Ich hatte mich im Frühjahr 2023 von meiner Frau getrennt, nachdem irgendwie jeder weitgehend sein eigenes Leben gelebt hat und ich keinen Sinn mehr darin sah. Meine Ex-Frau ist seitdem arbeitsunfähig, da sie seitdem Depressionen entwickelt hat.
Ich zahle ihr seit September 2023 freiwillig 1300 Euro Unterhalt und das Trennungsjahr ist bereits im Frühjahr 2024 abgelaufen. Da sie mit den Ämtern bzw. Familiengericht hinsichtlich Versorgungsausgleich nicht wirklich zusammengearbeitet hat, zieht sich das ganze bis jetzt. Im Sommer ist ihr außerdem eingefallen, noch einen Scheidungsanwalt für sich zu beauftragen, der bis heute nur möglichen Zugewinnausgleich und Unterhaltsansprüche in 2 Schreiben vom 19. Juli geltend gemacht hat. Ich hatte seitdem weder von meiner Ex-Frau noch von diesem Anwalt irgendetwas Konkretes erhalten.
Nachdem nun mein Scheidungsanwalt vor kurzem verstorben ist, wollte ich das ganze in Eigenregie weiterführen, da meine Ex-Frau nun bereits einen Anwalt genommen hat und ich nicht wirklich das Gefühl hatte, von meinem Anwalt Unterstützung erhalten zu haben.
Ich habe heute endlich ein weiteres Schreiben erhalten. Meine Ex-Frau ist bereit, sich mit mir dahingehend zu einigen, daß ich als Einmalzahlung 60.000 Euro an sie leiste sowie einen nachehelichen Unterhalt von 1600 Euro auf 24 Monate begrenzt. Dies wurde ohne weitere Prüfung von Kontoauszügen so veranschlagt, da ich vor allem seit 2 Jahren relativ gut aufgrund zahlreicher Überstunden und Nachtschichten verdiene (abhängig von der Anzahl der Überstunden 4000-6000 Euro netto) und die Gehaltsabrechnungen dem Anwalt vorliegen. Ich vermute, daß daher der Anwalt diese Beträge so veranschlagt hat, ohne weitere genaue Daten über mein Vermögen zu haben, weil meine Ex-Frau nicht das Maximum fordern möchte.
Es hat zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags ein Gesamt-Vermögen von ca. 700.000 Euro existiert. Abzüglich 50.000 Euro, was bereits vor der Hochzeit vorhanden wäre, hätte meine Ex-Frau damit eigentlich einen Anspruch auf über 300.000 Euro allein an Zugewinnausgleich. Auch, was die Höhe des Unterhalts betrifft, hätte sie weitaus mehr Anspruch als 1600 Euro.
Ich wäre also grundsätzlich bereit, diesen Vorschlag mit der Einmalzahlung und dem nachehelichen Unterhalt anzunehmen.
Weiß jemand, auf welche evtl. Tricks ich bei dem Anwalt meiner Ex-Frau achten sollte? Ich lasse mich wie gesagt anwaltlich nicht vertreten und denke, daß der Vorschlag o.k. wäre, da er weit unter den möglichen Maximal-Forderungen liegen würde und bisher keine Belege gefordert wurden.
Dennoch möchte ich versuchen, zumindest die Einmalzahlung noch etwas zu reduzieren und vielleicht stattdessen den nachehelichen Unterhalt etwas zu verlängern, da dieser unter Umständen steuerlich absetzbar ist.
Gibt es sonst noch irgendwelche Möglichkeiten, dies möglichst geschickt umzusetzen?