Hallo!
Meine Partnerin und ich haben seit 2023 die Steuerklasse IV mit Faktor. Muss ich jetzt nach zwei Jahren den Faktor neu berechnen lassen oder passiert das automatisch? Wenn ja wie und wo beantrage ich die Neuberechnung?
Beste Grüße, Bernhard
Hallo!
Meine Partnerin und ich haben seit 2023 die Steuerklasse IV mit Faktor. Muss ich jetzt nach zwei Jahren den Faktor neu berechnen lassen oder passiert das automatisch? Wenn ja wie und wo beantrage ich die Neuberechnung?
Beste Grüße, Bernhard
Das Finanzamt prüft anhand der voraussichtlichen Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit den Faktor. Einfach einen Termin beim Bürgerservice ausmachen.
Einfach einen Termin beim Bürgerservice ausmachen.
Der "Bürgerservice" beim Finanzamt scheint ein hessisches Spezifikum zu sein.
Die hiesigen Finanzbeamten blocken jegliche Anfrage rigoros ab mit dem Hinweis, man möge sich an seinen Steuerberater wenden. Ja, ich weiß, daß Finanzbeamte in bestimmten Dingen eigentlich Auskunft geben müssen. Aber ich habe nichts von einem Hund, den ich zum Jagen tragen muß.
Zur Sache:
Das Bundesfinanzministerium schreibt:
Die Eheleute, Lebenspartner müssen nur einmalig – wie bisher bei der Wahl der Steuerklassenkombination III/V – einen Antrag stellen. Auf Grundlage der Daten aus den elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen wird künftig jährlich automatisiert ein aktueller Faktor für den Lohnsteuerabzug gebildet.
Der Faktor wird also automatisch vom Finanzamt berechnet. Der Steuerbürger muß sich nicht individuell darum kümmern.
Ich meinte natürlich die Fälle wo es wichtige Veränderungen gibt.
Dein Link beschreibt die Situation ab 2030y
Dankeschön für die Antworten!
Ich habe mittlerweile auch meine Bearbeiterin im Finanzamt (Bayern) erwischt.
Ja, Steuerklasse IV mit Faktor ist nur 2 Jahre gültig und muss dann neu beantragt/berechnet werden. Hierfür habe ich unsere Bruttoarbeitslöhne aus dem Jahr 2023 genommen. Das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel gilt aber nur bis einschl. 2024. Auf der Seite des des Bundesfinanzministeriums habe ich erfahren für/ab 2025 gilt: "Für einen Antrag auf Steuerklassenwechsel nutzen Sie bitte den Hauptvordruck und die Anlage Steuerklassenwechsel des Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen."
Nun bin ich mal gespannt ob ich alles richtig gemacht habe.
Danke für die wertvolle Info, die Achim Weißens 2030er-Sicht klarstellt.
Eigentlich unglaublich, dass so eine Änderung in Deutschland etwa sechs Jahre dauert.
Ob allerdings die Union mit ihrem sonderbaren konservativen Steuergeschwätz da überhaupt noch mitzieht?
Vielleicht möchte insbesondere die CSU unbedingt die betonierte Lösung Steuerklasse drei und fünf. Unglaublich, was sich da in manchen Familien seit Jahrzehnten abgespielt hat.
Danke für die wertvolle Info, die Achim Weissens 2030er-Sicht klarstellt.
Dieser Achim Weiss hat von der Seite des Bundesfinanzministeriums zitiert und das Zitat auch kenntlich gemacht. Er hat sich somit die dort dargestellte Sicht des Bundesfinanzministeriums nicht zu eigen gemacht, wie der Jurist sich diesbezüglich auszudrücken pflegt.
Zum Thema Gültigkeit Faktorverfahren kann ich aus Erfahrung folgendes berichten:
Wir haben seit mehreren Jahren Steuerklasse IV/Faktor.
Die läuft tatsächlich - und das finde ich unpraktisch - nach 2 Jahren automatisch ab. Eine Erinnerung vom FA gibt es nicht, musst du selbst auf dem Schirm haben.
