Raus aus der PKV über die Elternzeit

  • Hallo Community,


    Ich wollte gerne Euer Feedback zu meiner aktuellen und zukünftigen Situation.


    Aktuelle Situation:

    Ich bin seit ca. 12 Jahren in der privaten Krankenversicherung. Meine Frau ist freiwillig gesetzlich Krankenversichert.


    Wir bekommen Mitte nächsten Jahres Nachwuchs und werden dann über der Einkommensgrenzen von 175T€ zu versteuerndes Einkommen (2024) sein und somit kein Elterngeld bekommen. So habe ich das zumindest verstanden, da der Stichtag der Geburt aller Voraussicht nach dem 01.04.2025 sein wird.

    Da ich mehr verdiene als meine Frau muss unser Kind in der private Krankenversicherung versichert werden. So mein Kenntnisstand.

    Für meine Frau muss ich während er Elternzeit die Krankenkassenbeiträge zahlen ca. 200€ da sie freiwillig gesetzlich versichert ist.


    Ich will auf jeden Fall auch 2 oder mehr Monate Elternzeit nehmen um mittendrin statt nur dabei zu sein und möchte diese Gelegenheit nutzen aus der PKV rauszukommen und in die gesetzliche zurückzukehren.

    Ich meine verstanden zu haben, dass weder meine Frau noch ich während der Elternzeit ein Einkommen / Elterngeld bekommen.


    Hier haben wir denke ich genügend angespart.

    1. Was muss ich in diesen Fall tun um aus der PKV rauszukommen?

    2. was passiert dann mit der PKV unseres Kindes? Es wird auf jeden Fall einige Monate in der PKV sein.


    Danke für Euer Feedback!

    Basti

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Es sieht so aus, als ob dieser Plan so nicht funktionieren wird:
    https://www.haufe.de/personal/…3_HI9471527@HI522892.html


    "Privat krankenversicherte Personen bleiben weiterhin privat versichert, wenn sie vor der Elternzeit und/oder während der Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht gesetzlich krankenversichert waren. Sie können sich für die Dauer der Elternzeit auch nicht als Angehöriger eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichern."

  • Da ich mehr verdiene als meine Frau muss unser Kind in der private Krankenversicherung versichert werden. So mein Kenntnisstand.

    Moin. Und erst einmal Glückwunsch!


    Es klingt ja so als würdest du oberhalb der JAEG liegen. Wenn die Frau weniger verdient, habt ihr anscheinend ein Wahlrecht zwischen PKV und freiwilliger GKV für das Kind.

    Quelle: Wo das Kind versichern, wenn ein Elternteil privat versichert ist?

  • Freiwillige KV und PV für ein Kind zu zahlen dürfte an wirtschaftlichen Irrsinn grenzen. Ganz schön teuer ist das.

    Und gleichzeitig müsste man sicherheitshalber noch eine Anwartschaft für die PKV abschließen, falls das Kind irgendwann doch in die PKV muss, weil die Mutter

    Ich würde das Kind daher auch direkt in die PKV stecken.

  • Wenn du laut Eingangsposting mindestens 90.000 Euro brutto hast (denke eher mehr) sind zumindest längerer Urlaub ohne Lohn bzw. sofortige einsetzende formale Teilzeitlösungen eine durchrechenbare Möglichkeit um selbst in die GKV zurück zukehren.

  • Wenn du laut Eingangsposting mindestens 90.000 Euro brutto hast (denke eher mehr) sind zumindest längerer Urlaub ohne Lohn bzw. sofortige einsetzende formale Teilzeitlösungen eine durchrechenbare Möglichkeit um selbst in die GKV zurück zukehren.

    Danke, hast du da noch mehr Infos dazu oder gibt es Beratungsstelle dafür?

  • Danke, hast du da noch mehr Infos dazu oder gibt es Beratungsstelle dafür?

    So ziemlich jede Krankenkasse, die dich im Fall des Falles aufnehmen würde, berät dich da. Und wenn, dann auch umsonst.


    Die 40 Euro Gebühr bei der Verbraucherzentrale für ihre möglicherweise suboptimale Beratung kannst du dir dann sparen. Und die entsprechende Wartezeit bis zu dem Termin obendrein.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Kannst du mir noch bitte sagen wo du den Screenshot mit dem Wahlrecht her hast? Danke

    Vielleicht genügt ja auch die originäre Rechtsquelle, deren Folge das Wahlrecht ist
    (hier von mir ergänzt oder unterstrichen)


    § 10 Absatz 3 Sozialgesetzbuch 5:
    Kinder [des Mitglieds einer gesetzlichen Krankenkasse] sind nicht [beitragsfrei familien-]versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer [gesetzlichen] Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze [2024 / 2025: 5.175 € / 5.512,50 €] übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.


    Wenn also z.B. wegen dieses Abs. 3 kein Anspruch auf Familienversicherung vorliegt, können die Eltern grundsätzlich für das Kind wählen zwischen einer freiwilligen Versicherung in der GKV und einer Vollversicherung in der PKV - beide beitragspflichtig.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977