Eine gute Freundin wird Anfang Dezember 45 Jahre alt.
Sie hat Abitur gemacht und dann studiert.
Jetzt haben wir gelesen, dass es vor dem 45. Geburtstag möglich ist, Rentenpunkte nachzukaufen.
Weiß jemand, ob das für die Zeit vom 16. Lebensjahr an gilt? Sie hat zwei Studienabschlüsse gemacht und die maximale Zeit sowieso überschritten. Allerdings wurden während des Studiums auch Kinder geboren.
Scheint ein komplexer Fall zu sein. Die Frage ist nämlich, ob die Kindererziehungszeiten zum Beispiel schon eine Belegung sind und deswegen gar nicht nachgezahlt werden kann..