Vergleich bei Scheidung

  • Ich hatte mich im Frühjahr 2023 von meiner Frau getrennt, nachdem irgendwie jeder weitgehend sein eigenes Leben gelebt hat und ich keinen Sinn mehr darin sah. Meine Ex-Frau ist seitdem arbeitsunfähig, da sie seitdem Depressionen entwickelt hat.


    Ich zahle ihr seit September 2023 freiwillig 1300 Euro Unterhalt und das Trennungsjahr ist bereits im Frühjahr 2024 abgelaufen. Da sie mit den Ämtern bzw. Familiengericht hinsichtlich Versorgungsausgleich nicht wirklich zusammengearbeitet hat, zieht sich das ganze bis jetzt. Im Sommer ist ihr außerdem eingefallen, noch einen Scheidungsanwalt für sich zu beauftragen, der bis heute nur möglichen Zugewinnausgleich und Unterhaltsansprüche in 2 Schreiben vom 19. Juli geltend gemacht hat. Ich hatte seitdem weder von meiner Ex-Frau noch von diesem Anwalt irgendetwas Konkretes erhalten.


    Nachdem nun mein Scheidungsanwalt vor kurzem verstorben ist, wollte ich das ganze in Eigenregie weiterführen, da meine Ex-Frau nun bereits einen Anwalt genommen hat und ich nicht wirklich das Gefühl hatte, von meinem Anwalt Unterstützung erhalten zu haben.


    Ich habe heute endlich ein weiteres Schreiben erhalten. Meine Ex-Frau ist bereit, sich mit mir dahingehend zu einigen, daß ich als Einmalzahlung 60.000 Euro an sie leiste sowie einen nachehelichen Unterhalt von 1600 Euro auf 24 Monate begrenzt. Dies wurde ohne weitere Prüfung von Kontoauszügen so veranschlagt, da ich vor allem seit 2 Jahren relativ gut aufgrund zahlreicher Überstunden und Nachtschichten verdiene (abhängig von der Anzahl der Überstunden 4000-6000 Euro netto) und die Gehaltsabrechnungen dem Anwalt vorliegen. Ich vermute, daß daher der Anwalt diese Beträge so veranschlagt hat, ohne weitere genaue Daten über mein Vermögen zu haben, weil meine Ex-Frau nicht das Maximum fordern möchte.


    Es hat zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags ein Gesamt-Vermögen von ca. 700.000 Euro existiert. Abzüglich 50.000 Euro, was bereits vor der Hochzeit vorhanden wäre, hätte meine Ex-Frau damit eigentlich einen Anspruch auf über 300.000 Euro allein an Zugewinnausgleich. Auch, was die Höhe des Unterhalts betrifft, hätte sie weitaus mehr Anspruch als 1600 Euro.


    Ich wäre also grundsätzlich bereit, diesen Vorschlag mit der Einmalzahlung und dem nachehelichen Unterhalt anzunehmen.


    Weiß jemand, auf welche evtl. Tricks ich bei dem Anwalt meiner Ex-Frau achten sollte? Ich lasse mich wie gesagt anwaltlich nicht vertreten und denke, daß der Vorschlag o.k. wäre, da er weit unter den möglichen Maximal-Forderungen liegen würde und bisher keine Belege gefordert wurden.


    Dennoch möchte ich versuchen, zumindest die Einmalzahlung noch etwas zu reduzieren und vielleicht stattdessen den nachehelichen Unterhalt etwas zu verlängern, da dieser unter Umständen steuerlich absetzbar ist.


    Gibt es sonst noch irgendwelche Möglichkeiten, dies möglichst geschickt umzusetzen?

  • Meine Ex-Frau hat einen Scheidungsanwalt. Es ist nur ein Anwalt zwingend erforderlich.


    Ich hatte bereits mal ein Beratungsgespräch bei einem 2. Anwalt, als mein Scheidungsanwalt noch lebte, um evtl. weitere Möglichkeiten aufgezeigt zu bekommen. Dieser hatte direkt gemeint, daß ich 200.000 Euro als Vergleichssumme veranschlagen müsse, wenn damit alles einschließlich Unterhalt abgegolten ist. Ich hätte direkt einen Vorschuss von 10.000 Euro bei diesem Streitwert zahlen müssen.


