Deka WestInvest Interselect verkauft

  • Hallo zusammen, ich gehöre zu den naiven Anlegern die bei der Sparkasse "beraten" wurden. Ich habe am 1.10.2028 20.000 Euro in den Deka WestinvestInterselct eingezahlt. Mittlerweile bin ich schlauer und habe ihn letztes Jahr Nov. mit einer Haltedauer von einem Jahr gekündigt und nun 20.412,00 Euro ausbezahlt bekommen. Ich beabsichtige den Betrag bei

    Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (Dist) ausschüttend bei Scalable Cabital einzuzahlen.


    Meine Frage: muß ich nun den Auszahlungsbetrag versteuern ?

    bei der Steuererklärung angeben ? oder wird das von der Sparkasse erledigt ?

    wenn ich den Betrag bei Vanguard einzahle, muß ich dann eine Vorabpauschale bezahlen ?

    und wenn ich Ausschüttungen erhalte, diese ebenfalls versteuern ? bei der Steuererklärung angeben ?


    Über hilfreiche und verständliche Erklärungen von euch würde ich mich sehr freuen

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Moin Flieder, willkommen im Forum.


    Solltest du deiner Sparkasse einen Freistellungsauftrag über die Höhe der Erträge gegeben haben ist sind die 412 € Steuerfrei. Wenn nicht führt die Sparkasse die Kapitalertragssteuern direkt ab und du kannst dir diese bis zu einer Höhe von 1000€ über deinen Lohnsteuerjahresausgleich zurück holen. Müsste auf der Abrechnung von der Sparkasse stehen ob sie die Steuern schon abgeführt haben.....


    Bei ETF Kauf musst du keine Vorabpauschale bezahlen. Wenn du einen Ausschüttenden ETF kaufst ( was du ja vor hast, zeigt die Abkürzung (Dist) ) musst du in den meisten Fällen keine Vorabpauschale entrichten, da die Ausschüttungen versteuert werden.

    Auch hier kannst du mit deinem Freistellungsauftrag diese Steuerzahlung bis zu versteuernden Kapitalerträgen von 1000€ vermeiden.


    Viel Erfolg bei deinen Finanzentscheidungen.

  • Glückwunsch, die Entscheidung sich vom Immofonds zu trennen war sicher nicht falsch!


    Aber nun Vorsicht.


    Den Immofonds hat Dir die Bank sicherlich deswegen verkauft, weil Du als "sicherheitsorientiert" bewertet wurdest. Abgesehen davon, dass ich Immofonds nicht für risikoarm halte, ist aber dennoch die Frage, ob ein 100%iges Aktieninvestment zu Deinen Anlagezielen, dem Anlagehorizont und der Risikotragfähigkeit passt. Das musst Du prüfen und entscheiden.


    Zur Steuer:

    In Deutschland führen in der Regel Banken und Broker die Steuern automatisch ab. Es braucht dann keine Steuererklärung. Du kannst bei den Banken/Brokern die Freistellung von der Steuer bis zur Höhe Deines Freibetrages, derzeit 1000€ p.a., beauftragen. Für Kapitalerträge bis zur Höhe dieses Freistellungsauftrages wird dann keine Abgestlungsteuer abgeführt. Hast Du keinen Freistellungsauftrag oder einen zu niedrigen erteilt, kannst Du das über die Steuererklärung recht einfach korrigieren. Hast Du zu viel Freistellung beantragt, oder fließen Kapitalerträge zu, die nicht der Abgeltungssteuer unterworfen wurden (z.B. Ausland), so bist Du zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. (Keine Steuerberatung, nur meine Auffassung).


    Bezüglich ETF sind folgende Kapitalerträge zu verteuern:

    - Kursgewinne beim Verkauf (Differenz Anschaffungspreis zu Verkaufspreis)

    - Dividenden und Ausschüttungen gelten als Gewinn und unterliegen daher voll der Steuer (mit ganz wenigen Ausnahmen)


    Dazu kommt noch die Teilfreistellung. Diese sorgt dafür, dass bei Aktien-ETF nur 70% der Gewinne bzw. 70% der Dividenden steuerpflichtig sind. So soll ausgeglichen werden, dass auf Fondsebene bereits Steuern angefallen sind.


    Zur Vermeidung eines zu hohen Steuerstundungseffektes vor allem bei thesaurierenden Fonds gibt es eine vorweggenomme Besteuerung fiktiver Gewinne. Würdest Du thesausrierende Produkte 30 Jahre lang halten und erst dann mit Gewinn verkaufen, wäre erst dann die Steuer auf die Gewinne zu leisten und wir alle müssten daher ziemlich lange auf Deine Steuern warten. Daher wird bei positiver Kursentwicklung und entsprechenden Zinsen ein kleiner fiktiver Gewinn (für Aktien ETF für 2024 sind es ca. 1,21% für ein Jahr angesetzt) auf den dann Steuern zu entrichten sind (wenn der Freibetrag überschritten wird).


    Zum Thema Thesaurierer oder Ausschütter:

    Ich würde mich immer für die thesaurierende Variante eines ETF entscheiden. Es macht meist wenig sinn Unternehmen und ETF-Anbieter die Ausschüttungshöhe und - zeitpunkte bestimmen zu lassen. Das ist heute schlicht nicht mehr nötig, da man dies einfach und kostengünstig selbst erledigen kann, wenn man denn Ausschüttungen benötigt oder wünscht. Da Dividenden/Auschüttungen stets voll als steuerlicher Gewinn gesehen werden auch, wenn die Kurse gesunken sind und Du eigentlich Verlust gemacht hast, ist es steuerlich trotz der Vorabpauschale immer noch günstiger auf thesaurierende Produkte zu setzen. Aus meiner Sicht gibt es keinen einzigen validen Grund für ein ausschüttenden ETF. Überdenke daher Deine Wahl nochmals.

  • Hallo zusammen, ich gehöre zu den naiven Anlegern die bei der Sparkasse "beraten" wurden. Ich habe am 1.10.2028 20.000 Euro in den Deka WestinvestInterselct eingezahlt. Mittlerweile bin ich schlauer ...

    Du meinst wohl den 1.10.2018, nicht 2028.

    Übrigens: Hast Du wirklich 20000€ ins Papier eingezahlt, oder habt Ihr über 20000€ geredet und die Abbuchung war dann 20000€ plus 2,562% "Sonderangebotsspesen"? So war's nämlich bei einer Bekannten von mir, die dasselbe Papier um ungefähr dieselbe Zeit aufgebunden bekommen hat. Und dann ist die Performance noch trauriger.

    Mach Dir um die Besteuerung Deines Gewinns keine großen Sorgen. So hoch war er ja nicht. Die Spesen und Verwaltungsgebühren dagegen .... 8o