Frage Quellensteuer & Vorabpauschale

  • Hallo zusammen,


    wollte man nachfragen ob die zwei Themen bei mir richtig laufen oder ob ich Fehler begehe. 1000€ Freistellung bei Flatex ist eingerichtet.


    1. Quellensteuer bei Ertragsausschüttung

    Ich habe zu dem Thema in der Vergangenheit gar nichts gemacht. Muss ich bei Steuererklärung oder dergleichen etwas angeben bzw. ist mir dadurch Geld verloren gegangen da ich nichts angegeben habe? Im Anhang mal drei Ertragsausschüttungen aus meinem Depot mit 3 verschiedenen Ländern.


    Kann ich mir die 15% gezahlte Quellensteuer zurückholen? Oder passt alles und nichts weiter zu beachten?


    2. Vorabpauschale

    Die Vorabpauschale wird immer im Januar fürs Vorjahr einbezogen. Im Anhang die Rechnung eines ETF von 23/24. Kann ich mit dem Dreisatz die Belastung für den Januar ausrechnen? Ungefähr 0,73€ pro Anteil (120/163), werde mit 235 Anteilen das Jahr schließen also im Januar die Belastung von ca. 171€ auf dem Verrechnungskonto?


    Ist die Rechnung so richtig? Der Freistellungsauftrag startet ja dann frisch mit welchem Wert wird der belastet? Verstehe noch nicht so ganz was genau an Cash rausfliest im Januar und welcher Wert im Freistellungsauftrag eingebucht wird...



    Danke

  • Es gibt bei Flatex einen Freistellungsauftrag in Höhe von € 1.000,00. Mit diesem Freibetrag werden Zinsen, Dividenden, die Vorabpauschale und mögliche Kursgewinne bei einem Verkauf verrechnet.
    Wenn in einem Kalenderjahr mehr als € 1.000,00 Kapitalerträge entstehen, dann wird Flatex von dem Betrag, der die € 1.000,00 übersteigt, Kapitalertragsteuern (25%) zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5% gerechnet auf den Betrag der Kapitalertragsteuer) und eventuell noch Kirchensteuer abziehen.


    Bei ausländischen Werten (hier z.B. U.S.A.) zieht der amerikanische Fiskus 15 % Quellensteuer ab. Diese Quellensteuer wird hier in Deutschland auf die bei uns in Deutschland fällige Kapitalertragsteuer angerechnet.
    Beispiel: vereinfacht dargestellt:
    Dividende € 100,00

    amerikanische Quellensteuer € 15,00
    deutsche Kapitalertragsteuer € 10,00
    der gesamte Steuerabzug ist also nicht höher, als wenn du eine Dividende auf eine deutsche Aktie bekommst.

    Wenn deine Kapitalerträge im Kalenderjahr mehr als € 1.000,00 betragen, dann solltest du sie in deiner Steuererklärung angeben. Die Quellensteuer wird in Deutschland auf die Steuerschuld angerechnet.
    Sind deine gesamten Kapitalerträge geringer als € 1.000,00, dann verfallen die gezahlten Quellensteuern leider.


    Vorabpauschale:
    Bei thesaurierenden Fonds gibt es seit 2018 auf die Erträge eine Vorabpauschale. Die Höhe wird nach einer Formel berechnet, die man hier jetzt nicht in zwei Sätzen beschreiben kann, nur soviel: Der Wert ändert sich jedes Kalenderjahr.


    Die Vorabpauschale ist vereinfacht ausgedrückt ein Wert, der ebenfalls mit der Kapitalertragsteuer zu versteuern ist.
    In deinem Beispiel beträgt die Vorabpauschale € 172,00. Dieser Betrag wird zunächst um 30% auf € 120,00 vermindert. Dieser Betrag ist jetzt steuerpflichtig und wurde auf deinen Freibetrag angerechnet.
    Um das ganze Verfahren (Erträge thesaurierende Fonds - Vorabpauschale - Teilfreistellung etc.) zu verstehen gibt es bei Finanztip Erläuterungen und Videos.
    Es ist nicht einfach .....