    Ich habe mir nun auch ohne diesen Anwalt zumindest 100.000 und auch sein Honorar gespart. Daher denke ich, daß mir ein Anwalt bei einer weiteren Senkung des Vergleichsangebots auch kaum weiterhelfen wird. Aber ich dachte, daß sich vielleicht jemand mit dem Thema noch besser auskennt und weiß, auf was man achten muß.


    Ich werde eine Scheidungsfolgenvereinbarung unterschreiben müssen. Ich denke, diese werde ich zuvor auf jeden Fall von einem Anwalt prüfen lassen. Wenn es da um die Einmalzahlung von 60.000 Euro + die monatlichen Unterhaltszahlungen geht: Mit welchen Anwaltsgebühren muß man dann rechnen bzw. wie würde der Streitwert angesetzt, wenn es nur zur Prüfung dieser Vereinbarung durch einen Anwalt meinerseits kommt?

  • Was ist denn mit dem Versorgungsausgleich? Der ist nämlich Pflicht bzw. wird vom Gericht von Amts wegen gemacht, außer man verzichtet explizit in einem Ehevertrag oder eben einer Scheidungsfolgenvereinbarung darauf. Weil ein Verzicht aber so einschneidend (und potentiell sehr teuer) ist, geht das nur per Notar meines Wissens.


    Je nachdem, ob Betriebsrenten etc. im Spiel sind, ist das zudem noch komplex.

  • Ich würde dir dringend einen eigenen Anwalt empfehlen.


    Du schreibst selbst, dass ein Ausgleichsanspruch über mehr als 300.000 € besteht, sie aber nur 60.000 € fordert. Das kann natürlich Nächstenliebe sein, kann aber auch sein, dass der gegnerische Anwalt etwas weiß, was du nicht weißt - nämlich, dass die 60.000 € schon über dem liegen, was ihr zusteht, aus welchen Gründen auch immer.


    Du kannst natürlich auch sagen, dass du die 1600 * 24 an Unterhalt in einem Betrag zahlst und mit 100.000 € insgesamt das Thema abschließt.


    Wichtig wäre wohl noch, in die Scheidungsfolgenvereinbarung aufzunehmen, dass auf jegliche zukünftige Forderungen verzichtet wird.

    Bei einem Vermögen von 700.000 € + Altersvorsorgeansprüche (mutmaße ich), wäre es mir 10.000 € für einen Anwalt wert, um am Ende die Situation abschließend geklärt zu haben.

  • Was ist denn mit dem Versorgungsausgleich? Der ist nämlich Pflicht bzw. wird vom Gericht von Amts wegen gemacht, außer man verzichtet explizit in einem Ehevertrag oder eben einer Scheidungsfolgenvereinbarung darauf. Weil ein Verzicht aber so einschneidend (und potentiell sehr teuer) ist, geht das nur per Notar meines Wissens.


    Je nachdem, ob Betriebsrenten etc. im Spiel sind, ist das zudem noch komplex.

    Ja, der ist schon seit Anfang des Jahres im Gange, allerdings läßt sich auch die Rentenversicherung hier Zeit. Hätte ich dort z.B. vor einigen Monaten nicht angerufen, warum es nicht weitergeht, wäre da einfach etwas liegengeblieben, bis das Familiengericht IRGENDWANN selbst nachgehakt hätte. Aber auch jetzt scheint das noch nicht abgeschlossen.

