Hallo,
meine Sparkasse hat bei meinem Ratensparvertrag (Vertragsbeginn 24.11.1995) für die Nachberechnung den Referenzzinssatz WU9554 vom Monat Oktober 1995 (6,58 %) und nicht den vom November 1995 (6,35 %) zu Grunde gelegt und mit dem Kundenzins im Startmonat 11.1995 den Quotienten gebildet, an dem sich die jeweiligen Zinssätze während der Vertragslaufzeit ergeben. Damit ergibt sich ein niedrigeres Verhältnis zwischen Kunden- und Referenzzins, was sich negativ für den Kunden auswirkt.
Ist die Festlegung des Referenzzinssatzes aus dem Vormonat der Vertragseröffnung rechtens?
Darf die Sparkasse bei der Neuberechnung der Zinsen für Ratensparverträge die gesamte Laufzeit der Verträge neu gemäß dem Refernzzinssatz berechnen und somit in der Vergangenheit (meist in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit) höhere gezahlte Zinsen zu Lasten der Kunden anpassen/senken und mit zu wenig gezahlten Zinsen verrechnen? Oder dürfen nur die willkürlich zu stark gesenkten Zinsen an die Veränderung des Referenzzinssatzes angepasst werden?
Für Ihre Meinungen und Antworten besten Dank
Norbert