  • Danke dir.


    Ich habe in Vergangenheit immer geschaut das ich die 1000€ bzw. 2000€ jedes Jahr ausreize durch Vorabpauschale/Dividenden und Aktienverkäufe. Darüber sein werde ich erst in einigen Jahren wenn die Summe aus Vorabpauschale + Dividenden das übersteigt. Dann werden ich das bei der Steuererklärung angeben.


    Zur Vorabpauschale. Ich habe verstanden das der frische Freistellungsauftrag 120€ angerechnet wird aber fließt an Cash nichts? Man liest immer man muss genug Geld auf dem Verrechnungskonto haben. Was wird an Cash abgezogen im Januar?


    Ja ich lese mich schon seit einigen Tagen in das Thema ein, aber ich finde es auch nicht einfach... :|


  • Wenn deine Kapitalerträge im Kalenderjahr mehr als € 1.000,00 betragen, dann solltest du sie in deiner Steuererklärung angeben. Die Quellensteuer wird in Deutschland auf die Steuerschuld angerechnet.

    DAS ist ja gerade überflüssig. Deshalb gibt es doch die Kapitalertragsteuer.

    Meine Bank wickelt die US-Dividenden so ab, wie du es beschreibst.

    Somit bringt das Ausfüllen der Anlage nichts, wenn der Freistellungsauftrag ausgeschöpft wurde.

    Ausnahme ist, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt.

  • DAS ist ja gerade überflüssig. Deshalb gibt es doch die Kapitalertragsteuer.

    Meine Bank wickelt die US-Dividenden so ab, wie du es beschreibst.

    Somit bringt das Ausfüllen der Anlage nichts, wenn der Freistellungsauftrag ausgeschöpft wurde.

    Ausnahme ist, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt.

    Ja und nein,


    in dem oben angeführten Fall sind ausländische Quellensteuern einbehalten worden, die bisher nicht mit der Kapitalsteuer verrechnet wurden, weil der Freistellungsauftrag (noch) ausgereicht hatte.

    Sofern weiteren Dividendeneinnahmen (inländische Dividenden) oder Zinseinkünfte vorhanden sind, und dadurch die € 1.000 Grenze überschritten wird, wäre die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer nur über die Steuererklärung möglich.

  • Zur Vorabpauschale. Ich habe verstanden das der frische Freistellungsauftrag 120€ angerechnet wird aber fließt an Cash nichts? Man liest immer man muss genug Geld auf dem Verrechnungskonto haben. Was wird an Cash abgezogen im Januar?

    Solange die Vorabpauschale betragsmäßig in deinen Freistellungsauftrag "hineinpasst", musst du nichts zahlen - das ist auch in deinem Fall nicht passiert.

    Eine "echte" Belastung gibt es nur, wenn dein Freibetrag nicht ausreicht oder keiner gestellt wurde. Dann würden in der Tat die Steuern zulasten des cash Kontos einbehalten, in dem von dir dargestellten Fall wären es 25% auf € 120,00 + Soli+ eventueller Kirchensteuer.

  • Wenn die ausländische Quellensteuer nicht angerechnet wurde, weil man sich innerhalb des Freistellungsauftrags befand, dann wandern diese abgezogenen anrechenbaren Quellensteuern zunächst in den Quellensteuertopf. Von dort aus erfolgt (bei der selben Bank) auch noch später im Jahr eine Anrechnung, falls es dann (später) zum Überschreiten des Freistellungsauftrages kommt und deutsche Steuer gezahlt würde.


    Sollte bis zum Jahresende keine Anrechnung erfolgen (weil Freistellungsauftrag nicht überschritten), dann wird diese anrechenbare und noch nicht angerechnete ausländische Quellensteuer automatisch bescheinigt und der Topf bei der Bank genullt.

    Dann kann dieser Bescheinigung nur noch via Steuererklärung eine Anrechnung erfolgen, wenn man von woanders noch Erträge hat, von denen in dem Jahr Abgeltungssteuer abgezogen wurde (zB andere deutsche Bank ohne Freistellungsauftrag) oder noch abgezogen wird (zB ausländische Kapitalerträge).

