SAT-Schüssel vs. Internet-TV

  • Ich habe in meinen Mietvertrag folgenden Passus stehen (und auch unterschrieben):

    §12 Außenantennen, Gemeinschaftsantennen, Breitbandanschluss

    Sofern der Mieter zum Betrieb eines Rundfunk- oder Fernsehgerätes eine Empfangsanlage benötigt ist er verpflichtet, eine vorhandene gemeinschaftliche Empfangsanlage (Gemeinschaftsantenne, Breitbandanschluss) zu nutzen.

    Der Mieter ist verpflichtet, für die gegebene Anschlussmöglichkeit an die gemeinschaftliche Empfangsanlage die anteiligen Betriebskosten zu zahlen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten des Betriebsstroms, der regelmäßigen Prüfung der Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann und etwaige Gebühren.
    Nun möchte ich die Nutzung der SAT-Schüssel kündigen (siehe neues TK-Gesetz), weil ich die TV-Nutzung über das Internet gebucht habe. Muss der Vermieter die Kündigung akzeptieren oder kann er trotzdem weiter jeden Monat 10 € für die Schüssel kassieren?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Das (neue) TK-Gesetz bezieht sich nach meinem Verständnis auf Telefon- oder Internetverträge. SAT-TV würde nicht darunter fallen.


    Solltest du das sog. "Nebenkostenprivileg" im Hinterkopf haben?! Das bezieht sich auf Kabel-TV-Verträge.

  • Der Passus im Mietvertrag zielt vermutlich darauf ab, dass niemand der Haus mit eigenen (zusätzlichen) Antennen verschandelt.

    IPTV benötigt ja in dem Sinne keine klassische "Empfangsanlage" (und schon gar keine von Außen sichtbare), daher wäre ich auch der Meinung, dass du aussteigen und den Betriebskostenanteil sparen kannst.

  • @lieberjott


    Dieser Passus scheint mir auch eher "allgemein" zu sein. Jedoch wurden vor vielen Jahren auch 'Computer' als Rundfunkempfangsgeräte "definiert".


    Hatte z.B. jahrelang kein TV. Nach der Gesetzesänderung musste ich dann auch, wie mittlerweile wohl die meisten Haushalte, "Rundfunk-"Gebühren bezahlen. M.E. etwas kniffelig das ganze.

  • Die Kosten der hauseigenen Satellitenanlage (insb. Strom, Wartung) musst du auch weiterhin mittragen. Egal ob du diese nutzt oder über das Internet TV schaust. Die Satellitenanlage hat nichts mit der Neuregelung des Nebenkostenprivilegs zu tun.
    In deinem Fall verhält es sich so, als ob dein Haus einen Aufzug oder einen Waschkeller hast. Selbst wenn du beides nicht nutzt, musst du anteilig die Betriebskosten des Aufzugs bzw. den Allgemeinstrom für das Licht des Waschraums bezahlen.

    Anders wäre es, wenn der Vermieter für das Satelliten-TV auch einen Vertrag z.B. für astra HD+ abgeschlossen hat und du diesen über die Nebenkosten bezahlen sollst.

  • Das Nebenkostenprivileg bezog sich nur auf die Weiterreichung der Kabelkosten durch den Vermieter von dessen Sammelvertrag an den Mieter.



    Zu dem Passus, da stehen zwei Punkte drinnen...


    Erstens

    Sofern der Mieter zum Betrieb eines Rundfunk- oder Fernsehgerätes eine Empfangsanlage benötigt ist er verpflichtet, eine vorhandene gemeinschaftliche Empfangsanlage (Gemeinschaftsantenne, Breitbandanschluss) zu nutzen.

    Bedeutet: keine eigene Sat-Antenne


    Zweitens

    Der Mieter ist verpflichtet, für die gegebene Anschlussmöglichkeit an die gemeinschaftliche Empfangsanlage die anteiligen Betriebskosten zu zahlen.

    Bedeutet: für die gegebene AnschlussMÖGLICHKEIT muss gezahlt werden.


