Liebes Forum,
in meinem EStB wurde mir leider der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht anerkannt. Grund hierfür: Mein Nochehemann hat sich nach über einem Jahr immer noch nicht umgemeldet. Ich hab es beim Bürgeramt gemeldet, hab mit dem Labo Kontakt gehabt die eine Auszugmitteilung von mir gefordert und erhalten hatten. Bei der Polizei ist es ebenfalls hinterlegt. Mehr kann ich einfach nicht machen, zahle Miete und Co alles alleine und erhalte nur Kindesunterhalt von ihm.
Trotzdem heißt es ich gelte nicht als alleinerziehend weil er bei mir gemeldet ist. Lohnt es sich Einspruch einzulegen? Ich finde das ganze so unfair.
Beste Grüße