    Sollte dies nicht möglich sein, dann verfällt die noch nicht angerechnete ausländische Quellensteuer zum Jahresende, d.h. sie kann nicht ins Folgejahr vorgetragen werden, im Gegensatz zu den anderen (Verlust-)Töpfen.

  • Wenn die ausländische Quellensteuer nicht angerechnet wurde, weil man sich innerhalb des Freistellungsauftrags befand, dann wandern diese abgezogenen anrechenbaren Quellensteuern zunächst in den Quellensteuertopf. Von dort aus erfolgt (bei der selben Bank) auch noch später im Jahr eine Anrechnung, falls es dann (später) zum Überschreiten des Freistellungsauftrages kommt und deutsche Steuer gezahlt würde.


    Sollte bis zum Jahresende keine Anrechnung erfolgen (weil Freistellungsauftrag nicht überschritten), dann wird diese anrechenbare und noch nicht angerechnete ausländische Quellensteuer automatisch bescheinigt und der Topf bei der Bank genullt.

    Dann kann dieser Bescheinigung nur noch via Steuererklärung eine Anrechnung erfolgen, wenn man von woanders noch Erträge hat, von denen in dem Jahr Abgeltungssteuer abgezogen wurde (zB andere deutsche Bank ohne Freistellungsauftrag) oder noch abgezogen wird (zB ausländische Kapitalerträge).

    Sollte dies nicht möglich sein, dann verfällt die noch nicht angerechnete ausländische Quellensteuer zum Jahresende, d.h. sie kann nicht ins Folgejahr vorgetragen werden, im Gegensatz zu den anderen (Verlust-)Töpfen.

    Danke für diese gute Zusammenstellung.

    US-Dividenden sind z.B. nicht ideal für AnlegerInnen die insgesamt unter 1000 Euro im Jahr landen…

  • Für Leute, die wenig Kapitalerträge einnehmen, ist es günstig a) einen Freistellungsauftrag zu stellen und b) möglichst alle Papiere in einem Depot zu halten.


    Die US-amerikanische Quellensteuer kann man nicht zurückholen. Sie wird Dir gegen die deutsche Steuerschuld verrechnet, wenn Du deutsche Steuer zahlst. Du zahlst aber keine, weil Du unterhalb des Freibetrags bist, also ist bei Dir die US-Quellensteuer weg.


    Die Berechnung der Steuer auf die Vorabpauschale ist etwas länglich, aber letztlich kein Hexenwerk. Dieses Jahr ist bisher ein gutes Börsenjahr, das vereinfacht die Rechnung. In meinem Depot-xls steht schon, was nächstes Jahr an Steuer auf die Vorabpauschale meiner ETFs fällig wird. Letztlich ist die nötige Rechnung ein Dreisatz, wie richtig von Dir vermutet.

    Wenn deine Kapitalerträge im Kalenderjahr mehr als € 1.000,00 betragen, dann solltest du sie in deiner Steuererklärung angeben.

    Nein, eben das braucht man normalerweise nicht, weil die Bank bei Kapitalerträgen über dem Freibetrag die Abgeltungsteuer automatisch einzieht und die Versteuerung damit dann erledigt ist.


    Nur im Spezialfall ist es notwendig, die Kapitalerträge anzugeben.

    Die Quellensteuer wird in Deutschland auf die Steuerschuld angerechnet.
    Sind deine gesamten Kapitalerträge geringer als € 1.000,00, dann verfallen die gezahlten Quellensteuern leider.

    Du hast die Lage oben richtig dargestellt, aber nicht ganz zu Ende erklärt.


    Angenommen, ein deutscher Anleger bezieht amerikanische Dividenden in der Höhe von 1000 € (also formal in der Höhe des Freibetrags!), so bezahlt er darauf 150 € US-Steuer und keine deutsche Steuer. Formal wären zusätzlich 100 € deutsche Steuer fällig (zusammen dann 25%), aber die wird ihm ja dank Freibetrag erlassen.


