Freistellungsauftrag / Steuererklärung KAP

  • Sollte man in der Anlage KAP alle Dividenden / Zinsgutschriften aufführen damit eine Gegenrechnung mit den hinterlegten Freistellungsaufträge erfolgt?


    Bedeutet dies, dass falsch hinterlegte Freistellungsaufträge über die Steuererklärung nochmals korrigiert werden?

  • Die Anlage KAP sollte man nur ausfüllen, wenn es nötig oder gefordert ist.

    Das klingt als ob es irgendwie problematisch wäre, wenn man es trotzdem tut.


    Ich würde es andersrum sehen:

    KAP sollte man nur dann nicht ausfüllen, wenn man sich sicher ist, keinen Freibetrag verschenkt zu haben und nicht dazu verpflichtet zu sein.

  • Bedeutet dies, dass falsch hinterlegte Freistellungsaufträge über die Steuererklärung nochmals korrigiert werden?

    Bei den meisten Banken und Brokern kannst du deine "falsch" hinterlegten Freistellungsaufträge auch noch im laufendem Jahr korrigieren. Es erfolgt dann eine nachträgliche Berechnung der Steuern. Dazu gibt es i.d.R. eine Frist, wie z.B. den 15.12., o.ä.

  • Wenn


    1) der erlaubte Freibetrag bereits per Freistellungsauftrag bei den Banken in Abzug gebracht wurde (und auch nicht mehr),

    2) keine bankenübergreifende Verrechnung der positiven und negativen Erträge gemacht werden soll,

    3) keine Kapitalerträge erzielt wurden, die noch nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben,

    4) keine anrechenbare und noch nicht angerechnete ausländische Quellensteuer verblieben ist,

    und

    5) die Einkünfte z.B. aus nicht-selbständiger Arbeit derart hoch sind, dass eine Günstigerprüfung keinen niedrigeren Steuersatz als die Abgeltungssteuer ergeben würde,


    dann ist eine Abgabe der Anlage KAP weder nötig, noch verpflichtend.

    Man kann sich den Aufwand dann sparen (auch wenn er relativ moderat wäre).


    [Liste ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit ;)]

  • Das klingt als ob es irgendwie problematisch wäre, wenn man es trotzdem tut.


    Ich würde es andersrum sehen:

    KAP sollte man nur dann nicht ausfüllen, wenn man sich sicher ist, keinen Freibetrag verschenkt zu haben und nicht dazu verpflichtet zu sein.

    Ich trage da einfach alles ein. Tut nicht weh, der Aufwand ist überschaubar, ich habe die Sicherheit, alles richtig angegeben zu haben und ich habe selbst einen Gesamtüberblick über alle Erträge und weiß, wo ich diese Information auch in 10 Jahren noch sofort wiederfinde, falls ich sie nochmal brauche.

  • Ich liege allerdings über dem Sparerpauschbetrag von 1000€


    Demnach muss ich doch alles was über die Banken Freistellungsbetrag hinausgehende über die KAP melden!?

  • Demnach muss ich doch alles was über die Banken Freistellungsbetrag hinausgehende über die KAP melden!?

    Nein, gerade nicht. Das ist doch der große Vorteil einer Abgeltungssteuer.


    Früher musste ich die Belege von vielen Banken zusammen tragen. Heute brauche ich keine Anlage KAP auszufüllen, weil alles schon versteuert ist.


    Wenn Du den Freibetrag korrekt verteilt ist, ist alles erledigt. Die Ausnahmen sind in #6 aufgezählt.

  • Ich liege allerdings über dem Sparerpauschbetrag von 1000€


    Demnach muss ich doch alles was über die Banken Freistellungsbetrag hinausgehende über die KAP melden!?

    Wenn du Freibeträge erteilt hast, die in der Summe über € 1.000,00 (Einzelperson) liegen, dann solltest du deine Freibeträge entsprechend anpassen.

    Häufig meldet sich das Finanzamt schriftlich bei dir und fordert dich entsprechend dazu auf.
    Ich selbst hatte da mal vor vielen Jahren entsprechendes "Theater" gehabt und es gab "heftigen" Schriftverkehr, bis die Sache geklärt werden konnte.
    Seither habe ich keinen Freibetrag mehr gestellt, sondern mache das jährlich über die Einkommensteuererklärung.

  • Ich liege allerdings über dem Sparerpauschbetrag von 1000€


    Demnach muss ich doch alles was über die Banken Freistellungsbetrag hinausgehende über die KAP melden!?

    Wenn insgesamt die 1.000€ auch tatsächlich verrechnet wurden, brauchst du die Anlage KAP gar nicht ausfüllen, weil es für dich da nichts mehr zu holen gibt.


    Ausnahme: die Günstigerprüfung würde dazu führen, dass deine Kapitalerträge nicht mit dem Prozentsatz der Kapitalertragsteuer, sondern mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.


    Edit: weitere Ausnahme: es wurden versehentlich mehr als 1.000€ tatsächlich freigestellt.

