Welche Wohnungsversicherungen als Vermieter?

  • Hallo,


    wir vermieten eine möblierte Wohnung in Berlin und haben eine Versicherung (vermietsicher.de), die Schäden, die über drei Monatsmieten hinausgehen, Anwaltskosten im Streitfall und andere damit verbundene Kosten abdeckt. Das Gebäude ist außerdem durch eine Haftpflicht- und eine Feuerversicherung abgedeckt.


    Wir fragen uns, ob wir uns auch gegen Naturkatastrophen versichern sollten (die Wohnung befindet sich in einem Hinterhaus im 3. Stock), und ob es sinnvoll ist, zusätzlich zu unserer Mietversicherung eine Hausratversicherung abzuschließen. Ich glaube, dass Diebstahl wahrscheinlich nicht durch unsere bestehende Versicherung abgedeckt ist, und wir fragen uns auch, ob die Hausratversicherung Schäden durch z. B. Wasserlecks abdecken würde. Wenn nicht, welche andere Versciherung würdet ihr empfehlen?


    Ich danke im Voraus für alle Tipps!

  • Hallo veinar,


    wie schon mimi2023 gefragt hat, sind Sie Eigentümer einer Wohnung in einer WEG oder des gesamten Hauses?


    Haben Sie (bzw. die WEG) wirklich nur eine Feuerversicherung für das Haus; keine Leitungswasserschäden, kein Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel?


    Eine Elementarschadenversicherung ist grundsätzlich zu empfehlen. Nun ist in Berlin der Ausbruch eines Vulkans recht unwahrscheinlich, aber Teile von Berlin liegen im Urstromtal und da sind Überflutungen nicht nur ein theoretisches Risiko.


    Haben Sie eigenen Hausrat in der vermieteten Wohnung – z.B. bei teilmöblierter Vermietung?


    Gruß Pumphut

  • Seid ihr Eigentümer einer einzelnen Wohnung in einer WEG oder der kompletten Immobilie?

    Hallo veinar,


    wie schon mimi2023 gefragt hat, sind Sie Eigentümer einer Wohnung in einer WEG oder des gesamten Hauses?

    Nur eine einzige Wohnung im Haus.

    Haben Sie (bzw. die WEG) wirklich nur eine Feuerversicherung für das Haus; keine Leitungswasserschäden, kein Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel?

    Es sollte eigentlich alle diese sein.


    Haben Sie eigenen Hausrat in der vermieteten Wohnung – z.B. bei teilmöblierter Vermietung

    Die Wohnung ist vollmöbliert.

  • Hallo veinar,


    dass mit der möblierten Wohnung hatte ich überlesen.


    Grundsätzlich ist schon eine Hausratversicherung empfehlenswert, wenn Sie Eigentümer der Möbel sind. Aber: Sie dürften öfters einen Mieterwechsel haben und damit einen hohen Verschleiß der Möbel. Rechnen sich die Kosten für eine Hausratversicherung gegenüber dem Wert der Möbel? Werden die Möbel durch Brand oder Leitungswasserschaden infolge eines Verschuldens des Mieters beschädigt, haben Sie einen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Vermieter – zumindest theoretisch.


    Beispiel: Wenn Sie Möbel für 10k in der Wohnung haben und jährlich wegen Verschleiß 1k für Ersatz aufwenden müssen (und in den Mietpreis einkalkuliert haben) würde ich mir die Hausratversicherung sparen.


    Wenn Sie sich für die Hausratversicherung entscheiden, sollten Sie aber die Fremdnutzung durch den Mieter klar kommunizieren. Außerdem wäre das sog. Quadratmetermodell für Sie wohl nicht geeignet. Vereinbaren Sie eine konkrete Entschädigungssumme.


    Gruß Pumphut

  • Vielen Dank für Ihre Einsicht!


    Ich glaube, ich bin bereits für den Fall versichert, dass die Möbel von den Mietern beschädigt werden, zumindest nach diesem Punkt meiner anderen Versicherung:


    "Wir übernehmen die durch den Mieter entstandenen Sachschäden an dem vermietete Eigentum. Die Selbstbeteiligung beträgt für die Sachversicherung drei Monatskaltmieten je Schadensfall."


    Ich mache mir eher Sorgen über Situationen, in denen nicht der Mieter schuld ist, z. B. wenn ein Leck aufgrund eines Rohrbruchs auftritt und dadurch ein erheblicher Schaden in meiner Wohnung und auch bei den Nachbarn entsteht.

    Wie kann ich mich vor solchen Ereignissen absichern?

  • den Mieter entstandenen Sachschäden an dem vermietete Eigentum. Die Selbstbeteiligung beträgt für die Sachversicherung drei Monatskaltmieten je Schadensfall."


    Normalerweise schließt die WEG für solche Fälle eine so genannte Leitungswasserversicherung ab. Einfach beim Verwalter mal nachhaken, was eigentlich bei den Versicherungen los ist.

    Hallo Tomarcy! Danke für die (schnelle) Nachricht.
    Es gibt schon eine Leitungswasserversicherung, ich wusste aber nicht dass solche Fälle (wie oben geschrieben) damit abgedeckt sind. Als neuer Eigentümer lerne ich immer noch dazu.

    Danke!

  • Hallo veinar,


    bei einem Leitungswasserschaden übernimmt die (hoffentlich vorhandene) Wohngebäudeversicherung mit Leitungswasserschaden der WEG alle Schäden am Gemeinschaftseigentum. Je nach Police, da hilft nur Nachlesen, werden auch einige fest verbaute Gegenstände im Sondereigentum, z.B. Fußbodenbeläge, Waschbecken, Badewannen, mit versichert.


    Für Ihre Möbel müssen Sie für eine umfassende Deckung selbst eine Hausratversicherung abschließen. Die von Ihnen zitierte Deckung ist eine erweiterte Mietsachschadendeckung aus der Haftpflichtversicherung, die im Normalfall auch nur den Zeitwert ersetzt; bitte nachlesen. Auf jeden Fall deckt sie nur einen kleinen Ausschnitt aus dem Gesamtrisiko. Ob die Hausratversicherung sich lohnt, müssen Sie selbst kalkulieren. Es bleibt dann noch die Frage, verspürt der Mieter ein Bedürfnis, seine persönlichen Sachen (Kleidung, Geschirr, Elektronik) abzusichern? Falls ja, sollten Sie die beiden Komponenten in eine Hausratversicherung packen, aber dringender Rat, den Versicherer über die Eigentumsverhältnisse informieren.


    Gruß Pumphut

  • Die von Ihnen zitierte Deckung ist eine erweiterte Mietsachschadendeckung aus der Haftpflichtversicherung, die im Normalfall auch nur den Zeitwert ersetzt; bitte nachlesen. Auf jeden Fall deckt sie nur einen kleinen Ausschnitt aus dem Gesamtrisiko.


    Gruß Pumphut

    Könnten Sie dies bitte näher erläutern?


    Wie ich gelesen habe, deckt sie Schäden ab, die von den Mietern verursacht werden, mit einem Selbstbehalt von 3 kalten Monatsmieten.


    Wie würde die Hausratversicherung dies ergänzen?