Ich habe eine doppelte Haushaltsführung wegen Arbeitsplatz und wechsle jetzt dort die Wohnung, weil die neue Wohnung günstiger ist. Es ergibt sich daraus aber keine Fahrzeitverkürzung von einer Stunde.
Das Finanzamt akzeptiert die Kosten für den Umzug deshalb nicht als Werbungskosten, sondern nur als haushaltsnahe Dienstleistungen. Also kann ich auch nicht die doppelte Miete absetzen etc.
Ist das okay oder gibt es eine andere Rechtssprechung?