Doppelte Haushaltsführung

  • Ich habe eine doppelte Haushaltsführung wegen Arbeitsplatz und wechsle jetzt dort die Wohnung, weil die neue Wohnung günstiger ist. Es ergibt sich daraus aber keine Fahrzeitverkürzung von einer Stunde.

    Das Finanzamt akzeptiert die Kosten für den Umzug deshalb nicht als Werbungskosten, sondern nur als haushaltsnahe Dienstleistungen. Also kann ich auch nicht die doppelte Miete absetzen etc.

    Ist das okay oder gibt es eine andere Rechtssprechung?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich habe eine doppelte Haushaltsführung wegen Arbeitsplatz und wechsle jetzt dort die Wohnung, weil die neue Wohnung günstiger ist. Es ergibt sich daraus aber keine Fahrzeitverkürzung von einer Stunde.

    Das Finanzamt akzeptiert die Kosten für den Umzug deshalb nicht als Werbungskosten, sondern nur als haushaltsnahe Dienstleistungen. Also kann ich auch nicht die doppelte Miete absetzen etc.

    Ist das okay oder gibt es eine andere Rechtssprechung?

    Hmm?? Drei Mieten parallel eine zeitlang oder was?


    Also zum Beispiel Mietwohnung in Köln aber beruflich bedingt die Woche über in Frankfurt und dort jetzt Umzug?

  • Genau, ich wohne mit meinem Mann 200 km von meinem Arbeitsplatz entfernt. Dort am Arbeitsplatz habe ich eine Wohnung, die ich gekündigt habe, und habe mir dort wieder eine Wohnung genommen, die kleiner und etwas günstiger ist. Diese ist aber nicht 1 h näher am Arbeitsplatz, sondern einfach nur kleiner und günstiger. Und ich muss für 3 Monate die Mieten parallel zahlen und habe auch Umzugskosten.

  • Ich wohne mit meinem Mann 200 km von meinem Arbeitsplatz entfernt [Lebensmittelpunkt]. Am Arbeitsplatz habe ich eine Wohnung, die ich gekündigt habe, und habe mir dort wieder eine Wohnung genommen, die kleiner und etwas günstiger ist. Diese ist aber nicht 1 h näher am Arbeitsplatz, sondern einfach nur kleiner und günstiger. Und ich muss für 3 Monate die Mieten parallel zahlen und habe auch Umzugskosten.

    Nach meiner Einschätzung ist das Deine Privatsache, aber ich bin nicht Dein Steuerbeamter. Drei Mieten parallel sind etwas mißlich. Es ist angesichts dieses Aufwands ein Rechenexempel, wann sich die günstigere Miete der kleineren Wohnung lohnt. Aber das ist nun vergossene Milch, denn der Umzug ist ja bereits erfolgt.


    Ich würde die Kosten zusammenstellen und einreichen. Wenn der Finanzbeamte das streicht, stehst Du auch nicht schlechter da, als wenn Du das überhaupt nicht probierst. Und wenn er Dir die Kosten anerkennt, hast Du, was Du wolltest.