  • Meine Ex-Frau hat sich nicht um die privaten finanziellen Sachen gekümmert und sie hat garantiert nicht irgendwelche Ersparnisse rumliegen, von denen ich nichts weiß. Sie ist zudem früher selbständig tätig gewesen, hat einen eigenen Gewerberaum als Gesangslehrerin, den sie scheinbar immer noch hält, aber ungewiß ist, wie lange noch aufgrund ihrer finanziellen Situation. Die ganze Kommunikation ist wegen ihrer psychischen Erkrankung mehr als schleppend und wenn es darum ging, von mir mehr einzufordern, als ihr zusteht, hätte sie sich damit nicht soviel Zeit lassen müssen. Es sind wie gesagt 4 Monate vergangen, seit dem 1. Schreiben ihres Anwalts bis zum jetzigen Vergleichsangebot. Außerdem kenne ich meine Ex-Frau seit 14 Jahren und es wird keine Nächstenliebe sein, daß sie sich damit begnügt, sondern es geht ihr darum, die nächste Zeit ohne größere Probleme über die Runden zu kommen. Wenigstens scheine ich bei dieser Frau bei der Hochzeit hinsichtlich ihres Charakters keinen Fehler gemacht zu haben.


    Ich denke, es wäre für mich günstiger, eher monatlichen Unterhalt als eine höhere Einmalzahlung zu leisten, weil ich den Unterhalt steuerlich absetzen kann.


    Die Scheidungsfolgenvereinbarung werde ich auf jeden Fall noch prüfen lassen und Details wie den Verzicht auf jegliche weitere Forderungen da aufnehmen lassen. Ich denke, es spricht auch für meine Ex-Frau, daß ihr Anwalt bereits ohne mein Zutun eine Laufzeit von 24 Monaten für den nachehelichen Unterhalt gesetzt hat. Er hätte das ja auch ohne einen Zeitrahmen ansetzen können und ich könnte weiter Blut und Wasser schwitzen.


    Würde also nicht insgesamt die anwaltliche Prüfung der Scheidungsfolgenvereinbarung ausreichen? Hiermit sollte eigentlich alles abschließend geklärt sein. Eine Vertretung im ganzen weiteren Scheidungsprozess würde empfindlich teurer werden und für meine Begriffe wäre bereits jetzt alles geklärt. Der Versorgungsausgleich findet ohnehin beim Familiengericht statt.


    Ich denke, ich werde auch nur unwesentlich die Forderungen der Gegenseite noch absenken können, selbst mit Anwalt, da bereits weniger verlangt wird, als möglich. Außerdem riskiere ich mit einer anhaltenden Auseinandersetzung, daß doch noch Kontoauszüge vorgelegt werden müssen, von denen bis jetzt nicht die Rede war.

  • wenn es darum ging, von mir mehr einzufordern, als ihr zusteht, hätte sie sich damit nicht soviel Zeit lassen müssen.


    (...)


    Ich denke, es wäre für mich günstiger, eher monatlichen Unterhalt als eine höhere Einmalzahlung zu leisten, weil ich den Unterhalt steuerlich absetzen kann.

    Letztlich kann sie immer fordern, bis ihr gegenseitig vereinbart, darauf zu verzichten. Ob du die Forderung erfüllen musst, steht auf einem anderen Blatt, aber beschäftigen musst du dich damit. Deswegen mein Vorschlag bzgl. des Verzichts.


    Zu den Steuern:
    https://www.finanztip.de/ehega…terhalt-steuererklaerung/

    Wenn du es als Sonderausgabe über Anlage U machst, entsteht ein Ausgleichsanspruch an deine Ex-Frau.
    Das könntet ihr z.B. so vereinbaren, dass du auf jeden Fall den Maximalbetrag absetzen kannst. Bei 3*13000 € (also in 3 Jahren jeweils den Maximalbetrag absetzen), kommst du besser weg, als über 2 Kalenderjahre 24*1600 €.


    Und zum Anwalt:

    Der macht das, wofür du ihn beauftragst. Wenn du nur die Prüfung der Vereinbarung willst, ohne Schriftverkehr und Anwesenheit vor Gericht, macht er das.



    edit:
    Mit fällt gerade der ISUV ein (http://www.isuv.de). Wenn du da Mitglied wirst (keine 100 € im Jahr) hast du eine anwaltliche Erstberatung inklusive. Das wäre wohl die Discounter-Lösung, wobei ich nicht weiß, was in dieser Erstberatung enthalten ist.