Hallo Zusammen,
vorweg: es geht nicht um eine Scheidung, irgendeine andere Art von Konflikt oder eine Rechtsberatung.
Aber hat jemand bereits Erfahrungen zu dem Thema und kann etwas Licht ins Dunkel bringen.
Folgende Konstellation: Ehepaar, glücklich verheiratet, Kinder, Zugewinngemeinschaft und zusammenveranlagt, kein Ehevertrag/Berliner Testament/o.ä.
Ein Partner ist Alleineigentümer einer vermieteten Immobilie. Die Mieteinkünfte gehen auf ein eigens eingerichtetes Konto. Fallen die Mieteinkünfte unter den Zugewinn (bzw. würden sie im Todesfall als solche betrachtet werden) oder gehören sie dem Eigentümer der Immobilie?
Macht es für den Erbfall (der hoffentlich noch in sehr weiter Zukunft liegt) diesbezüglich einen Unterschied, ob die Mieteinkünfte auf ein Einzelkonto oder Gemeinschaftskonto fließen?
Der Hintergrund der Frage ist, dass die Mieteinkünfte aktuell gemischt auf einem Einzelkonto und Gemeinschaftsdepot lagern, die Kontenstruktur entschlackt werden soll und wir nicht unbewusst durch die Kontowahl Tatsachen schaffen wollen.