Untermietverhältnis in gewerblichen Räumen

  • Ich bin Hauptmieterin einer 2-Zimmerwohnung, die gewerblich als Psychotherapie Praxis von mir genutzt wird. Ich möchte einer Kollegin, die aktuell keine Praxisräume findet, und daher in einer Notlage ist, helfen, indem ich einen Praxisraum an sie befristet untervermiete. Ich möchte mich jedoch durch die Befristung absichern, da die Praxis grundsätzlich für 2 Personen, die Vollzeit arbeiten zu klein ist (die Zimmer sind nur 14 qm und es gibt keine Aufenthaltsräume) Gibt es hierfür spezielle Regelungen, da gewerbliche Nutzung? Oder ein Recht auf weitere Nutzung da zum Beispiel eine existentielle Notlage besteht. Gibt es für mich ein Risiko, dass ich das Untermiet-Verhältnis trotz Befristung nicht beenden kann . Ich gehe auch davon aus, dass es der Zustimmung des Vermieters bedarf. Ich möchte eine Befristung auf maximal 6 Monate abschließen.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Freuhe,


    Sie stellen Fragen, deren korrekte Beantwortung für Sie von Bedeutung sein wird. Da haben Sie nichts von Laienantworten, auch nicht von qualifizierten Laien.


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    Gruß Pumphut

  • Es gibt bei Gewerbemiete anders als im privaten Bereich keine Möglichkeit, den Vermieter zu zwingen, einer Untervermietung zuzustimmen Allerdings sind Büro- und Praxisgemeinschaften absolut üblich. Du könntest auch in dem zweiten Raum ohne weiteres einen Angestellten von Dir unterbringen. Was steht denn zum Thema Nutzung im Vertrag?


    Ist der Vermieter gut zugänglich? Dann wirklich einfach den fragen. Der Vermieter wird erst sich und dann Dich vielleicht fragen, ob Du weiteren Gewinn aus der Untervermietung ziehst außer den Dir ersparten Kostenanteil. Den könnte er für sich beanspruchen.