NV-Bescheinigung und Elternezit

  • Hallo zusammen,


    ich würde gerne ein Szenario diskturien, das die Themen NVB, Elternezeit und Kapitalerträge umfasst.

    Ein Paar bekommt ihr erstes Kind. Die Mutter bekommt Mutterschaftsgeld zzgl. dem Nettoausgleich vom Arbeitgeber und danach reguläres Elterngeld für insgesamt 1 Jahr (kein Elterngeld+). Die Frau nimmt Elternzeit für 3 Jahre, hat also ab dem ersten Geburtstags des Kindes keine Einkünfte mehr. Allerdings hat die Frau eine größere Summe in der Vergangenheit geerbt, 500k Euro. 386.800 werden auf eine Tagesgeld geparkt mit 3% Verzinsung (Sinnhaftigkeit außen vor, im Beispiel bleibt der Zins gleich). Somit bekommt sie 11.604€ Zinsen pro Jahr, was dem Grundfreibetrag entspricht.

    1. Frage: Wenn die Frau keine NVB hat, dann gilt der Sparerpauschbetrag oder, also 10.604 € müssen versteuert werden?

    Die Frau hat eine NVB benantrag und bewilligt bekommen.

    2. Frage: Nur mit NVB zahlt die Frau auch keine Kapitalertragssteuer / Abgeltungssteuer auf ihre Zinserträge? Heißt man kann auch Schenkungen zwischen Ehepartner nutzen, um Geld in der Form zu verschieben, dass der Wegfall des Einkommens eines Partners zur Reduzierung der Steuer auf Kapitalerträge genutzt werden kann?

    3. Frage: Das Ganze ist nicht über die Einkommensteuer genauso umsetzbar, der NVB hat also wirklich die Funktion, die Kapitalerträge zu reduzieren und nicht nur bei Anfall von Erträgen dafür zu sorgen, dass die Besteuerung zu diesem Zeitpunkt nicht stattfindet (im Prinzip wie bei Steuerklasse 3/5 vs 4/4, die Last ist die selbe, nur der Zeitpunkt der Besteuerung ist anders).

    Danke

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo zusammen,

    gibt es hier keine Erfahrungen mit der NVB und Elternteilen, die komplett die Kinderbetreuung übernehmen? Finde es einen spannenden Ansatz, Steuern auf Kapitalerträge zu sparen.

    Viele Grüße