Hallo und guten Abend,
eine Frage: kann man mit GnuCash denn auch die Daten aus Bilanz und GuV ans Finanzamt übermitteln?
Freue mich auf einen Tipp
mfg
Hallo und guten Abend,
eine Frage: kann man mit GnuCash denn auch die Daten aus Bilanz und GuV ans Finanzamt übermitteln?
Freue mich auf einen Tipp
mfg
Ein guter Rat: Sofern du buchführungspflichtig bist, solltest du nicht so ein Programm verwenden.
Wichtige Funktionen fehlen oder sind nur rudimentär vorhanden (Elster, GOBD-Export für Betriebsprüfer, E-Bilanz). Die Standard-Kontenpläne werden nur sporadisch von Laien aktualisiert. Wie schaut es mit der zeitnahen Festschreibung von Buchhaltungsdaten aus?
Damit tust du dir keinen Gefallen.
Hallo und guten Abend, Thebat
Zitatvielen Dank für Deine Rückmeldung deine Antwort.- Das ist sehr hilfreich.
Ein guter Rat: Sofern du buchführungspflichtig bist, solltest du nicht so ein Programm verwenden.
Wichtige Funktionen fehlen oder sind nur rudimentär vorhanden (Elster, GOBD-Export für Betriebsprüfer, E-Bilanz). Die Standard-Kontenpläne werden nur sporadisch von Laien aktualisiert. Wie schaut es mit der zeitnahen Festschreibung von Buchhaltungsdaten aus?
Damit tust du dir keinen Gefallen.
Danke sehr!!
Also, es handelt sich bei mir um eine eine kleine oder Kleinst-Kapitalgesellschaft, die die Bilanz nur sehr vereinfacht einreichen müssen (§266 HGB).
Frage - also - hab ich dich hier richtig verstanden: kann ich denn in Elster hier wesentliche Teile der Arbeit erledigen!?
Meinst du denn (also). dass ich mit Elster wesentliche Teile der Arbeit abarbeiten kann
Also - eben alles, außer der E-Bilanz - sollte imho mit Elster gehen: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Kapitalertragsteuer-Anmeldung...
Da bliebe- wenn ich alles richtig verstanden hab - dann halt nur noch die Übermittlung der DATEN ( also er E - Bilanz) !? die ich ans Bundesamt übermitteln muss.
Freue mich von dir zu hoeren. VG
Gibraltar
ps nochmals: hier - gehts um eine kleine (oder eben vllt. doch Kleinst-) Kapitalgesellschaft, die die Bilanz m.E. nur sehr vereinfacht einreichen müssen (§266 HGB). Hat dieser Umstand denn auch beim Einreichen (Übermitteln) der DATEN an den Bundesanzeiger - eine Relevanz - eine Bedeutung!?
VG
Eine Kleinst-Kapitalgesellschaft kannst du damit sicherlich zu großen Teilen bedienen. Mit Ausnahme der E-Bilanz, die du an das Finanzamt übermitteln musst. Das funktioniert nicht mit Elster, dafür benötigst du ein entsprechendes Buchhaltungsprogramm. Allerdings würde ich mir lieber einen Fußnagel ziehen lassen, als freiwillig eine GmbH über Elster bzw. so ein Programm zu deklarieren.
Die Bilanz einer Kleinstkapitalgesellschaft kannst du über die Plattform des Bundesanzeigers hinterlegen - einfach als PDF hochladen oder manuell per Dateneingabe.
Bleibt das Thema GoBD und Betriebsprüfung. Ich bin mir da nicht so sicher, ob dein Programm diese Kriterien erfüllt. Kommt halt drauf an, wie hoch du in deinem Fall die Gefahr einer Prüfung einschätzt.
hallo u. guten Abend Thebat,
vielen vielen Dank für deine Rückmeldung - das Teilen deiner Einschätzung.
ZitatEine Kleinst-Kapitalgesellschaft kannst du damit sicherlich zu großen Teilen bedienen. Mit Ausnahme der E-Bilanz, die du an das Finanzamt übermitteln musst.
Danke - also es geht mit Elster einiges - bis auf das Übermitteln der E-Bilanz ans FA-
Das ist schonmal gut . - ich habe für diesen Schritt eine Software - auch der Eintrag - bzw. die Meldung an den Bundesanzeiger (das ja neben der Meldung ans FA) auch noch wichtig ist, - das hab ich schon mal gemacht. Das kann man via Eintrag machen - also als Eintrag direkt an dem Formular - (beim Bundesanzeiger.) wenn ich das richtig erinnere.
ZitatDas funktioniert nicht mit Elster, dafür benötigst du ein entsprechendes Buchhaltungsprogramm. Allerdings würde ich mir lieber einen Fußnagel ziehen lassen, als freiwillig eine GmbH über Elster bzw. so ein Programm zu deklarieren.
ja - okay. Das kann man vllt. so sehen.
Ich freue mich auf alle Fälle dass du deine Tipps hierzu gibst
viele Grüße
hallo TheBat
Vielen Dank
- das ist sehr sehr hilfreich.
FREUE mich über deiner Antwort. Denn sie klärt einges.
Also ich hatte mal vor ein paar Jahren das mit MyEBilanz gemacht ( vgl. https://www.myebilanz.de/ ) das war einigermaßen übersichtlich. Ich habe die Software noch. Meinst du denn, dass ich das mit MyEBilanz nochmals machen kann - also mit MYEbilanz eine einfache E-Bilanz mit übersichtlichen Zahlen so aufstellen kann - und dann durchs PRogramm überprüfen lassen - ehe es an das Finanzamt geht. Soweit ich erinnere - geht das über Elster - und es wird im Übertagungsweg dann so sein dass ich via Elster (Zertifkat) authentifiziert werde!?
Was meinst DU Thebat!?
VG Gibraltar
update:
Hallo - wollt mich nochmals kurz melden - denn ich habe noch was rausgefunden - das ich mit euch teilen wollte.;)
Also - da ich ohnehin MyEbilanz habe kann ich das damit machen - das ist insgesamt ganz überschaubar - und hat wie gesagt auch schon mal gut funktionert. BY the way: ich hab vorhin noch diesen Film hier angesehen Jahresabschluss einer GmbH selber machen!
hier - das ist die Stelle - an der der Autor dieses Clips "Jahresabschluss selber machen" - die Schritte durchläuft ( zugegeben - ich denke dass im folgenden er hier einen vereinfachten - Abschluss dokumentiert - aber immerhin .
vgl. https://youtu.be/KcGWN_jgaxs?t=720
der Autor sagt an dieser Stelle - dass er die E-Bilanz auch über das Handelsregister erstellen kann (muss er ohnehin - m.a.'W. also dort muss er den JAhresabschluss ja entweder übermitteln oder "hinterlegen"- Interessanterweise sagt er aber noch dazu - dass auch via das Handelsregister er die DATEN seines Jahresabschlusses alle aufbereiten kann - u so auf diese Weise auch dem Finanzamt als E-Bilanz zur Verfügung stellen kann. Vgl. obigen Clip
ich finde das sehr interessant
wollte das noch mit euch teilen.
VG