    Was passiert nun mit der nächsten Dividende zu wiederum 1000 €? Wiederum behält der US-Fiskus 15%, also 150 € ein. Aber was ist mit der deutschen Steuer?


    Sie betrüge wiederum 100 €, sie wird dem Anleger aber wiederum erlassen, weil der Freibetrag nicht aufgebraucht ist.


    Wie das? Hieß es nicht immer, der Freibetrag betrage nur 1000 € für einen Einzelmenschen? Ja, schon, aber die amerikanische Quellensteuer wird halt angerechnet.


    Du kannst das Beispiel so rechnen: Die amerikanische Quellensteuer bezahlt nach deutschem Recht die 25% Steuer für 600 € Kapitalertrag. Die ersten 1000 € US-Dividenden belasten also den Freibetrag nur mit 400 €, die zweiten 1000 € mit weiteren 400 €. Wenn Du nur US-Dividenden hast, reicht Dein Freibetrag für 2500 € US-Dividenden. Du zahlst darauf 375 € US-Quellensteuer, 250 € deutsche Steuer aber nicht, weil Du den Freibetrag hast. Zusammen sind 375 €+250 € = 625 €, nämlich genau 25% von 2500 €.


    Man kann auch mischen: Hat ein Anleger 1000 € US-Dividenden, so kostet ihn das 150 € US-Steuer, die er nicht zurückbekommt, aber nur 400 € Freibetrag. Er kann somit zusätztlich 600 € deutsche Zinseinnahmen steuerfrei bekommen, zahlt also für insgesamt 1600 € Kapitaleinkünfte keine deutsche Steuer, sondern nur 150 € US-Steuer, nämlich soviel, wie er für 600 € Kapitaleinkünfte an deutscher Steuer zu berappen hätte.


    Nur wer weniger als das an Kapitaleinkünften hat, also insgesamt weniger Steuer zu bezahlen hätte, als der US-Fiskus ihm abgezogen hat, der schaut in die Röhre. Der bekommt sein Steuergeld aus USA nicht zurück. :(


    [Ich habe bis hier den Soli weggelassen und nur mit 25% Quellensteuer gerechnet, damit die Rechnung niicht zu unübersichtlich wird.]



    Das mit der Vorabpauschale geht so:


    Du hast einen thesaurierenden Fonds, und der ist bisher gut gelaufen. Wir wollen mal annehmen, daß er seinen Kurs bis zum Jahresende hält.


    Wenn das so ist, berechnet sich der sog. Basisertrag Deines Fonds IE00B4L5Y983 aus dem Kurs vom 1.1.2024 (nämlich 89,99 €), dem amtlichen Basiszinssatz 2,29% nach folgender Formel:


    89,99 € * 2,29% * 0,7 = 1,44 €/Anteil


    Weil Dein Fonds stärker gestiegen ist als 2,29% * 0,7, ist die Vorabpauschale gleich dem Basisertrag.


    Aufgrund der Teilfreistellung reduziert sich dieser Wert um 30%, also:


    1,44 € * 0,7 = 1,01 €/Anteil


    (Oben Faktor 0,7, unten Faktor 0,7. Die beiden Faktoren haben nichts miteinander zu tun.)

    Die Steuer auf diesen fiktiven Gewinn beträgt dann 26,373% (jetzt mit Soli):


    1,01 € * 26,375% = 27 ct/Anteil.


    Ich überlasse es Dir, diesen Betrag mit Deiner Anzahl von Anteilen zu multiplizieren. Die Zahl wird sich übrigens nicht mehr verändern, solange der echte Kurszuwachs des Fonds oberhalb des Basisertrags bleibt.


    Bei vielen Leuten ist die Vorabpauschale der erste Kapitalertrag des Jahres, das heißt: die Vorabpauschale belastet den Freistellungsauftrag. Nur beim armen McProfit reicht das nicht, der muß echtes Geld für die Steuer auf die Vorabpauschale hinterlegen. :(