Terrassenüberdachung - Durchgangshöhe zu tief - Kosten für Nachbesserung

  • Hallo Mitglieder,



    eine Firma hat mir eine Terrassenüberdachung gebaut. Ich habe nach Fertigstellung das Abnahmeprotokoll unterschrieben und bar bezahlt.



    Später stellte sich heraus, dass Maße nicht eingehalten wurden und die Durchgangshöhe der gesamten Anlage zu tief ist.



    Die Firma hat das auch eingesehen und zugegeben, dass hier zwei Mitarbeiter einen Fehler gemacht haben. Sie möchte nach einem erneuten Aufmaß Termin die Überdachung abbauen und komplett neu aufbauen. Ich soll für diesen Umbau/Neubau 2.450 EUR bezahlen.



    Die Terrassenüberdachung hat mich bisher 8.533 EUR gekostet und ich habe mit eher weniger bis gar keine Umbaukosten gerechnet. Dass ich der Firma die Möglichkeit auf Nachbesserung geben muss, ist mir bewusst und bin damit auch voll einverstanden. Aber das ich nun 5 neue Pfosten und 2 neue Giebeldreiecke bezahlen soll, irritiert mich. Der Fehler liegt nicht auf meiner Seite.



    Bisher liegt mir von der Firma kein schriftliches Angebot vor. Der Betrag von 2.450 EUR ist mir telefonisch mitgeteilt worden und das da kein Verhandlungsspielraum mehr wäre.


    Die Handwerkskammer sieht sich nicht zuständig und hat mich an eine Bauschlichtungsstelle verwiesen. Sollte ich einen Antrag auf Schlichtung stellen, muss der Handwerker diesem zustimmen, wenn nicht wäre nur der Gang zu einem Anwalt gegeben.


    Welche Materialien darf und kann mir die Firma in Rechnung stellen? Was darf so eine Nachbesserung dem Kunden kosten? Welche Argumente kann ich vorbringen, um den Preis evtl. noch zu drücken? Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?


    Besten Dank vorab für zahlreiche Hinweise.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich soll für diesen Umbau/Neubau 2.450 EUR bezahlen.


    Aber das ich nun 5 neue Pfosten und 2 neue Giebeldreiecke bezahlen soll, irritiert mich. Der Fehler liegt nicht auf meiner Seite.

    Sind diese 2450 € nur die Kosten für die Pfosten und Dreiecke oder ist da auch Lohn, Anfahrt und alles mögliche andere drin?

    Wenn sie dir die Kosten für die neuen Pfosten und Dreiecke berechnen (wollen), dann müssen sie m.E. auch die Kosten für die falsch eingebauten Pfosten und Dreiecke gutschreiben. Mit denen fängst du nichts an und hast sie auch nicht bestellt.

  • Hm, ok.


    Ohne die Rechtslage zu kennen, würde ich mit der Position rangehen, bestenfalls die Differenz des Preises der neuen Pfosten/Dreiecke zu den verbauten Teilen zu zahlen.

    Lohn/Anfahrt für den Bau hast du bereits bezahlt.



    Edit - um wie viel passen die Abmessungen nicht?

    (Ich könnte mir vorstellen, dass Baufirmen gewisse Spielräume haben. Eine wirklich zu 100 % gerade Wand habe ich nämlich zB noch nirgends gesehen und das ist wohl in gewissen Grenzen ok.)

  • Durchgangshöhe wurde mit 2,07 m angegeben. Tatsächlich sind es nur 1,88 m. Die Firma hat mir schon bestätigt, dass der Außendienstmitarbeiter falsch gemessen und der Innendienst Werte falsch übernommen hat.

  • Durchgangshöhe wurde mit 2,07 m angegeben. Tatsächlich sind es nur 1,88 m. Die Firma hat mir schon bestätigt, dass der Außendienstmitarbeiter falsch gemessen und der Innendienst Werte falsch übernommen hat.

    Ok, das wäre für mich dann ein Unterschied, ob ich darunter stehen kann oder ob ich den Kopf sehr deutlich einziehen muss ;)

  • Ok, das wäre für mich dann ein Unterschied, ob ich darunter stehen kann oder ob ich den Kopf sehr deutlich einziehen muss ;)

    Dieser dann doch recht offensichtliche Unterschied, hatte den TE nicht davon abgehalten seine Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll zu setzen. :/

  • Hallo HaDi,

    Ich habe nach Fertigstellung das Abnahmeprotokoll unterschrieben und bar bezahlt.

