Immobilienkauf der Schwiegereltern Rückmietverkauf

  • Hallo Zusammen,
    kurz zur aktuellen Situation.
    Meine mittlerweile geschiedenen Schwiegereltern sind noch im Besitz 50:50 eines Hauses (Kaufobjekt ca. 400.000€ Bayern).
    In diesem wohnt die Schwiegermutter und würde auch gerne weiterhin dort mit ihrem neuen Freund drin bleiben.
    Der ausgezogene Schwiegervater (aktuell wenig bis keinen Kontakt mehr) würde gerne das Haus verkaufen, da er keinen Bezug mehr zur Immobilie hat und haben will.
    Nun kommen meine Frau und ich ins Spiel und haben ein paar Ideen durchgespielt.
    Zum Schwiegervater:
    Wir würden einen Kredit von 200.000€ aufnehmen und ihm seinen Anteil vom Haus auszahlen
    Bevorzugte alternative wäre ihm die 200.000€ anteilig pro Monat mit einen Betrag X auszubezahlen, ähnlich einer Rentenaufbesserung. Der Betrag X wäre das was wir uns selbst noch leisten könnten, so müssten wir keinen Kredit aufnehmen und uns die teuren Zinsen erkaufen. (Vorausgesetzt der Schwiegervater braucht das Geld nicht am Stück)
    Zur Schwiegermutter:
    Sie will weiterhin im Haus wohnen bleiben, das würden wir ihr soweit sie es will auch einwilligen. Sie wäre somit unser Mieter.
    Gemäß der Ortsüblichen Miete käme sie auf ca. 1600€ Kaltmiete.
    Entweder wir nehmen einen Kredit auf und überweisen ihr die 200.000€ und sieh zahlt damit wiederum ihre Miete monatlich an uns, oder...
    wir verzichten die ersten 125 Monate (200000€/1600€) auf die Kaltmiete. Ab dem 125.Monat würde sie dann ganz normal die Miete wieder zahlen. So müsste wiederum kein Kredit aufgenommen werden, ergo kein Zinsen.
    Es gibt viele Modell die in diese Richtung gehen (Rückmietverkauf, Umkehrhypothek, Immobilienrente...) jedoch nichts mit den von uns bevorzugten Kreditlosen Varianten.
    Macht das finanziell so Sinn bzw. ist das steuerlich erlaubt?
    Oder macht hier das Vererben mehr Sinn? Meine Frau hat noch eine Schwester, die jedoch rein objektiv kein Interesse am Haus hat.
    Hat hier schon jemand ein ähnliches Szenario?


    Danke euch im voraus.
    Viele Grüße

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ihr solltet auf jeden Fall die ganzen Eigentumsverhältnisse beachten und die steuerlichen Auswirkungen der Geschenke.


    Es fängt damit an, dass ihr den Schiegervater nicht auszahlen könnt, da Euch das Haus nicht gehört.

    Ich würde auch keine dauerhafte Abhängigkeit mit dem "wenig bis kein Kontakt"-Schwiegervater eingehen wollen.


    Ich würde eher in die Richtung überlegen:

    Ihr kauft der (Schwieger-) Mutter das Haus ab, auf Kredit. Die zahlt damit den Schwiegervater aus und der ist raus. Die Kreditzinsen könnt ihr von der Steuer absetzen, da das Haus ja vermietet ist.

    Dann kommen Details: Will Euch die Mutter ihren halben Erlös schenken (um die Kreditlast zu senken)? Ist das steuerlich sinnvoll? Wollt/müsst ihr Eurer Mutter ein lebenslanges Wohnrecht einräumen?

    Also da ist immer noch ganz viel zu bedenken, aber Euer Konstrukt scheint mir sehr viele Abhängigkeiten zu erzeugen und wenig klare Eigentumsverhältnisse.

    Und wie gesagt, mal 200.000 hin und her zu schenken, dass kann Euch ganz teuer zu stehen kommen!


    Hier kommen bestimmt noch gute konkrete Vorschläge, aber ohne Steuerberater würde ich da gar nichts machen.

  • Meine mittlerweile geschiedenen Schwiegereltern sind noch im Besitz 50:50 eines Hauses (Kaufobjekt ca. 400.000€ Bayern).

    Sie sind zu 50:50 Eigentümer dieses Hauses.

