Hallo,
- Kredit in 2020 unterschrieben.
- Zinsenbindung bis 2040, Ende des Kredits 2041.
- Zins 1,20%.
- Restschuld 170 000€ (Kapital) und ca. 17 000€ (Zinsen)
Wir trennen uns und meine Frau möchtet den Kredit vorzeitig abbezahlen, sie hat das Geld dafür (oder fast). Ihr Gehalt würde nicht ausreichen alleine um die Rate zu bezahlen + Nebenkkosten + Alltag Kosten, und sie möchtet wo wenig Schuld haben.
Frage 1 :
Denkt Ihr dass die Bank bei so einem Fall ablehnen könnte ?
Wie lange dauert i.d.R eine Rückmeldung?
Frage 2 :
Wann ich meine Angabe bei Online Vorfälligkeitentschädigungsrechner kommt die unterstehende Meldung. Könnte richtig so sein ?
"Die Berechnung hat eine negative Vorfälligkeitsentschädigung ergeben. Dies bedeutet, dass das Geldinstitut Ihnen eigentlich diesen Betrag erstatten müsste, weil das Institut durch die vorzeitige Kündigung einen Vorteil in dieser errechneten Höhe hat. Weil es aber keine entsprechenden BGH-Urteile dazu gibt, sehen sich die Institute nicht dazu verpflichtet, den Vorteil an den Kunden weiter zu geben. Es wird vermutlich auch kein BGH-Urteil dazu geben, weil eine Vertragskündigung nicht zum Vorteil des Kundigers werden kann."
Vielen Dank