Ich habe eine Frage. Ich bin als Ehefrau über meinen Mann zu 70% Beihilfe berechtigt. Nun bin ich stationär als Wahlleistung in einem 1 Bettzimmer untergebracht. Die Beihilfe bezahlt nur ein 2 Bettzimmer. Kann ich in dem Fall die Zuzahlung für ein Zweibettzimmer einfordern und die Differenz zum 1 Bettzimmer selber bezahlen
Zuzahlung Beihilfe
- Ingrid1
- Erledigt
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Elena H.
Hat das Thema freigeschaltet. -
Ich habe eine Frage. Ich bin als Ehefrau über meinen Mann zu 70% Beihilfe berechtigt. Nun bin ich stationär als Wahlleistung in einem Einbettzimmer untergebracht. Die Beihilfe bezahlt nur ein Zweibettzimmer. Kann ich in dem Fall die Zuzahlung für ein Zweibettzimmer einfordern und die Differenz zum Einbettzimmer selber bezahlen
Ja. Bitte beim Krankenhaus melden, daß die Abrechnungsabteilung die Rechnung gleich passend trennt.
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Ich habe eine Frage. Ich bin als Ehefrau über meinen Mann zu 70% Beihilfe berechtigt. Nun bin ich stationär als Wahlleistung in einem 1 Bettzimmer untergebracht. Die Beihilfe bezahlt nur ein 2 Bettzimmer. Kann ich in dem Fall die Zuzahlung für ein Zweibettzimmer einfordern und die Differenz zum 1 Bettzimmer selber bezahlen
Hallo Ingrid1,
aus Sicht des Krankenhauses kannst du das nicht nur, sondern musst das sogar. Das gilt auch für den Teil des Zweibettzimmerzschlags, den die Beihilfe sich verkneift.
Wie hoch der ist? Das kommt auf den Beihilfeträger an (Bund? Bundesland?)