    In diesem wohnt die Schwiegermutter und würde auch gerne weiterhin dort mit ihrem neuen Freund drin bleiben.


    Der ausgezogene Schwiegervater (aktuell wenig bis keinen Kontakt mehr) würde gerne das Haus verkaufen, da er keinen Bezug mehr zur Immobilie hat und haben will.

    Es ist aus meiner Sicht bereits ein Entgegenkommen, daß er bis jetzt stillgehalten hat und im Moment wohl auch keine Miete von seiner Ex verlangt.

    Nun kommen meine Frau und ich ins Spiel und haben ein paar Ideen durchgespielt.

    Zum Schwiegervater:
    Wir würden einen Kredit von 200.000€ aufnehmen und ihm seinen Anteil vom Haus auszahlen.


    Bevorzugte Alternative wäre, ihm die 200.000€ anteilig pro Monat mit einen Betrag X auszubezahlen, ähnlich einer Rentenaufbesserung. Der Betrag X wäre das, was wir uns selbst noch leisten könnten, so müssten wir keinen Kredit aufnehmen und uns die teuren Zinsen erkaufen. (Vorausgesetzt der Schwiegervater braucht das Geld nicht am Stück).

    Frag ihn, was er davon hält. Ich würde mich als ausgezogener Ex-Ehemann nicht darauf einlassen. Man könnte den Kaufpreis möglicherweise so rechnen, daß er die rechnerischen Zinsen enthält. Auf die würde ich als Verkäufer nicht verzichten wollen. Versteuern muß er die Zinsen ohnehin, auch wenn sie implizit sind. Vielleicht wird dazu noch Schenkungsteuer fällig, wenn die Zinsen zu niedrig vereinbart werden.


    Zu welchem Zeitpunkt soll Deines Erachtens die notarielle Übergabe des Hauses erfolgen?

    Zur Schwiegermutter:
    Sie will weiterhin im Haus wohnen bleiben, das würden wir ihr, soweit sie es will, auch [zubilligen]. Sie wäre somit unser Mieter.


    Gemäß der ortsüblichen Miete käme sie auf ca. 1600€ Kaltmiete.


    Entweder wir nehmen einen Kredit auf und überweisen ihr die 200.000€ und sie zahlt damit wiederum ihre Miete monatlich an uns, oder wir verzichten die ersten 125 Monate (200000€/1600€) auf die Kaltmiete. Ab dem 125. Monat würde sie dann ganz normal die Miete zahlen. So müsste wiederum kein Kredit aufgenommen werden, ergo keine Zinsen.

    Finanzlaien rechnen gern mit Nominalwerten. Das ist aber über einen Zeitraum von 10 Jahren unrealistisch. Das gilt für Deine Gedanken gegenüber beiden Schwiegerleuten.


    Dazu kommt halt die rechtliche Übergabe des Hauses: Du willst das Haus auf Dich überschrieben haben (oder auf Deine Frau) und dann den Kaufpreis zu beiden Seiten absichern. Beide Schwiegereltern haben dabei keinerlei Sicherheit.


    Oder aber: Sie bleiben die ganze Zeit Eigentümer. Dann gibst Du pro Monat ohne jegliche Sicherheit tausende Euros aus der Hand, bis 400.000 € zusammen sind.

    Es gibt viele Modelle, die in diese Richtung gehen (Rückmietverkauf, Umkehrhypothek, Immobilienrente ...) jedoch nichts mit den von uns bevorzugten kreditlosen Varianten.

    Macht das finanziell so Sinn bzw. ist das steuerlich erlaubt?

    Was Du Dir da ausdenkst, erscheint mir nicht sinnvoll. Das deutet schon der Titel des Threads "Rückmietkauf" an.


    Was passiert, wenn Du nicht mehr zahlen kannst oder Deine Schwiegermutter? Wem soll das Haus hinterher gehören? Dir? Deiner Frau? Beiden? Was passiert, wenn Eure Ehe platzen sollte? Da bricht das jetzt so sorgsam errichtete Kartenhaus dann schnell zusammen.


    Machen kann man viel, man braucht auch keine Genehmigung des Finanzamtes. Wenn Du allerdings mit einer Umgehungskonstruktion kommst, kann es sein, daß das Finanzamt von sich aus rechnet, und zwar so, als ob es sich um einen normalen Kredit handelte.