    Meiner Meinung nach kommst Du nicht drum herum zu zahlen. Das ist wie mit anderen vermieterseitig angebotenen bzw zur Verfügung gestellten Dinge, die man mitmietet oder deren Kosten man über die Umlagen mit trägt, auch wenn man sie nicht nutzt.

  • Ach, noch ein Edit zu...

    Muss der Vermieter die Kündigung akzeptieren oder kann er trotzdem weiter jeden Monat 10 € für die Schüssel kassieren?


    Pauschalen sind hier meines Wissens nach nicht möglich, sondern nur die Umlage der tatsächlich angefallenen Kosten, d. h. der Vermieter kann zwar eine monatliche Vorauszahlung als Teil der Nebenkostenvorauszahlung (oder auch als separate Vorauszahlung) verlangen, darf aber nur die tatsächlichen Kosten abrechnen. Der Betriebsstrom sollte also eigentlich im Allgemeinstrom bereits enthaltenen sein und für die Wartung & Co. müsste es abrechenbare Rechnungen geben.

  • Ich habe in meinen Mietvertrag folgenden Passus stehen (und auch unterschrieben):


    §12 Außenantennen, Gemeinschaftsantennen, Breitbandanschluss

    Sofern der Mieter zum Betrieb eines Rundfunk- oder Fernsehgerätes eine Empfangsanlage benötigt ist er verpflichtet, eine vorhandene gemeinschaftliche Empfangsanlage (Gemeinschaftsantenne, Breitbandanschluss) zu nutzen.

    Du brauchst nunmehr keine Empfangsanlage mehr, also mußt Du die vorhandene gemeinschaftliche Empfangsanlage auch nicht mehr nutzen.

    Der Mieter ist verpflichtet, für die gegebene Anschlussmöglichkeit an die gemeinschaftliche Empfangsanlage die anteiligen Betriebskosten zu zahlen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten des Betriebsstroms, der regelmäßigen Prüfung der Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann und etwaige Gebühren.

    Das heißt in meinen Augen des juristischen Laien: Wenn der Hauswirt eine Anschlußmöglichkeit bietet, muß der Mieter die anteiligen Betriebskosten zahlen. In diesem Passus steht von Nutzung nichts, also ist es egal, ob der Mieter diese Möglichkeit nutzt oder nicht.

    Nun möchte ich die Nutzung der SAT-Schüssel kündigen (siehe neues TK-Gesetz), weil ich die TV-Nutzung über das Internet gebucht habe. Muss der Vermieter die Kündigung akzeptieren oder kann er trotzdem weiter jeden Monat 10 € für die Schüssel kassieren?

    Mit dem TK-Gesetz hat das alles nichts zu tun.

    Nein, die 10 € sind nicht ok, prinzipiell müßte der Vermieter die Kosten einzeln abrechnen, und 10 €/m = 120 €/a scheinen mit dafür reichlich bemessen zu sein. Dennoch: Lohnen die 10 €/m den Streit mit dem Vermieter?


    Würdest Du die Wohnung denn behalten, wenn die Kaltmiete 10 € höher wäre?

  • Ja, ich würde die Wohnung behalten, auch wenn der Vermieter die Miete um 10 € erhöhen würde. Insgesamt 9 Parteien wohnen in dem Haus, davon kassiert der Vermieter jeden Monat ca. 15 € - 20 € für die SAT-Schüssel (=180 - 240 €/Jahr).

  • Also meiner Meinung nach gilt das Nebenkostenprivilig auch für Sat-Anlagen.


    Zitat

    Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren abgeschafft

    Vermieter dürfen ab Juli 2024 bzw. bei Anlagen, die ab dem 1.12.2021 errichtet wurden, nicht mehr wie bisher die Kosten für TV-Kabelverträge auf die Mieter umlegen. Betroffen sind auch Gemeinschafts-Antennenanlagen.

    Umgelegt werden können dann nur noch die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie bei Glasfaseranschluss das Bereitstellungsentgelt gemäß § 72 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes.

    Quelle: https://www.anwaltonline.com/m…ter-und-vermieter-duerfen


    Demnach dürften für '24 nur noch 6 Monate pauschal abgerechnet werden und nur noch Strom und Prüfung umgelegt werden.


