Betriebliche Altersversicherung/Entgeltumwandlung auszahlen lassen und selbst anlegen?

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für das tolle Forum. Ich habe eine Frage zu meiner betrieblichen Altersvorsorge, welche ich 2014 abgeschlossen habe. Damals bin ich frisch nach Deutschland gekommen und mich leider mit dem Thema finanzen nicht ausgekannt.


    In die Versicherung zahle ich in Form einer Entgeltumwandlung seit Dezember 2014 220€/Monat ein. Einen Zuschuss durch den Arbeitgeber gibt es nicht. Der garantierte Rückkaufswert nach Stornoabschlag ist zum 1.12.2024 23.624,09€. Einbezahlt habe ich 12*10*220=26.400€; würde also ca. 2800€ weniger ausbezahlt bekommen als ich eingezahlt habe.


    Der voraussichtliche Rentenbeginn (mit 67 Jahren) ist bei mir 2057. Sollte ich in die Versicherung bis Dezember 2057 mit 220€/Monat weiter einzahlen, ist ein Rückkaufswert von 152.859,63 bzw. eine monatliche Rente von 421,53€ garantiert. Bis dahin hätte ich 43*12*220=113.520€ einbezahlt, was nach meiner Berechnung einem Zinssatz von 1,328% entspricht. Die Versicherung gibt zwar an, dass die ausbezahlte Rente/Summe je nach Zinsentwicklung höher sein kann, aber wahrscheinlich nicht wesentlich. Was ich nicht verstehe ist, woran sie die Zinsentwicklung fest machen.


    Aktuell überlege ich aufgrund eines Arbeitgeberwechsels, was ich mit der Versicherung anstellen soll. Weiter laufen lassen? Beitragsfrei stellen? Mein Favorit, falls sinnvoll = Auszahlen lassen und anders anlegen?


    Eckdaten zu mir: 34 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder, verdiene seit 2015 über die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung und seit 2020 über die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.


    Am liebsten würde ich die Versicherung auszahlen lassen und in ein ETF stecken, da ich noch mehr als 30 Jahre bis zur Rente habe. Müsste ich Sozialabgaben auf die Auszahlsumme zahlen, auch wenn ich oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdiene? Und wenn ja, wie rechne ich aus, wie viel? Versteuert wird es mit dem persönlichem Steuersatz, nehme ich an? Nach meiner Berechnung würde sich auszahlen und anlegen lohnen, auch wenn ich nach Steuer und Sozialversicherungsbeiträgen nur ca. 50% der Summe anlegen könnte. Habe mit 5% pa Rendite gerechnet (siehe Anhang). Was denkt ihr? Habe ich bei meinen Überlegungen irgendwo einen Fehler gemacht?


    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und sorry für den langen Text.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Martin_Gavac und willkommen im FT Forum.

    Normalerweise rechnet sich eine BAV für den Arbeitnehmer nur wenn der Arbeitgeber mindestens 50% zuschließt. Das ist bei dir nicht der Fall, also hast du einen Verlust-Vertrag am laufen. Du hast bisher einen ordentlichen Verlust gemacht, ich würde reagieren und wenn möglich sofort verkaufen und wie von dir geschrieben die Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen. Ein weltweiter ETF und gut ist, dann hast du alles selber in der Hand. Viel Erfolg!

  • Hallo.


    Wenn Du über den Beitragsbemessungsgrenzen liegst, dann sparst Du durch die Entgeltumwandlung nur Steuern, hast aber auch keine negativen Auswirkungen in Sachen, Kranken- und Arbeitslosengeld oder Rente.

    Bei Auszahlung später würden grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen, es sei denn es liegt Pflichtversicherung vor und die Betriebsrente (bzw. die Summe aller Betriebsrenten) übersteigt nicht 5% der monatlichen Bezugsgrösse, was aktuell 176,75 EUR wären.


    Jetzt kann man natürlich versuchen, diesen Korridor zu treffen, aber das würde nur Sinn ergeben, wenn der Vertrag grundlegend gut ist.

  • Sehe das wie ichbins. Das ist kein sonderlich lukrativer Verlag. 2800 € Verlust ist zwar ärgerlich. (Mit Verlaub, wenn du sogar über der BBG für die RV liegst, hast du ein ordentliches Gehalt und wirst es vermutlich verkraften können)


    Wenn du bis Dez. 2057 etwa 113.520€ eingezahlt hast, wirst du erst nach 20 Jahren das eingezahlte Geld wieder raus haben. Und das ohne Berücksichtigung zu zahlender Steuern.