Was wir zwar nie probiert haben - was aber möglich sein soll - ist den Faktor auch vor Ablauf der 2 Jahre anpassen zu lassen; sollte sich an den Einkommensverhältnissen etwas verändern. Ob sich am Faktor überhaupt viel ändert, kann du vorab selbst berechnen - z.B. hier
SteuerklassenRechner - Hilfe beim Wechsel der Steuerklasse (Ehepaare)
Die Beantragung der Steuerklasse/Faktorverfahren mache ich über das ELSTER-Portal.
Da kannst du auch deine ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) abrufen. Dann siehst du ob und welcher Faktor hinterlegt ist, und ab wann der gültig ist. Leider zeigt es dir nicht an, wie lange er gültig ist ... da musst du wieder selbst dran denken oder einen Termin im Kalender hinterlegen
PS: Eine Neuberechnung selbst kannst du nicht beantragen. Du beantragt einfach (erneut) die Steuerklasse IV/Faktor - dann wird von FA die Berechnung durchgeführt.
Das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel gilt aber nur bis einschl. 2024.
[...]
Nun bin ich mal gespannt ob ich alles richtig gemacht habe.
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Ich würde sagen: Ja.
Die Steuerklassenänderung auf IV/Faktor gilt immer ab dem nächsten (bzw. übernächsten) Monat nach Antrag und dann 2 Jahre lang - ungeachtet von Jahreswechseln.
Unser Faktor wäre zum 01.01.2025 ebenfalls abgelaufen.
Ich habe auch den 2024er-Antrag stellen müssen, weil es kein anderes Formular gab.
Laut ELStAM wurde der Faktor korrekt ab 01.01.2025 zwischenzeitlich hinterlegt
Hallo zusammen,
habe auch zufällig (nach dem Blick auf meine Bezüge) gesehen, dass dort (trotz 4/4 mit meiner Frau) eine Null (0) eingetragen ist. In 2023 war das wohl eine 0,89 oder so...
Lese dann gestern, dass das Faktor-Verfahren immer wieder explizit beantragt werden muss - was bei gleichen Einkommensverhältnissen nicht effizient ist.
Habe es wg. der Frist 30.11.2024 dann auch gleich mit WISO Steuer erledigt.
Bin gespannt, wie sich das rückwirkend für das Jahr 2024 auswirkt.
Grundsätzlich finde ich 4/4 Faktor in einer Lebensgemeinschaft für beide Partner fairer, weil sich der Besserverdiener nicht rühmen kann, den höheren Nettobeitrag in die Familie einzubringen und der Partner mit dem niedrigeren Einkommen hat seine Wertschätzung schwarz auf weiß in der Gehaltsabrechnung bzw. auf dem Konto.
Einige meiner Freunde wollen das aber nicht und viele Frauen wissen das nicht.
Unter dem Strich bezahlt man ohnehin die gleiche Steuer, nur vermeidet man so Steuernachzahlungen.
habe zufällig (nach dem Blick auf meine Bezüge) gesehen, dass dort (trotz 4/4 mit meiner Frau) eine Null (0) eingetragen ist. In 2023 war das wohl eine 0,89 oder so...
Lese dann gestern, dass das Faktor-Verfahren immer wieder explizit beantragt werden muss - was bei gleichen Einkommensverhältnissen nicht effizient ist.
So what?
Habe es wg. der Frist 30.11.2024 dann auch gleich mit WISO Steuer erledigt.Bin gespannt, wie sich das rückwirkend für das Jahr 2024 auswirkt.
Nicht groß, wenn das Dein Arbeitgeber beim Dezembergehalt überhaupt noch berücksichtigt.
Grundsätzlich finde ich 4/4 Faktor in einer Lebensgemeinschaft für beide Partner fairer, weil sich der Besserverdiener nicht rühmen kann, den höheren Nettobeitrag in die Familie einzubringen, und der Partner mit dem niedrigeren Einkommen hat seine Wertschätzung schwarz auf weiß in der Gehaltsabrechnung bzw. auf dem Konto.