    PS: Ich werde aus Deinen Zahlen nicht schlau. Ursprünglich schreibst Du 10 Eur pro Monat und Partei, im letzten Post von 15-20 Eur und insgesamt von 200 Eur / Jahr (das wären dann 1,85 Eur)

  • Ja, ich würde die Wohnung behalten, auch wenn der Vermieter die Miete um 10 € erhöhen würde.

    Dann hast Du ja Deine Antwort.

    Insgesamt 9 Parteien wohnen in dem Haus, davon kassiert der Vermieter jeden Monat ca. 15 € - 20 € für die SAT-Schüssel (=180 - 240 €/Jahr).

    Das ist ganz schön viel - und für uns eine neue Information.

    In Deinem Vorposting hatte ich den Eindruck, der Vermieter rechnete eine Pauschale ab.


    Schreib Deinen Vermieter doch an!


    Ich kann mir übrigns nicht vorstellen, daß eine Sat-Anlage in einem Mehrfamilienhaus im Jahr 200 x 9 Parteien = 1800 € Kosten verursacht. Wenn der Vermieter das aber doch abrechnet, profitiert er vermutlich selbst davon, quasi als Mieterhöhung durch die Hintertür.

  • Also meiner Meinung nach gilt das Nebenkostenprivilig auch für Sat-Anlagen.

    Das Nebenkostenprivileg galt noch nie für Sat-Anlagen und auch durften schon immer nur Betriebskosten umgelegt werden. Pauschalen waren nicht zulässig. Für die erstmalige Anschaffung durfte aber eine Modernisierungsmieterhöhung gemacht werden, was natürlich aufwendig war.

    Dass viele Vermieter einfach so stattdessen Pauschalen einführen konnten, ist der Unwissenheit der Mieter geschuldet und der Tatsache, dass der Vermieter meist erst auf Wunsch der Mieter tätig wurde, da die Anlagen für MFH früher sauteuer waren.

  • Schon irgendwie frech für den Satellitenempfang von jedem Mieter 10 € zu verlangen.

    Die Satanlage verursacht nach den Anschaffungskosten und Installation genau NULL weitere Kosten. Für die 1800 Euro kann der Vermieter jedes Jahr eine neue Anlage kaufen und lacht sich danach trotzdem in den Schlaf.

  • Warum jetzt Internet?
    Sat ist besser als Internet.
    Nein, Internet-TV hat auch keinen Vorteil bezüglich Aufnehmen etc..
    Mit einem Linux-Sat-Receiver (Enigma2 auf Geräten verschiedenster Hersteller) kann man so viele Sender zugleich aufnehmen wie man will (sofern die 2, 3 oder 4 Tuner dafür reichen), kann per App daheim oder über Internet auch aus dem Urlaub weltweit Live-TV aus Deutschland sehen. Und das auch zugleich auf dem TV, Smartphone und PC, auch Sender die verschlüsselt sind (mit einer Karte).
    Kann darüber Aufnahmen einstellen und streamen etc..
    Kann die Aufnahmen im Heimnetzwerk auch herunterladen und bearbeiten...
    Mehr als es Internet-TV mit den Restriktionen wie Nichtzugriff auf die Datei, evtl. automatischer Löschung nach X Tagen oder Wochen, Verbot die Werbung in Aufnahmen zu überspringen etc. hat.
    Ja, HD+ hat auch diese Restriktionen, aber diese Linux-Receiver haben keine HD+-Lizenz.
    Die ignorieren diese "Flags" ala "du darfst das nicht aufnehmen" oder "das löschen wir nach 7 Tagen" etc. einfach.
    Und ja, das ist legal.


    Pauschale €10 (später sind es dann €15-€20) scheint mir eher ein Gewinn für den als Kostendeckung zu sein.
    Und dass er da auch die Stromkosten erwähnt, die er vermutlich nicht beim Hausstrom abzieht, könnten ihm zum Problem werden, wenn da jemand rechtlich gegen vorgeht.
    Davon abgesehen scheint er ja zu vermitteln die €10 wären nur Kostendeckung, aber die kann bei einer einmal installierten Anlage wohl nicht so hoch sein.
    Und ob die überhaupt "gewartet" wird, darf man bezweifeln.
    Ich installiere immer wieder mal Sat-Antennen plus Multischalter etc..
    Das sind einmalige Kosten.