    Da haben Sie sicher keinen guten Tag gehabt.


    Im Baurecht gibt es den Begriff der sog. Sowieso- Kosten. Den Preis, der bei richtiger Ausführung notwendig gewesen wäre, müssen Sie als Differenz zum Preis für die falsche Ausführung bezahlen. Nach Ihrer Schilderung fällt mir nur die Pfostenlänge ein. Das dürfte sich also um wenige hundert Euro handeln. Alle anderen Aufwendungen muss die Baufirma selber tragen.


    Wie bringen Sie die Firma dazu, wenn die doch alle Aufwendungen neu bezahlt haben will? Der wichtigste Punkt; sorgen Sie dafür, dass die Firma das Eingeständnis der Falschplanung Ihnen in Textform oder zumindest unter Zeugen gibt. Wenn Sie das haben, können Sie eine (fast) kostenlose Nachbesserung schriftlich mit Terminsetzung verlangen. Weigert sich die Firma, drohen Sie mit Ersatzvornahme durch eine andere Firma und dem Einklagen der Kosten. Ist natürlich langwierig und aufwändig. Ohne Anwalt werden Sie da nicht auskommen.


    Vielleicht ist das der Ansatzpunkt für einen Kompromiss, man trifft sich bei 500 oder 1.000 Euro. Ihren Anteil verbuchen Sie als Lehrgeld.


    Für die Mitleser: Terrassenüberdachungen neu bauen zu lassen ist in der Regel eine steuerlich absetzbare Handwerkerleistung, man braucht aber sowohl eine Rechnung als auch die unbare Überweisung.


    Gruß Pumphut

  • Eine Firma hat mir eine Terrassenüberdachung gebaut. Ich habe nach Fertigstellung das Abnahmeprotokoll unterschrieben und bar bezahlt.

    ... auf Tatze?


    Beides könnte ein Fehler gewesen sein.


    Wenn Du das Abnahmeprotokoll unterschreibst, akzeptierst Du rechtlich die Leistung.


    Wenn Du eine Handwerkerleistung bar bezahlst (Schwarzarbeit will ich dabei noch nicht einmal unterstellen), bekommst Du keine Steuererstattung auf den Lohn. Dazu mußt Du zwingend unbar zahlen.


    Hast Du denn wenigstens eine ordentliche Rechnung bekommen? Gibt es einen schriftlichen Auftrag oder ist alles mündlich gelaufen?

    Später stellte sich heraus, dass Maße nicht eingehalten wurden und die Durchgangshöhe der gesamten Anlage zu [gering] ist.

    Die Firma hat das auch eingesehen und zugegeben, dass hier zwei Mitarbeiter einen Fehler gemacht haben. Sie möchte nach einem erneuten Aufmaß Termin die Überdachung abbauen und komplett neu aufbauen. Ich soll für diesen Umbau/Neubau 2.450 EUR bezahlen.

    Unter normalen Bedingungen muß die Firma die mangelhafte Leistung natürlich kostenfrei nachbessern.


    Ja, ich weiß auch, daß im Baugewerbe nicht immer normale Bedingungen herrschen.

    Die Terrassenüberdachung hat mich bisher 8.533 EUR gekostet und ich habe mit eher weniger bis gar keine Umbaukosten gerechnet. Dass ich der Firma die Möglichkeit auf Nachbesserung geben muss, ist mir bewusst und bin damit auch voll einverstanden. Aber das ich nun 5 neue Pfosten und 2 neue Giebeldreiecke bezahlen soll, irritiert mich. Der Fehler liegt nicht auf meiner Seite.

    Bisher liegt mir von der Firma kein schriftliches Angebot vor. Der Betrag von 2.450 EUR ist mir telefonisch mitgeteilt worden und das da kein Verhandlungsspielraum mehr wäre.

    Na klar.


    Spätestens ab dem Moment, wo etwas schiefgegangen ist, ist es ratsam, rechtssicher zu agieren. Schon die Mängelrüge hätte ich beweisbar schriftlich erteilt.