  • Hallo zusammen. Darf ich mich kurz anschließen? Meine Frage wäre, ob ich auf das komplizierte Splitting der Freistellungsaufträge komplett verzichten kann und einfach alle Kapitalerträge in der Anlage KAP angeben kann. Wir liegen gemeinsam veranlagt unter dem Freibetrag.

  • Zur besseren Erklärung:


    Das sind meine Gewinne aus den drei Banken 2023:

    - Bank 1: 1.500€

    - Bank 2: 685€

    - Bank 3: 800€


    Zusätzliche Zinsvergütung aus Anlage bei Unternehmen:

    2.000 €


    Demnach wir mein Freitstellungsantrag überstiegen bei allen drei Banken


    Außerdem habe ich doch die Zinsvergütung von 2000€ (Unternehmensanlage) anzugeben!?


    Diese ausreichend wenn alleinig in der KAP

    aufzugreifen? Ansonsten wär es ja Steuerhinterziehung

  • Ohne die Höhe deiner Freistellungsaufträge zu kennen, kann man das aus den Angaben nicht schlussfolgern.

    Wenn du insgesamt 1.000€ verteilt hast und diese in voller Höhe berücksichtigt wurden, brauchst du keine Anlage KAP.

  • Beispiele wie Du den Freibetrag verteilt haben könntest:

    - Bank 1: 333 Eur

    - Bank 2: 333 Eur

    - Bank 3: 334 Eur

    -> Kein KAP nötig, da Freibetrag voll ausgeschöpft.


    - Bank 1: 0 Eur

    - Bank 2: 0 Eur

    - Bank 3: 1000 Eur

    -> KAP sinnvoll um auch die nicht genutzten 200 Eur zu nutzen


    - Bank 1: 1000 Eur

    - Bank 2: 1000 Eur

    - Bank 3: 1000 Eur

    -> KAP vermutlich zwingend um nicht Steuerbetrug begangen zu haben.

  • Hallo zusammen. Darf ich mich kurz anschließen? Meine Frage wäre, ob ich auf das komplizierte Splitting der Freistellungsaufträge komplett verzichten kann und einfach alle Kapitalerträge in der Anlage KAP angeben kann. Wir liegen gemeinsam veranlagt unter dem Freibetrag.

    Ich habe schon seit vielen Jahren keinen Freibetrag mehr bei einer Bank gestellt, sondern mache das grundsätzlich nur noch über die Einkommensteuererklärung.

    Nachteil ist, dass die Bank zunächst die Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag einbehält und diese (zuviel) gezahlten Steuern erst mit der Steuererklärung im darauf folgenden Jahr verrechnet werden können.

  • Sollte man in der Anlage KAP alle Dividenden / Zinsgutschriften aufführen damit eine Gegenrechnung mit den hinterlegten Freistellungsaufträge erfolgt?


    Bedeutet dies, dass falsch hinterlegte Freistellungsaufträge über die Steuererklärung nochmals korrigiert werden?

    Wer seiner Sache nicht sicher ist und nicht versteht, was ein Freistellungsauftrag ist, tut wohl daran, im Rahmen seiner Steuererklärung die Anlage KAP auszufüllen. Vermutlich bekommt er dadurch Geld vom Finanzamt zurück.


    Ich halte das Konzept "Freistellungsauftrag" und "Abgeltungsteuer" für trivial und bin erstaunt darüber, daß hier immer wieder nach Erklärung gefragt wird.


    Andererseits haben wir hier auch die Freistellungsjongleure, die ihre weniger als 1000 € Zinserträge auf acht oder neun Konten verteilen, und daher hier ein Tröpfchen Freistellungsauftrag erteilen, dort ein wenig - bis sie jedem ihrer vielen Konten einen Freistellungsaufträglein verpaßt haben. Da geht dann schnell der Überblick verloren.


    Und dann natürlich noch die sicherheitsbewußten Zinsanleger, die dennoch nicht die Finger von Auslandskonten via Weltsparen lassen können. Das Konto in Schweden bringt nämlich 0,001% Zins mehr, also wird das gesamte Sparguthaben von 2500 € dorthin transferiert. Und wegen der dreieurofuffzich Zinsen füllt man dann die Anlage KAP aus, was man sich sparen könnte, wenn man sein überschaubares Spargeld in Deutschland gelassen hätte. Für 0,001% Zins weniger und nur dreieurovierzich Zins statt dreieurofuffzich. Wer wirklich Kapitalertrag sucht, findet ihn an der Börse und nicht bei Weltsparen.


    Ich habe genau 1 Freistellungsauftrag bei der Bank, wo der Großteil meines Ersparten liegt. Und beim Rest lasse ich die Abgeltungsteuer einfach ihr Werk tun. Mann, bin ich froh, daß die Erklärung der Kapitalerträge so einfach geworden ist! Ich lasse sie nämlich völlig legal seit Jahren einfach weg.