    Wenn der Rückkaufwert dann bei 152.859€ liegt (Kapital, was du ja angespart hast), ist die Rente von 421€ fast schon ein "Witz".

  • Ich habe eine Frage zu meiner betrieblichen Altersvorsorge, welche ich 2014 abgeschlossen habe. Damals bin ich frisch nach Deutschland gekommen und mich leider mit dem Thema Finanzen nicht ausgekannt.

    Hartmut Walz nennt die betriebliche Altersversorung eine betrübliche Altersversorgung.

    In die Versicherung zahle ich in Form einer Entgeltumwandlung seit Dezember 2014 220€/Monat ein. Einen Zuschuss durch den Arbeitgeber gibt es nicht. Der garantierte Rückkaufswert nach Stornoabschlag ist zum 1.12.2024 23.624,09€. Einbezahlt habe ich 12*10*220=26.400€; würde also ca. 2800€ weniger ausbezahlt bekommen als ich eingezahlt habe.

    Der voraussichtliche Rentenbeginn (mit 67 Jahren) ist bei mir 2057. Sollte ich in die Versicherung bis Dezember 2057 mit 220€/Monat weiter einzahlen, ist ein Rückkaufswert von 152.859,63 bzw. eine monatliche Rente von 421,53€ garantiert. Bis dahin hätte ich 43*12*220=113.520€ einbezahlt, was nach meiner Berechnung einem Zinssatz von 1,328% entspricht.

    Das ist realistisch oder sogar optimistisch.

    Aktuell überlege ich aufgrund eines Arbeitgeberwechsels, was ich mit der Versicherung anstellen soll. Weiter laufen lassen? Beitragsfrei stellen? Mein Favorit, falls sinnvoll = Auszahlen lassen und anders anlegen?

    Diese Entscheidung kann Dir keiner abnehmen.

    Eckdaten zu mir: 34 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder, verdiene seit 2015 über die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung und seit 2020 über die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.

    Am liebsten würde ich die Versicherung auszahlen lassen und in ein ETF stecken, da ich noch mehr als 30 Jahre bis zur Rente habe.

    Geht das in Deinem Fall überhaupt?


    Ich würde die bAV kündigen und auszahlen lassen, so das möglich ist. Was Du machst, ist Deine Sache. :)

  • Vielen Dank für die ausführlichen und schnellen Antworten. Eine Sache blieb für mich noch unklar. Wenn ich mir den Rückkaufwert zum 1.12.2024 auszahlen lasse, muss ich die Sozialversicherungen nachzahlen? Und versteuert wird es nach dem persönlichen Steuersatz? Vielen Dank nochmal!

  • Hallo, gibt es jemanden der bereit wäre meine obengenannte Frage zu beantworten? Es geht um die Ausszahlung des Rückkaufwertes einer bAV. Mein Einkommen liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialversicherung. Muss ich trotzdem im Falle einer Auszahlung des Rückkaufwertes die Sozialabgaben bezahlen? Im Falle einer Verrentung im Alter wäre es so (wenn ich es richtig verstehe). Vielen Dank im Voraus!

  • Ich würde zunächst mal abklären, ob Du die bAV überhaupt so einfach kündigen kannst.

    Normalerweise ist es nämlich nicht möglich eine bAV einfach so zu kündigen. Dann ist nur eine Beitragsfreistellung möglich.


    Das Thema hatten wir gerade in einem anderen Thread. Hier ist eine Kündigung der Direktversicherung wohl möglich.

  • Vielen Dank für die Antwort und für den interessanten Thread. Ja, eine Kündigung ist möglich. Der Kollege im Thread hat genau das gleiche Problem wie ich, so dass ich viel mitnehmen kann, auch was die Besteuerung der Auszahlung bei Kündigung angeht. Vielen Dank an alle, die ihr Wissen teilen!

    Das einzige, was ich bis jetzt leider nicht rauslesen konnte, ist, wie es mit den Beiträgen zur KV/SV/PV/RV bei vorzeitiger Kündigung und Auszahlung ist.