Guten Tag zusammen,
ich brauche euren Rat zu einer etwas komplizierten Situation rund um Zahnzusatzversicherungen und bestehende Zahnabnutzung. Ich hoffe, jemand hat Erfahrung oder kann mir einen Tipp geben, an wen ich mich wenden könnte.
Meine Situation:
Vor etwa 2,5 Jahren war ich bei einem Zahnarzt wegen Abnutzung meiner Zähne, besonders im Unterkiefer. Einige Zähne sind dort durch Reibung stärker abgenutzt, so dass Dentin freiliegt – das passiert bei mir sowohl im Schlaf als auch im Wachzustand (hängt mit Nervosität zusammen). Der Zahnarzt hat mir damals eine Aufbissschiene verschrieben, die aber überhaupt nicht richtig gepasst hat und sehr unangenehm war. Ich habe dann zu einem anderen Zahnarzt gewechselt, der zumindest eine dünne Schicht Kunststoff über das freiliegende Dentin aufgetragen hat, um die Zähne etwas zu schützen. Die Schiene habe ich nur ein paar Mal getragen, und das ist jetzt 2,5 Jahre her. Ich habe mich nun selber etwas umfassender informiert, weil mir nicht klar war wie das sich in die Zukunft hinein entwickeln soll. Die Zähne wachsen ja nicht nach. Die beiden Zahnärzte konnten mir da nicht wirklich weiterhelfen.
Jetzt habe ich mir überlegt, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, und bin auf zwei Tarife gestoßen, die gut bewertet sind:
- Concordia ZahnSorglos (ca. 25 Euro/Monat) (Testsieger Stiftung Warentest, Abschluss mit Schiene möglich): Ab dem vierten Versicherungsjahr keine Begrenzungen mehr für Zahnersatz, Zahnerhalt ist von Anfang an unbegrenzt.
- DFV ZahnSchutz Exklusiv 100 (ca. 35 Euro/Monat) (Testsieger Stiftung Warentest, Abschluss mit Schiene möglich): Ebenfalls keine Wartezeit für Zahnerhalt, und ab dem vierten Jahr auch unbegrenzt für Zahnersatz.
Das wäre jetzt der ideale Zeitpunkt, weil das Kalenderjahr bald wechselt, und ich so direkt ins zweite Jahr käme. Nach zwei Jahren hätte ich die Beitragsbegrenzung hinter mir, und Zahnersatz wäre dann unbegrenzt versichert. Die Frage ist aber, ob ich nicht ohnehin unter Zahnerhalt falle.
Meine Fragen:
- Wie handhaben solche Versicherungen Fälle wie meinen, bei denen Dentin freiliegt, aber bisher keine umfangreichen Behandlungen angeraten wurden?
Ich habe auf einem Vergleichsportal gesehen, dass es für den Concordia-Tarif heißt: „Bestehen oder bestanden innerhalb der letzten 3 Jahre Erkrankungen des Zahnhalteapparates (z.B. Parodontitis, Parodontose) bzw. Zahnschmelzdefekte (Kreidezähne (MMH, MIH))? Nicht anzugeben sind durch Karies oder Zähneknirschen bedingte Zahnschmelzdefekte.“
Bedeutet das, dass Zahnschmelzdefekte durch Zähneknirschen nicht als Vorerkrankung gelten und somit übernommen werden? - Würde eine spätere Behandlung, z.B. hochwertige indirekte Rekonstruktionen mit Lithium-Keramik, übernommen werden, wenn ich die dreimonatige Wartezeit abwarte?
Ich habe gelesen, dass es Spezialkliniken gibt, die speziell auf Zähneknirschen spezialisiert sind, z.B. das CMD-Centrum in Hamburg (Link). In einem ähnlichen Fall (bei mir ist es etwas weniger abgenutzt) (siehe Beispiel hier) wurden die Seitenzähne mit Lithiumsilikat-Keramik und die Frontzähne mit Keramik wieder aufgebaut, um den ursprünglichen Zustand der Zähne wiederherzustellen und sie vor weiterer Abnutzung zu schützen. Aber das dürfte wahrscheinlich extrem teuer sein. Zählt so eine Maßnahme unter Zahnerhalt oder Zahnersatz? - Zählt die Aufbissschiene schon als Hinweis auf eine bestehende Behandlung?
Die Tarife, die ich hier erwähnt habe, scheinen auch für Leute geeignet zu sein, die eine Schiene tragen. Aber könnten spätere Behandlungen für bestehende Abnutzungen des Dentins als nicht versichert gelten? - Wie stelle ich sicher, dass die Versicherung keine Vorerkrankung geltend macht?
Wäre es sinnvoll, jetzt eine Bescheinigung vom Zahnarzt einzuholen, dass keine umfangreichen Maßnahmen angeraten sind? Gibt es dafür bestimmte Formulierungen oder ein standardisiertes Formular, das man nutzen kann? Oder könnte das nachteilig oder ungewöhnlich wirken? - Beratungsstellen und Tipps:
Kennt jemand eine Beratungsstelle, z.B. eine Verbraucherzentrale, die sich mit solchen Fällen auskennt? Ich habe in der Waizmann-Tabelle auch etwas über einen sogenannten Vertragsschutz gelesen, der die Versicherung absichern soll – ist das sinnvoll?
Plan für die nächsten Schritte:
Ich überlege, jetzt die Versicherung abzuschließen, dann die dreimonatige Wartezeit abzuwarten und danach wieder zu einem Zahnarzt zu gehen. Falls es sinnvoll ist, würde ich mir vorher eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass keine umfangreichen Maßnahmen angeraten sind. Aber ich bin unsicher, ob diese Bescheinigung nötig ist. Vielleicht fällt das auch alles unter Zahnerhalt, und ich sollte nach der Wartezeit direkt zu einem Experten gehen.
Kennt sich jemand genauer aus, wie das gehandhabt wird, wo ich mich hinwenden kann, und ob die genannten oder vielleicht andere Versicherungen empfehlenswert sind?