Zugewinngemeinschaft – Mieteinnahmen bei Alleineigentum

  • Hallo Zusammen,


    vorweg: es geht nicht um eine Scheidung, irgendeine andere Art von Konflikt oder eine Rechtsberatung.
    Aber hat jemand bereits Erfahrungen zu dem Thema und kann etwas Licht ins Dunkel bringen.


    Folgende Konstellation: Ehepaar, glücklich verheiratet, Kinder, Zugewinngemeinschaft und zusammenveranlagt, kein Ehevertrag/Berliner Testament/o.ä.
    Ein Partner ist Alleineigentümer einer vermieteten Immobilie. Die Mieteinkünfte gehen auf ein eigens eingerichtetes Konto. Fallen die Mieteinkünfte unter den Zugewinn (bzw. würden sie im Todesfall als solche betrachtet werden) oder gehören sie dem Eigentümer der Immobilie?

    Macht es für den Erbfall (der hoffentlich noch in sehr weiter Zukunft liegt) diesbezüglich einen Unterschied, ob die Mieteinkünfte auf ein Einzelkonto oder Gemeinschaftskonto fließen?


    Der Hintergrund der Frage ist, dass die Mieteinkünfte aktuell gemischt auf einem Einzelkonto und Gemeinschaftsdepot lagern, die Kontenstruktur entschlackt werden soll und wir nicht unbewusst durch die Kontowahl Tatsachen schaffen wollen.

  • Hallo Amnesty,


    ganz einfach, da die Immobilie im Alleineigentum ist, sind es die Mieteinnahmen auch – aber auch die Kosten. Es ist deshalb sinnvoll, alle Geldbewegungen zu der Immobilie über ein Einzelkonto des Immobilienbesitzers abzuwickeln. Bei einem Gemeinschaftskonto kommt der Schenkungsaspekt ins Spiel.


    Bei einer Zugewinngemeinschaft wird im Todesfall eines Ehepartners nur schlicht dessen Vermögen – die Erbmasse – bestimmt. Da fällt natürlich der angelegte Ertrag aus einer Immobilie genauso darunter wie der angelegte Ertrag aus einem Depot. Der Zugewinn wird im Standardfall (Spezialitäten lassen wir einmal weg), pauschal mit 25% der Erbmasse ausgeglichen. Und wenn der Ertrag aus der Immobilie, oder dem Depot oder aus Arbeitseinkommen für die gemeinsame Lebenshaltung verfrühstückt wurde, ist er zum Todeszeitpunkt einfach weg. Da wird nichts zurückgerechnet.


    Soweit mein Laienverständnis.


    Gruß Pumphut

  • Fallen die Mieteinkünfte unter den Zugewinn (bzw. würden sie im Todesfall als solche betrachtet werden) oder gehören sie dem Eigentümer der Immobilie?

    Na beides würde ich mal sagen: Die Mieteinkünfte gehören dem einen Immobilienbesitzer von beiden. Wenn das Geld gespart und nicht in die Immobilie investiert wird, stellt es Vermögen dar, also Zugewinn, der im Fall der Scheidung oder ggf. auch im Todesfall ausgeglichen wird…


    Macht es für den Erbfall (der hoffentlich noch in sehr weiter Zukunft liegt) diesbezüglich einen Unterschied, ob die Mieteinkünfte auf ein Einzelkonto oder Gemeinschaftskonto fließen?

    Ja, das macht es für die Erben immer! Wenn das Geld auf einem Einzelkonto des Verstorbenen liegt, fällt es komplett unter in die Erbmasse, bei einem Gemeinschaftskonto eben nur anteilig (50% bzw. gemäß des Eigentumsanteils).


    I.d.R. gibt es Freigrenzen beim Erbe oder Schenkungen. Je nach Ziel und Zweck kann es Sinn machen, Vermögen auf ein Gemeinschaftskonto zu packen, dass muss man sich aber je nach konkreter Erbsituation überlegen.


    Bin kein Fachanwalt, daher alles unter Vorbehalt! Ansonsten schonmal in die Bücher der Finanztest dazu reingelesen? Ist für solche Fragen (Heirat, Erbe) m.E. eine ganz gute Anlaufstelle…