    Konstruktionen innerhalb der Familie sind immer problematisch. Man vereinbart sie im Konsens, zerstreitet sich dann hinterher einer Nichtigkeit wegen und hat dann keine klaren Verhältnisse.


    Dazu kommt: Deine Intervention verkompliziert die Verhältnisse. Es geht ja zunächst einmal um das Verhältnis der Ex-Eheleute untereinander. Ich als ausgezogener Ehemann würde meinem Nachfolger nicht meine Haushälfte überlassen (auf der vielleicht sogar noch eine Hypothek liegt, die ich monatlich bediene), sondern würde eine monatliche Miete erwarten.


    Wenn der Schwiegervater die Geduld verliert, betreibt er die Teilungsversteigerung, und diesbezüglich sitzt er am längeren Hebel.


    Nicht nur aus steuerlichen Gründen, sondern auch aus Gründen der Klarheit sollten Vereinbarungen dem Fremdvergleich standhalten. Triff also keine Vereinbarung, die eine Bank nicht auch bieten würde.


    PS: Versuch mal, Deinen Gestaltungstrieb bezüglich Schriften und Schriftgrößen im Zaum zu halten. Dein Text sollte auf allen möglichen Geräten gut lesbar sein, das klappt aber nur mit der Standardschrift.

  • Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum sich irgendwer auf dieses Konstrukt einlassen sollte.

    Der Schwiegervater ist Eigentümer von 200.000 Euro. Wenn er einen Verkauf anstrebt, bekommt er dieses Geld zeitnah und kann sich davon eine Wohnung kaufen und so dauerhaft mietfrei leben.

    Und er wäre sofort aus dem Risiko raus, das das Hauseigentum mit sich bringt.


    Wenn deine Schwiegermutter in der Lage ist, 1600 Euro Miete zu zahlen, was sie ja laut deinem Plan nach 125 Monaten auf jeden Fall wieder tun muss, kann sie ihr Haus auch behalten.

    Sie nimmt einen Kredit über 200.000 Euro auf, um ihren Ex auszubezahlen, das dürfte ja kein Problem sein, immerhin hat das Haus einen Wert von 400.000 Euro und sie hat quasi 50 % Eigenkapital.

    Außerdem kann sie ja ihrerseits Miete von ihrem neuen Partner einkalkulieren.

    Warum also sollte sie auf deinen Plan eingehen und riskieren in 10 Jahren ohne Hauseigentum und einer immensen Miete dazustehen? Ich fände es attraktiver, jetzt mit Hilfe des Partners zu finanzieren und dann in 10 Jahren evtl. mietfrei zu wohnen oder eben mit kleinen Raten den Restkredit abzubezahlen.


    Und dann ist da ja noch die Schwester. Was heißt denn, dass sie kein Interesse am Haus hat?

    Bedeutet das, dass sie da nicht einziehen will oder bedeutet das, dass sie sich auf diese Weise enterben lassen möchte?

  • Gute Argumente. Die Anregungen kann ich so auch nachvollziehen.

    Die Sichtweise aus der anderen Seite zu verstehen macht oft vieles leichter.


    Alternative wäre natürlich 400k Kredit aufzunehmen und beide Elternteile 50:50 auszahlen.


    Grund dazu ist aktuell, dass einige Sanierungsarbeiten (Heizung & Fenster) anstehen.

    Finanziell will sich das die Schwiegermutter selbst Anteilig nichtmehr antun. Wären 15-20k€ Anteilig.

    So war deren Überlegung, das Haus zu verkaufen.

    Nachteil ist dabei, dass sich die S.Mutter nicht sicher sein kann, dass sie weiterhin beim neuen Eigentümer im Haus bleiben kann.


    So kam ich eben auf die Idee, dass wir (Frau und Ich) uns das Objekt kaufen und die Sanierungskosten (zusätzlich zu den 400k) übernehmen und im Gegenzug klassisch die Miete verlangen.

    Vorteil für die S.Mutter, sie kann weiterhin im Haus bleiben, da wir keinen Eigenbedarf daran haben. S.Vater hat sein Geld.


    Die ganzen Überlegungen hierzu waren eben, sich etwas Geld (Steuern/Zinsen) zu sparen.