Ich habe in meinen Mietvertrag folgenden Passus stehen (und auch unterschrieben):
§12 Außenantennen, Gemeinschaftsantennen, Breitbandanschluss
Sofern der Mieter zum Betrieb eines Rundfunk- oder Fernsehgerätes eine Empfangsanlage benötigt ist er verpflichtet, eine vorhandene gemeinschaftliche Empfangsanlage (Gemeinschaftsantenne, Breitbandanschluss) zu nutzen.
Der Mieter ist verpflichtet, für die gegebene Anschlussmöglichkeit an die gemeinschaftliche Empfangsanlage die anteiligen Betriebskosten zu zahlen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten des Betriebsstroms, der regelmäßigen Prüfung der Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann und etwaige Gebühren.
Nun möchte ich die Nutzung der SAT-Schüssel kündigen (siehe neues TK-Gesetz), weil ich die TV-Nutzung über das Internet gebucht habe. Muss der Vermieter die Kündigung akzeptieren oder kann er trotzdem weiter jeden Monat 10 € für die Schüssel kassieren?