    Für die Hardware für einen Haushalt mit 4 Kabeln (z.B. 2x2, heute hat man in jedem Empfänger oft 2 Tuner) geht das unter €50 inkl. Receiver und Schüssel plus Quad-LNB, wenn man günstige Angebote wahr nimmt.
    Es endete auch schon mal ein Multischalter mit 32 Ausgängen für ein Euro.

    Gibt es wenigstens eine besondere Leistung wie zusätzliches britisches TV/Radio über Astra 2 28,2°E?
    Denn das bekommt man nicht über Internet.
    Serien, Filme, Shows, Spartenkanäle für Musik der 60er, 70er, 80er, 90er, alten Filmen, Horror, Comedy, US-Serien, US-Krimis etc..
    Alles kostenlos frei empfangbar.
    Und nur in der westlichen Hälfte von Deutschland mit einer normal großen Schüssel (bis 1m) empfangbar. Auch auf der gleichen Schüssel wie Astra 1 19,2°E für die Deutschen Sender.

    Als Vermieter hätte ich vermutlich ein schlechtes Gewissen da überhaupt etwas für zu verlangen. Außer man bietet es ganz klar als eigene Dienstleistung gesondert an.
    Dann wäre aber zu klären, ob man dafür irgendwelche Gebühren zahlen muss.
    Denn man ist evtl. vergleichbar mit einem Kabel-TV-Anbieter.
    Und der Mieter hier macht genau das.
    Evtl. einfach mal bei SES Astra und den TV-Sendern anfragen ob der damit ein Geschäft machen darf...

    Und wenn es wie es sein sollte mehr Wohnungen als Wohnungssuchende gäbe, wäre das wohl auch so.
    Der Staat sollte hochwertigen Wohnraum zu Selbstkosten anbieten.
    Das könnten auch moderne Plattenbauten sein, die technisch auf dem höchsten Stand sind.
    Günstiges Gigabit-Internet (Gewerbeanschluss durch die Mieter geteilt evtl. €20 statt den €90 bei GF Deutschland oder über Vodafone €67), Sat-TV mit Astra 19,2°E (Deutsche Sender), Astra 2 28,2°E (Britische Sender), 42,0°E (Türkische Sender), Hotbird 13,0°E (Osteuropa).
    Das wären Vier. Normale Multischalter haben maximal 4 Satelliten.
    Es gibt aber auch einen für €280 mit 5 Positionen. Da könnte man noch 39,0°E für Hellas-Sat für griechisches TV, oder aktuell wohl auch Amos 4,8°E für ukrainisches TV nehmen.
    Oder 7 Satelliten für €319. Z.B. noch Eutelsat 16,0°E und eine weitere nehmen.
    Und bei den 32 Eingängen für 8 Satelliten für €400 wüsste ich jetzt auch nicht welche Satelliten ich da nähme.
    Aber es ließe sich auch auf Wünsche einzelner Mieter eingehen.
    Mit einer einmal installierten Doppelreflektion-Antenne wie Wavefrontier kostet dass auch nur einen weiteren LNB für €10-€15 inkl. Porto und ein paar Meter Kabel...
    Weiter in dem Haus, Abfallentsorgung für Restmüll, Biomüll, Gelben Müll und Pappe auf allen Etagen (bei langen Gängen auch mehrere) per Klappe. Biomüll wenn möglich auch mit der Möglichkeit einen Küchenabfallzerkleinerer zu nutzen. Wenn die Stadt zickt (KAZ sind laut einer Doktorarbeit umweltfreundlicher, weil keine LKW-Abholung und keine Säcke mit Nährstoffen im Klärwerk nötig), könnte das Haus extra Leitungen nur für die Küchenspüle haben, und der Wasser-Brei wird gefiltert, und die Feststoffe gesondert in den Biomüll geleitet. Theoretisch müsste das Zeug auch vor Ort gepresst und mit etwas Heizungswärme getrocknet als Brennstoff für die Heizung genutzt werden können.


