathenachhilfe :saint:

  • Dann wäre dies als kompletter Mathelaie meine Herangehensweise, um meinen vsl. Basisertrag für 2024 zu berechnen:

    Stand Anfang 2024 (MSCI World thesaurierend, bin noch nicht so lange dabei):


    379 Stk. zu 30 EUR = 11.370 * 0,0229 * 0,7 wäre 182,26 EUR Basisertrag, wenn keine weiteren Käufe dazugekommen wären. Soweit klar.

    Der Kurs des Papiers (Hat das auch eine ISIN?) zu Jahresanfang war wirklich glatt 30 €?

    249 im Februar gekaufte Anteile * 30 € Kurs zu Jahresanfang * 2,29% Basiszins * 0,7 * 11 angefangene Monate : 12 Monate pro Jahr.


    Sinngemäß die anderen 5 Käufe pro Jahr.


    Zusammen 309 € Basisertrag im Jahr 2024, davon belasten 70%, also 216,30 € Deinen Freistellungsauftrag 2025.

  • Noch eine kleine Ergänzung zu Deiner und Achims Berechnung:


    Das ist der Höchstbetrag, den ihr berechnet habt. Sollte der tatsächliche Gewinn je Tranche geringer sein, zählt nur der tatsächliche Gewinn. Sollte eine Tranche mit Verlust enden, fällt darauf keine Steuer an.

  • Hallo in die Runde,


    McProfit : Wenn ich Anteile meines ETF nach, sagen wir 10 Jahren verkaufe, dann werden die gezahlten VAP ja verrechnet. Meine Frage dazu ist, muß ich dem FA die Höhe meiner gezahlten VAP nachweisen oder hat das FA auf Grund meiner Steuererklärungen das automatisch?


    Danke nr7

  • Der Kurs des Papiers (Hat das auch eine ISIN?) zu Jahresanfang war wirklich glatt 30 €?

    IE00BFY0GT14

    Bin nur grob mit dem Finger über das Chart gefahren. So genau brauche ich es ja nicht bzw. geht es ja eh nicht im Vorfeld

    Kurs zu Jahresanfang

    Stimmt - das schriebst Du bereits im vorigen Post. Ich werde zukünftig genauer lesen. Habe fälschlicherweise die Kaufkurse genutzt.

  • nr7 : Die VAP berechnet nicht das Finanzamt, sondern die Bank. Diese führt Steuern darauf an das Finanzamt ab. Da es sich um eine Abgeltungssteuer handelt, brauchst Du normalerweise nichts in der Steuererklärung anzugeben.


    Gleichzeitig korrigiert die Bank Deinen Einstandskurs auf den ETF. Bei einem Verkauf der Anteile wird also nicht die Differenz zwischen Verkaufskurs und Einstandskurs versteuert, sondern die Differenz zwischen Verkaufskurs und korrigiertem Einstandskurs. Dadurch ist der bereits versteuerte Teil automatisch berücksichtigt. Auch das macht alles die Bank direkt beim Verkauf und unabhängig von einer möglichen Steuererklärung.

  • Der Kurs des Papiers (Hat das auch eine ISIN?) zu Jahresanfang war wirklich glatt 30 €?

    IE00BFY0GT14

    Bin nur grob mit dem Finger über das Chart gefahren. So genau brauche ich es ja nicht bzw. geht es ja eh nicht im Vorfeld

    29,90 oder 29,94 €. Das ist nah genug.


    Die Rechnung habe ich Dir ja angegeben. Zu versteuern sind etwa 215 €, da ist noch eine Menge Platz im Freibetrag.


    PS: Wenn Du den Freibetrag dieses Jahr noch nicht voll ausgenutzt hast, könntest Du erwägen, ETF-Anteile zur Steueroptimierung zu rollen.


    Protokollierst Du die Nutzung des Freibetrags/Deinen laufenden Gewinn?