Just das ist das Motiv der feministischen Steuerpolitik.
So what?
Nicht groß, wenn das Dein Arbeitgeber beim Dezembergehalt überhaupt noch berücksichtigt.
Just das ist das Motiv der feministischen Steuerpolitik.
...das hat in der heutigen Zeit nichts mehr mit "feministisch" zu tun, sondern mit Gleichberechtigung. Nicht wenige "Männer" lassen ihre angetrauten Frauen noch nicht einmal auf ein gemeinsames Girokonto drauf, was auch zu Intransparenz der gemeinsamen Kosten führt. Kann jede Ehegemeinschaft machen wie sie will, wir handhaben das offen und fair.
...das hat in der heutigen Zeit nichts mehr mit "feministisch" zu tun, sondern mit Gleichberechtigung
Just das nennt sich heutzutage "feministische Politik".
Schönes Video auch zu diesem Thema
Volker Looman - F.A.Z.-Kongress: Die Liebe und das Geld speziell ab etwa 12:05.
Wir sollten hier kein Fass mit so Zeug aufmachen. Sonst kommen da andere auch mit den „alten weißen Männern“ um die Ecke.
Wir sollten hier kein Fass mit so Zeug aufmachen. Sonst kommen da andere auch mit den „alten weißen Männern“ um die Ecke.
Sollen sie doch!
Dieser Thread beispielsweise ist nicht von einem alten weißen Mann initiiert, sondern von einem jungen weißen Mann. Bei den alten Knackern ist ohnehin Hopfen und Malz verloren, die sind im Oberstübchen bereits erstarrt, dafür haben sie eine begrenzte Restlaufzeit. Viel bedenklicher ist, wenn die jungen weißen Männer prinzipiell genauso drauf sind. Warum fragt die werdende Mutter nicht, sondern der werdende Vater?
Ich habe das verlinkte Video mit großem Vergnügen angeschaut. Die Interviewerin ist eine Frau, nämlich die Abteilungsleiterin Wirtschaft der FAZ. Sie hat ganz bewußt nicht nur den jahrzehntelangen Kolumnisten Looman zum Interview eingeladen, sondern auch seine (mit der FAZ sonst nicht verbundene Ehefrau). Ich habe keinesfalls den Eindruck, daß es ihr am Selbstbewußtsein fehlt, sie hat ja auch ihre erheblichen Meriten errungen. Sie hält sich im Interview zurück, zeigt aber immer wieder durch kluge Zwischenrufe, daß sie sehr wohl dabei ist. Und der alte weiße Mann schreibt in seinen Kolumnen immer mit allergrößter Hochachtung von seiner Frau.
Man könnte ihm Machismus unterstellen, wie so mancher fortschrittlich Gesonnene es geradezu reflexhaft tut. Damit wird man ihm aber nicht gerecht. Er ist Dienstleister und als solcher kundenorientiert, berichtet im Interview allerdings mit erkennbarem Unmut, daß zuviele Frauen sich offenbar freiwillig ihren Ehemännern unterordnen, selbst wenn sie das Geld haben.
Das paßt nicht in die Schablone, auch deswegen finde ich das Video sehenswert.
Habe es wg. der Frist 30.11.2024 dann auch gleich mit WISO Steuer erledigt.
Bin gespannt, wie sich das rückwirkend für das Jahr 2024 auswirkt.
Zurück zum Thema.
Steuerklassenwechsel wirken sich nicht rückwirkend aus. Sie gelten immer für die Zukunft.
Dein Wechelantrag (neuer Faktor) vom November 2024 wird wahrscheinlich erst ab dem Januargehalt 2025 berücksichtigt.
christian13 : Ja, so war es. Nach Antrag mit geschätztem Bruttojahreseinkommen hat sich ein Faktor von ca. 0,9 ergeben, der ab 01.01.2025 greift. 2024 wird also mit der Einkommensteuer korrigiert.