Vermittlungsvorschläge ablehnen während bezahlter Freistellung?

  • Hallo,

    ich habe noch zwei Monate bezahlte Freistellung wegen Firma verkauft, Umstrukturierung. Bin also nur arbeitssuchend gemeldet, nicht arbeitslos und beziehe keine Leistungen.

    Muss ich die Vermittlungsvorschläge dann schon annehmen?

    Was da kommt ist nur Mist, Leiharbeitsfirmen mit unterirdischen Bedingungen. Ich bewerbe mich bei Firmen direkt und kann dies auch nachweisen.

    Hat jemand Erfahrung?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Espe, meine Erfahrungen sind älter und die Gesetze inzwischen etwas anders. Zwei Punkte scheinen aber wichtig:


    Vermittlungsangebote kommen auch schon nach der Arbeitssuchendmeldung. Sind auf den Vermittlungsvorschlägen denn Rechtsfolgebelehrungen? Dann besteht grundsätzlich die Pflicht, sich zu bewerben, ansonsten könnte eine Sperrfrist verhängt werden. (Wenn ein Angebot unzumutbar wäre, mag das im Einzelfall anders sein, aber das ist schwammig, wenn ich da nicht ganz sicher wäre, würde ich eher eine recht schlechte Bewerbung schicken). Wenn keine Rechtsfolgenbelehrung bei den Vermittlungsangeboten dabei ist, besteht grundsätzlich keine Pflicht sich zu bewerben. Ich vermute, dass das selbst dann gelten würde, wenn Du schon eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hättest, in der stünde, dass Du Dich auch auf Vermittlungsangebote bewerben musst, aber da bin ich nicht sicher. Hast Du schon eine unterschrieben? Wenn ja, was steht dazu drin?


    Wichtig ist jedenfalls, dass Du Deine Bewerbungen dokumentierst (Daten aufschreiben, evtl. Kopie machen, und vielleicht noch Notizen für Dich machst, warum Du Dich auf die jeweiligen Vermittlungsvorschläge nicht bewirbst - ich würde auch diese Vorschläge vorsichtshalber aufbewahren). Hier noch 2 Links dazu:

    Keine Sperrzeit, wenn die Arbeitsagentur nicht hinreichend belehrt
    Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für die Dauer einer Sperrzeit, wenn sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer „versicherungswidrig“ verhalten hat,…
    rechtundgewerkschaft.com

    Keine Sperrzeit ohne Belehrung - DGB Rechtsschutz GmbH
    Belehrung über Sperrzeit muss vollständig und verständlich sein, LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 23.6.21 – L 11 AL 95/19.
    www.dgbrechtsschutz.de

  • Hallo Zahlenfreund, danke für die Infos und die Links.

    Ich habe noch keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben.

    Ich habe den Sachbearbeiter beim Arbeitsamt angerufen und mich dort beschwert daß meine private Anschrift ohne Rücksprache weitergegeben wird. Jede Firma und jeder Personalberater würde dafür bestraft. Ob denn für die öffentliche Verwaltung gar keine Datenschutzregeln gelten habe ich ihn gefragt. Seitdem ist Ruhe mit diesen Aktionen.

    Was passiert falls ich nächstes Jahr tatsächlich ALG beantrage werde ich sehen.