    Es paßt ins Bild, daß eine Firma, die bar kassiert, alles informell regeln möchte.


    Egal, was ein Handwerker sonst leistet und kann, seine beste Disziplin ist stets das Abwimmeln berechtiger Ansprüche des Kunden. Diese Tätigkeit hat bei weitem den höchsten Stundenlohn, entsprechend legt sich ein Handwerker dabei ins Zeug.


    Ein schriftliches Angebot für die Mängelbeseitigung braucht es übrigens nicht. Wie sie das machen, ist egal, die Terrassenüberdeckung muß hinterher jedenfalls mängelfrei sein.

    Die Handwerkskammer sieht sich nicht zuständig und hat mich an eine Bauschlichtungsstelle verwiesen. Sollte ich einen Antrag auf Schlichtung stellen, muss der Handwerker diesem zustimmen, wenn nicht wäre nur der Gang zu einem Anwalt gegeben.

    Na klar! Es könnte sinnvoll sein, frühzeitig das Geld für den Rechtsanwalt auszutun.

    Welche Materialien darf und kann mir die Firma in Rechnung stellen? Was darf so eine Nachbesserung dem Kunden kosten? Welche Argumente kann ich vorbringen, um den Preis evtl. noch zu drücken? Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Mängelbeseitigung muß für den Kunden natürlich kostenfrei sein. Fragt sich nur, wie rechtsicher Du bisher agiert hast. Schon Deine Anfrage, wie Du die Kosten für die Mängelbeseitigung drücken könnest, deutet an, daß Du möglicherweise zu Deinem Schaden nicht auf dem richtigen Weg bist.


    Aus der Ferne läßt sich das aber nicht beurteilen.


    Mangelhafte Handwerkerleistungen sind häufig, auch ich habe schon entsprechende Erfahrungen gemacht. Bei mir war meine Gutmütigkeit damals billiger. Lehrgeld halt. Ich gehe jede Wette ein, daß jeder hier, der ein Haus gebaut hat, ähnliche Geschichten berichten kann.

  • Es gab eine ordentliche Rechnung und der Auftrag erfolgte schriftlich. Die Auftragsbestätigung habe ich vor Baubeginn unterschrieben. In dieser Stand eine Durchgangshöhe von 2,07 m. Diese ist aktuell nicht gegeben. Der Aufbau erfolgte in zwei Schritten. Im ersten Schritt war die Durchgangshöhe noch nicht ersichtlich.


    Mit "Kosten drücken" meinte ich eher, dass ich die tatsächlichen Mehrkosten des Materials bezahlen muss. Und nicht die gesamten 5 Pfosten.

  • Es gab eine ordentliche Rechnung und der Auftrag erfolgte schriftlich. Die Auftragsbestätigung habe ich vor Baubeginn unterschrieben.

    Und hast auch ein Doppel davon?

    Wurde die Mängelrüge denn auch schriftlich erteilt?

    Mit "Kosten drücken" meinte ich eher, dass ich die tatsächlichen Mehrkosten des Materials bezahlen muss. Und nicht die gesamten 5 Pfosten.

    Du wirst die Details Deines Problems in einem Forum nicht lösen können. Die Prinzipien habe ich oben schon skizziert, die Details muß man vor Ort klären, wobei es auf Dein Fingerspitzengefühl ankommt, wie Du das tust.


    Ich habe oben schon erwähnt, daß es kein Schaden sein kann, frühzeitig jemand Externes zuzuziehen, beispielsweise einen Rechtsanwalt. Der Handwerker signalisiert ja bereits, daß er aus der Beseitigung des eigenen Fehlers Profit schlagen will.


    Über eine Terrassenüberdachung, an der Du Dir jedes Mal den Kopf anschlägst, ärgerst Du Dich ewig.

  • Ich kann auch nur dazu raten, zum Fachanwalt zu gehen. Eine Erstberatung kostet nicht viel und dann hast du Klarheit für deine konkrete Situation. "Zum Anwalt gehen" bedeutet übrigens nicht automatisch, dass der Anwalt gleich einen teuren Brief an die Firma schreibt und die Sache eskaliert. Wie man weiter am besten vorgeht, entscheidet man nach der Beratung.