    Wenn ich es in einem theoretischen eigenen Mietshaus selbst installiere würde, günstige Teile nähme und 8 Parteien mit je 4 Kabeln und 4 Satelliten versorge, und mit großzügig 2x 500m Kabel für €240 rechne, sind das evtl. €500 für 8 Wohnungen mit je vier Kabeln (theoretisch reichen auch 2).
    Nehme ich von allen 8 Parteien jeden Monat €10, sind das €960/Jahr.
    Bei den auch genannten €20 und 9 Parteien sind das €2160.
    Da ist man also schon nach einem Jahr abbezahlt.
    Und da muss auch niemand "warten" kommen.
    Bei einem Euro wären es noch €108 pro Jahr, und das wäre nicht wenig, und weit über den evtl. durch Defekt irgendwann anfallenden Ersatzkosten.
    Wenn der Multischalter einer ohne Netzstromkosten ist, kann man den auch nicht berechnen.
    Früher gab es die nur von Jultec etc. teuer, aber heute auch von billigeren Anbietern.
    Das sind keine Wundergeräte mit "Freier Energie", die nutzen einfach die Energie die durch die Kabel der Mieter kommen. So wie es auch bei LNB-Einsatz ohne Multischalter der Fall ist. Die Satreceiver der Mieter liefern den Strom.
    Was den Strombedarf auch gerecht verteilt.

  • Die zentrale Frage dürfte hier doch sein, ob eine Sat-Anlage unter das Nebenkostenprivileg fällt oder nicht..


    Wenn selbst so ein Immobilienverband (https://ivd.net/bundesverband/…gkeit-des-tv-anschlusses/) folgendes schreibt

    "Gemeinschaftliche Sat-Anlagen sind nach dem neuen Gesetz auch nicht mehr über die Betriebskosten auf die Mieter umlegbar."
    ... dann dürfte Maria-het aus den Kosten rauskommen.

    Davon abgesehen halte ich es für mehr als fraglich, dass eine Satellitenschüssel 12 Monate * 10 Euro * 9 Parteien im Haus = 1080 € jährlich kosten soll. Die kostet in der Anschaffung vielleicht diesen Betrag und 50 Jahre später, wenn sie ersetzt wird, nochmal diesen Betrag. Ich wüsste auch nicht, worin eine Wartung einer Sat-Schüssel bestehen könnte.


    edit:
    Ich lese im weiteren Verlauf, dass es um 15-20 € monatlich geht. Also sind wir bei über 2000 € jährlich, was ich noch unangemessener finde.

  • Die zentrale Frage dürfte hier doch sein, ob eine Sat-Anlage unter das Nebenkostenprivileg fällt oder nicht.

    Fällt sie bekanntermaßen nicht.

    Davon abgesehen halte ich es für mehr als fraglich, dass eine Satellitenschüssel 12 Monate * 10 Euro * 9 Parteien im Haus = 1080 € jährlich kosten soll. Die kostet in der Anschaffung vielleicht diesen Betrag und 50 Jahre später, wenn sie ersetzt wird, nochmal diesen Betrag. Ich wüsste auch nicht, worin eine Wartung einer Sat-Schüssel bestehen könnte.

    Ich habe den Eindruck, daß der Hauswirt mit seiner Berechnung ein Geschäft macht, das die Mieter bisher akzeptiert haben. Unsere Threadstarterin kann ja noch nicht einmal genau sagen, was der Hauswirt dafür berechnet. Also liegt der Betrag unter der Wahrnehmungsschwelle.


    Das kann man als Mieter wegzudiskutieren versuchen oder man kann es unter der obigen Prämisse hinnehmen ("Würde ich die Wohnung behalten wollen, wenn dieser Betrag Teil der Kaltmiete wäre und nicht Teil der Nebenkosten?")

  • Pauschalen für sat Anlagen waren schon vorher unzulässig.

    Es dürfen wenn überhaupt nur die tatsächlichen Kosten umgelegt werden.


    Bsp. Eine jährliche Prüfung/Neuausrichtung, Instandsetzung und geg. Verbrauchter Strom der Anlage.