    Ich könnte mir vorstellen, dass Baufirmen gewisse Spielräume haben. Eine wirklich zu 100 % gerade Wand habe ich nämlich zB noch nirgends gesehen und das ist wohl in gewissen Grenzen ok.

    Hier bietet sich ein Blick in die DIN 18202 an: https://www.bauindex-online.de…ke/toleranzen-im-hochbau/

    Als Daumenregel kann man sich merken, dass 1-2cm ok sind. Alles darüber hinaus nicht mehr.

  • eine Firma hat mir eine Terrassenüberdachung gebaut. Ich habe nach Fertigstellung das Abnahmeprotokoll unterschrieben und bar bezahlt.


    Die Terrassenüberdachung hat mich bisher 8.533 EUR gekostet ..


    Mein erstes Gefühl wäre, dass Du sehr schlechte Karten hast. Dem Rat, einen Anwalt zu konsultieren, würde ich mich anschließen.


    Wenn Du ein Abnahmeprotokoll unterschreibst und dort keine Mängel vermerkst, hast Du die Leistung eigentlich als vollständig ordnungs- und vertragsgemäß akzeptiert. Jedenfalls, was sichtbare (oder nachmessbare) Mängel angeht. Dass die Terrassenüberdachung nicht 2,07m, sondern nur 1,88, hoch ist, wäre m.E. ein offensichtlich erkennbarer Mangel (gewesen).


    Wenn Du eine als ordnungsgemäß abgenommene Leistung nachträglich wieder verändern möchtest, liegt im Zweifel ein völlig neuer Auftrag für ein neues Werk vor (keine Nachbesserung!), und die Firma wird das natürlich nicht unentgeltlich machen wollen (und muss es auch nicht).


    Wenn eine 8.000 EUR teure Handwerkerleistung bar bezahlt wurde, stellt sich zudem die Frage, ob der Vertrag überhaupt jemals wirksam war. Auch dazu solltest Du evtl. einen Anwalt befragen (so gibt es zB bei Schwarzarbeit überhaupt keine Gewährleistungsrechte, selbst dann nicht, wenn die Überdachung morgen in sich zusammenfallen sollte).

  • Ich habe eine Rechnung erhalten. Es handelt sich nicht um Schwarzarbeit.


    Der Anwalt hat mir gerade auch wenig Hoffnung gemacht, da ich das Abnahmeprotokoll unterschrieben habe. Hätte ich im Protokoll die Höhe sofort bemängelt und das restliche Geld einbehalten, sähe die Sache anders aus.


    Somit werde ich wohl Lehrgeld bezahlen. Wenn es bei den 2.400 EUR für den Umbau bleibt, bin ich wohl noch mal mit einem blauen Auge davon gekommen. Lieber einmal blaues Auge, als ständig dicken Kopf (stoßen)!


    Danke für eure zahlreichen Gedanken.

  • Wenn die Terassenüberdachung parallel zu den Fenstern verläuft und dadurch die innenliegenden Räume vor Überhitzung im Sommer schützt, würde ich zuerst an 35 c EStG (energetische Maßnahmen) denken.

    20 % der Maßnahmekosten werden direkt von der Steuerschuld im EKSt-Bescheid abgezogen, über drei Jahre verteilt, sofern jeweils soviel Steuern bezahlt werden.

    Pro Objekt 200.000 € Maßnahmekosten noch bis zum Jahr 2030 möglich. Heißt 40.000 € Steuerersparnis. Auch für neue Fenster etc, alles in Sachen „energetisch“, auch Wärmeschutz.

    Die Musterbescheinigung (s. Bundesfinanzministerium.de) wird vom Fachbetrieb unterzeichnet.


    Ich würde mit dem Betrieb über 35 c sprechen, alles nochmal neu in Gang bringen, und darüber steuerlich absetzen. Ist zwar über 3 Jahre verteilt, bringt aber bei dem jetztigen Kostenbetrag von über 10 TSD € etwas mehr als die Handwerkerleistungen.


    Haben wir innerhalb einer Gesamtmassnahme so gemacht. Terrasse plus weitere Fenster mit der Überdachung mitgenommen. Kosten waren ähnlich.